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Bab: wird einkomm vom freund angerechnet?

Frage von keinefrau07 keinefrau07

hallo. ich habe jetzt eine ausbildung angefangen und einen antrag für bab geholt. ich habe mit meinem freund eine wohnung. es wird ja nach dem einkommen der eltern berechnet. aber das geld vom meinem freund nicht oder? da steht ja nur lebenspartner,wenn ich das eingebe heißt es gleichgeschlechtliche partner... wäre toll wenn mir jemand auskunft geben kann,da die agentur will das ich den antrag ausfülle für lebenspartner.aber andere nicht müssen das nicht... lg

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Antworten (3)

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    Antwort von kabatee kabatee

    Bei einer WG nicht.

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    Antwort von GenLeutnant GenLeutnant

    Er spielt dabei keine Rolle.Soviel wie mir bekannt ist,spielt das Einkommen deiner Eltern dabei auch keine Rolle,da Du ja eine eigene Haushaltsführung hast.Ich möchte mich da aber jetzt nicht festlegen.

    Kommentar von keinefrau07 keinefrau07keinefrau07

    von den eltern das muss angegeben werden von 2007 das einkommen. versteh ich auch net weil ich eigenen haushalt habe.. aber das ich bei den anderen aus meiner ausbildung auch obwohl da schon kinder da sind usw...hmmm...

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    Antwort von Draja Draja

    Nein, das von Deinem Freund (Lebensgefährten) zählt nicht! Nur vom Ehepartner oder eben Lebenspartner (gleichgeschlechtliche "Ehe")... Laß Dich vom Amt nicht verar.sch.en!!! Die kennen manchmal selber nicht den Unterschied zwischen Lebenspartner und Lebensgefährten!!!

    Kommentar von keinefrau07 keinefrau07keinefrau07

    genau das haben auch andere aus der ausbildung gesagt. also muss ich den antrag dann über meinen freund net ausfüllen. bei der agentur haben die jetzt auch net mehr ledig geschr weil ich mit freund zusammen wohne...

    Kommentar von Draja DrajaDraja

    Das ist totaler Quatsch... Du bist solange ledig bis Du heiratest!!! Egal ob Du mit Deinem Freund zusammenlebst oder nicht!!! Ich denke der Bearbeiter kannte den Unterschied zwischen Lenbensgefährten und Lebenspartner nicht! Pass da bloß auf, das Du nicht über den Tisch gezogen wirst! Ansonsten Widerspruch einlegen...

    Kommentar von keinefrau07 keinefrau07keinefrau07

    werde den antrag auch nicht ausfüllen. eben das hab ich auch nicht verstanden,denn ledig heißt ja verheiratet....

    Kommentar von Draja DrajaDraja

    Nein! Ledig heißt unverheiratet!!!

    Kommentar von keinefrau07 keinefrau07keinefrau07

    oh ja sorry war schriebfehler...

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