Bafög: Leiblicher Vater unauffindbar im Ausland und Mutter mit anderem Mann verheiratet?

4 Antworten

Du solltest Dich bitte mit Deinem Anliegen ans Bafög-Amt wenden!

Dein Stiefvater hat Dich nicht adoptiert und ist Dir somit auch nicht zum Unterhalt verpflichtet!

Deine Mutter wird ganz sicher keinen Unterhalt zahlen können, weil sie kein ausreichendes Einkommen hat. Selbst wenn sie an ihren Ehemann Unterhaltsansprüche hat, wird das nicht zu einer Unterhaltsverpflichtung für Dich reichen!

Dein Kindergeld steht Deinen Eltern zu. Und da Du im Haushalt Deines Stiefvaters lebst ist es auch rechtens, dass er im Kindergeldantrag aufgeführt ist!

Alle anderen Fragen klär bitte mit dem Bafög-Amt. Die werden Dir genau das weitere Vorgehen erklären!

Alles Gute wünsche ich Dir ;-)

Das Kindergeld bekommt Deine Mutter oder Du, wenn Du einen Antrag stellst. Mit Bafög müßte es klappen. Schwierige Familienverhältnisse haben viele Studenten.

Das deutsche Unterhaltsrecht kennt den Unterschied zuwischen Leiblichem Kind und Adoptivkind nicht.

Das Kennzeichen: "Mein Stiefvater bekommt aber noch Kindergeld wegen mir."

bedeutet für Dich: Der Stiefvater, bzw. dessen Einkünfte sind im Rechner eizutragen.

(Man kann nicht die steuerlichen Vorteile einstreichen, ohne den Verpflichtungen aus den Vorteilen nachzukommen). OK können kann man schon, aber es ist nicht Rechtskonform.

Raffy121 
Fragesteller
 24.01.2016, 12:06

Also ich bin nicht adoptiert, aber mein Vater bekommt Kindergeld wegen mir. 

auchmama  24.01.2016, 12:10
@Raffy121

Die Sache mit dem Kindergeld ist absolut legitim!

Allerdings ist ein Stiefvater nicht zum Unterhalt verpflichtet, da hier keiner adoptiert wurde!

elektromeister  24.01.2016, 12:18
@auchmama

Der Unterhaltsverpflichtete Elternteil ist dem Kind in Rahmen seiner
finanziellen Möglichkeiten zum Kindesunterhalt verpflichtet.

Das ist schon einmal Fakt 1.

Der Ehepartner ist seiner/m Ehegemahl/in zum Unterhalt verpflichtet.

Fakrt 2

Über
die Unterhaltsverpflichtung zu 2 ist die Unterhaltsverpflichtung zu 1
eine Indirekte Verpflichtung, wenn das Familieneinkommen die in den
Unterhaltstabellen hinterlegten Einkommensgrenzen übersteigt.

auchmama  24.01.2016, 15:35
@elektromeister

Unterhaltstabellen hinterlegten Einkommensgrenzen übersteigt.

Und genau daran wird es scheitern!

Alles andere kann das Bafög-Amt, anhand der realistischen Unterlage besser beurteilen, als hier jede Mutmaßung, ohne jeden blassen Schimmer von genauen Zusammenhängen!

Wenn es nämlich um Bafög geht, geht es wohl auch in Richtung Studium. Ergo ist das Kind volljährig! Somit ist der Selbstbehalt der Mutter bei 1.300 Euro anzusiedeln! Auch da beißt die Maus keinen Faden ab!

Soviel zu Fakt 1! Und für Fakt 2 müsste der Stiefvater schon mehr als wohlhabend sein, dass er seiner Ehefrau mehr als 1.300 Euro Unterhalt schuldet!

Für mich macht es keinen Sinn, einem Fragesteller solch halbherzige Antworten zu geben und ihn durch sowas auf die falsche Fährte zu bringen!

Das Bafög-Amt wird alles zur Zufriedenheit aller klären und gut ist es gewesen......

elektromeister  27.01.2016, 20:07
@auchmama

Zitat: "Meine Mutter hat nie gearbeitet, da mein Stiefvater genug verdient."

und wieviel "Genug" ist, war nicht Gegenstand der Betrachtung. Wenn "Genug" wesentlich mehr als "Reichlich" sein sollte, dann ist MAMA und damit auch Stiefpapa zu Unterhalt verpflichtet.

Auch da knabbert kein Nagetier am Nähgarn.

Und die geltenden Regeln "anzuwendende Unterhaltstabellen" sind beim BAVÖG Geber einsehbar.

Was ist also an meiner Antwort falsch?

in diesem Fall wird warscheinlich dein Stiefvater indirekt an Unterhaltszahlung für dich herangezogen da das Einkommen beider Elternteile in diesem Fall Mutter und Stiefvater zur Berechnung bewertet wird. Deine Mutter lebt im Prinzip vom Einkommen des Stiefvaters und ist dir Unterhaltspflichtig.

auchmama  24.01.2016, 12:09

Wie kommst Du da drauf, dass der Stiefvater Unterhalt zahlen muss???

elektromeister  24.01.2016, 12:18
@auchmama

Der Unterhaltsverpflichtete Elternteil ist dem Kind in Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zum Kindesunterhalt verpflichtet.

Das ist schon einmal Fakt 1.

Der Ehepartner ist seiner/m Ehegemahl/in zum Unterhalt verpflichtet.

Fakrt 2

Über die Unterhaltsverpflichtung zu 2 ist die Unterhaltsverpflichtung zu 1 eine Indirekte Verpflichtung, wenn das Familieneinkommen die in den Unterhaltstabellen hinterlegten Einkommensgrenzen übersteigt.

newcomer  24.01.2016, 12:19
@auchmama

Meine Mutter hat nie gearbeitet, da mein Stiefvater genug verdient.

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da Mutter von Stiefvater mitversorgt wird haben diese gemeinsames wirtschaftliches Verhältnis. Als Tochter noch jünger war hat Stiefvater auch beide also Mutter und Tochter versorgt sprich Mutter hat von ihm Geld bekommen und damit Tochter in Naturalien usw versorgt.
Bei Sozialleistungen wird das Einkommen der Mutter berücksichtigt und das findet über Stiefvater statt.

auchmama  24.01.2016, 15:43
@newcomer

Nun bleibt doch bitte mal realistisch!

In direkter Linie ist der Stiefvater niemals unterhaltspflichtig!

Selbst wenn die Mutter einen Unterhaltsanspruch an ihren Mann hat, ist ihr eigener Selbstbehalt bei 1.300 Euro!

Was heißt den "genug verdient"? Wenn eine Familie mit 3.500 Euro leben kann, ist das auch ein guter Verdienst! Dann rechnet doch davon mal den Unterhaltsanspruch der Mutter aus! Und ganz nebenbei kann es ja auch noch jüngere Geschwister geben!

Wenn ich hier schon Fakt 1 und Fakt 2 so in den Vordergrund rücke, dann aber bitte auch die ganzen Hintergründe vom Fragesteller erfragen! Oder zumindest draus hinweisen, dass das alles Gründe sind, die seinen Unterhaltsanspruch beeinträchtigen können!

Warum kann man nicht einfach realistisch bleiben, statt halbherzige Behauptungen aufzustellen, nur weil die Mutter bisher nicht arbeiten gegangen ist - mit 5 weiteren Kids wäre das wohl auch schlecht möglich gewesen - Fantasieoff