Bab nachzahlung

3 Antworten

Zur Berechnung von BAB / Hilfen jeder ARt bei den behörden gilt der Antragseingang als Maß. Hast du einen Antrag auf XYZ Beihilfe z.b. am 20. Februar abgegeben, dir fehlen aber Unterlagen die du meinetwegen erst am 21. März abgibst so ist der Zahlungsbegin trotzdem der 20. Februrar. Sieht die Beihilfe eine monatliche Auszahlung vor, also für einen kompletten Monat dann würde dir also der Monat Februrar auch komplett bezahlt werden, ist es aber eine Hilfe mit Tagessatz dann würde wirklich nur vom 20. Februar an ausgezahlt.

Das ist im Prinzip bei allen behördlichen Anträgen gleich. Zu deinem Fall:

Aus deinen Text erkenne ich das du mehrere Anträge gestellt hast von denen aber welche abgelehnt wurden wegen fehlenden Unterlagen? In den Fall hast du kaum Chancen für diese Zeiträume noch etwas zu kriegen, du wirst vermutlich einen Neuantrage gestellt haben und da zählt dann wieder der Eingangstag bei der Behörde für die Berechnung.

ramazan1989 
Fragesteller
 31.05.2012, 02:31

also beim ersten antrag haben paar papiere gefehlt deshalb haben dir mir komplettes bab antrag zürück gesendet damit ich ich alles suzammen füge sammle und soo.. aber dannach habe ich i-wie verloren vor 2 monaten habe ich dann zweitschrift geholt. und komplett abgegen.also da kann man sehen das ich 1.8 antrag gestellt habe ob das zählt? ob ich von 1.8 bis jetz rückzahlung i-wie kriege ? und wie viel?

Ab dem Datum wo du alles abgegeben hast denn du wurdest wahrscheinlich ja vorher mit Fristen darauf hingewiesen was du noch alles abgeben sollst,oder? Du hats bei den Anträgen eine Mitwirkungspflicht, der bist du anscheinend nicht nachgekommen.

ramazan1989 
Fragesteller
 24.05.2012, 17:26

ja ich habe mich an fristen nicht gehalten.. also d.h ich bekomme bab am 1.8 wo ich mit mein lehre angefangen und 1 bab beanttragt habe . wie viel bekommt ungefähr so.?

Indivia  24.05.2012, 17:27
@ramazan1989

Nein du bekommst das Geld erst ab das wo du ihn NEU beantragt hast, der andere wurde ja bereits abgelehnt .Bzw was steht in der Ablehnung?

stimmt nicht ganz du bekommst das bab ab dem dadutm wo du den 1. antrag geholt hast nach gezahlt hab schon 2-mal bab bekommen weiß es deshalb^^ also ab 1.8.2011