Azubi Schulzeitanrechnung bei 40 Std. Woche
Hallo,
habe seit dem ersten September einen Volljährigen Auszubildenden der zwei mal die Woche Berufschule hat. Diese ist immer am Dienstag und Freitag. Im Betrieb ist die Regelung so getroffen dass von Montag bis Donnerstag 8,15 Stunden gearbeitet wird und am Freigt nur 7 Stunden, so dass jeder auf seine 40 Stunden kommt. Beim Azubi ist jetzt das Problem dass dieser am Freitag 9 Schulstunden Berufschule hat und normalerweise 8 Stunden Arbeitszeit angerechnet bekommen soll. Folgendes habe ich gegoogelt:
Anrechnung der Berufsschulzeiten (§ 9 JArbSchG)
Minderjährige Azubis müssen für die Berufsschule von der Arbeit freigestellt werden. Die Berufsschulzeit wird auf die Arbeitszeit angerechnet. Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtstunden wird pauschal mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Wenn es einen weiteren Berufsschultag pro Woche gibt, wird nur noch die konkrete Zeit in der Schule mit Pausen angerechnet. Eine Blockwoche in der Berufschule wird mit 40 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet, wenn der Azubi an fünf Tagen und mindestens 25 Stunden die Schule besucht.
Wie soll ich jetzt verfahren? Werden am Freitag so wie Betrieblich vereinbart nur 7 Stunden angerechnet oder muss er unter der Woche nur 8 Stunden Arbeiten und bekommt am Freitag auch 8 Stunden angerechnet?
Danke im Vorraus
4 Antworten
Es kommt auch drauf an ab der Azubi minderjährig oder volljährig ist ist er minderjährig geht die Wege Zeit die Schulzeit inklusive Pause aber maximal die im Arbeitsvertrag geltende Regelung für einen Arbeitstag. Ist der Azubi über 18 gibt es eine Sonderregelung dass der Azubi höchstens 48 Stunden arbeiten darf auch wenn im Vertrag etwas anderes steht das heißt er könnte auch unter der Woche acht Stunden arbeiten auch wenn er mit dem Schultag dann insgesamt über 40 Stunden kommt da die Sonderregelung greift
Ich habe gelesen das volljährige Azubis auch wenn im Ausbildungsvertrag 40 Stunden sind unter Umständen in besonderen Fällen 48 Stunden gelten. Das heißt das ist die maximale längste Zeit die der Azubi im Betrieb und Schule zugleich sein kann Punkt ich habe dasselbe Problem und frage selber gerade nach aber mein Problem ist der Azubi arbeitet 9 Stunden täglich freiwillig und vier Stunden Freitag wenn er keine Schule hätte folglich würde ich diese vier Stunden ansetzen und auch wenn ich sie als 8 Stunden oder 9 Stunden zählen würde würde dieser nichts auf über 48 Stunden kommen. Das ist zwar unfair gegenüber den anderen Azubis die Montag und Dienstag Schule hätten. Aber da gibt es ein spezielles BFH-Urteil dass dies bestätigt was ich soeben geschrieben habe hoffe ich konnte helfen
Also es werden für einen Tag (meist den ganzen Schultag) 8 Stunden angerechnet, das heißt in dem Falle für den Freitag. Am Dienstag werden die Stunden angerechnet die er in der Schule ist und die Restzeit muss er dann arbeiten kommen.
In diesem Fall ist es so wie du es geschrieben hast, dass er unter der Woche jeden Tag nur 8 Stunden arbeiten muss.
er bekommt für Dienstag 8 Std. pauschal angerechnet und für Freitag genau die Zeit, die er in der Schule verbringt. Dürfte etwa genauso viel sein.