Autoversicherung. Teilkasko. Garage.
Hallo zusammen.
Mal ne Frage. Zurzeit fahre ich ein Polo 9n3. Hab eine Teilkasko Versicherung bei Huk Coburg. Hab mir vor 1 Woche eine Garage vor der Haustür gemietet. Da werde ich jetzt demnächst mein Auto, Vorallem im Winter , unterbringen. Wenn ich es bei meiner Versicherung melde , sinken die Kosten etwas , was ich bei der Versicherung dann zahle ? Und 2. Frage. Wenn ich es melde , das ich mein Auto in die Garage unterstellte , aber mein Auto , wegen Faulheit oder so am Straßenrand stehen lasse mal, und irgendwas passiert an mein Auto wegen Unwetter zB , Krieg ich dann Ärger mit der Versicherung ? Beziehungsweise , würde die die Kosten nicht übernehmen ? Weil ich ja ne Garage habe aber nicht dort untergebracht habe ? Weis nicht wie es so läuft. Hat jemand Erfahrung ?
Danke
7 Antworten
Die Vers,-Prämie wird etwas ermäßigt (ist allerdings eher marginal), wenn das Fahrzeug in einer verschlossenen Garage aufbewahrt wird.
Läßt Du es aber vor Deiner Garage stehen und es tritt ein Teilkasko-Schaden ein, der bei Abstellen in der Garage nicht eingetreten wäre (z.B. Hagelschaden), erfolgt eine Höherstufung.
Danke , meinst du es ist sinnvoll es zu melden ?
He, es gibt Gesellschaften die 10 % Rabatt auf abschließbare Garage geben, manche geben auch gar keinen Nachlaß. Frag doch bei der HUK mal nach.
Ärger bekommst du nicht. Den Rabatt gibt es auf Haftpflicht und auf Kasko. Auf Haftpflicht, weil die Statistik sagt, daß Leute die eine Garage besitzen vorsichtiger fahren. Weiß der Himmel wieso das so ist, vielleicht haben junge, unerfahrene Leute seltener eine Garage und die Rentner mit Garage fahren wirklich vorsichtiger. In Kasko könnte man sich den Rabatt erklären. Fahrzeuge in einer Garage werden seltener aufgebrochen.
Es gab auch schon Rabatte für Nichtraucher, für Frauen, für Vereinsmitglieder.... es erscheint mir wie ein Lottospiel.
Auf Garage als Stellplatz gibt es i.d.R. Rabatt, stellst du dein KFZ nicht in der aus Faulheit Garage ab, und das KFZ wird Entwendet kann die Vers. die Leistung streichen bzw. kürzen. Das gleiche gilt auch bei allen anderen Schäden die unter TK. bzw. VK. gehören. Haftpflicht Vers.hat nichts mit der Garage zu tun.
zu 1 - keine Ahnung, da ich die einzelnen Beitragskriterien nicht kenne.
zu 2 - kommt auch hier auf die Beitragskriterien an, allerdings ist die Frage bei den Versicherungen meist auf die regelmäßig Benutzung der Garage abgestellt.
Überlege dir mal, was man unter Regelmäßigkeit verstehen könnte.
Also z.B. jeden Samstag = ist auch regelmäßig.
Ob und um wieviel dein Vertrag günstiger wird, kann dir nur deine Versicherung sagen! In aller Regel gibt es keine Probleme, wenn das Auto mal nicht in der Garage steht....