Autoversicherung nicht bezahlt! Neuanmeldung möglich?
Guten Abend,
Und zwar ich hätte mehr Versicherung fürs Auto bezahlen müssen als ich getan habe. Bin umgezogen hatte mal einen Unfall dann hoch gegangen und die Post ist trotz Nachsendeantrag an die alte Adresse gegangen. Habe ich dann erfahren Post geholt usw.
da war dann einen Brief dabei zur Aufforderung der Zwangsentstempelung. Das dies nicht passiert habe ich es sofort abgemeldet. Die Vorderung war allerdings auf dem Amt schon bekannt.
Ich konnte natürlich die Versicherung nicht sofort jetzt alles nachbezahlen. Habe jetzt von einer neues Versicherung für ein anderes Auto die EvB nummer bekommen. Kann ich das andere Auto jetzt anmelden wenn ich eine gültige eVb dafür habe?
MfG
4 Antworten
Ich gehe auch mal davon aus, dass die neue Kfz-Versicherung den Jahresbeitrag im Voraus haben möchte. Ohne die Freigabe der Prozente vom alten Versicherer wird das mit Sicherheit ein teurer Spaß.
Geht nicht, es sei denn, du machst einen Halterwechsel. Wenn man umzieht, so muß man trotzdem bei seiner KFZ Versicherung bleiben. Der Vertrag ist ein Jahresvertrag. Kurz abmelden und dann wieder anmelden ist kein Grund die Gesellschaft wechseln zu können.
Fällt vielleicht nicht auf, solange du keine Vorversicherung angibst, also z.B. mit Führerscheinregelung einsteigst. Hattest du eine bessere SF Klasse, gehen dir die erfahrenen Jahre verloren.
Zwangsstillegung ist eine andere Schiene, die kommt von der KFZ Zulassung. Weil du gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstößt (weil du keine KFZ Haftpflichtversicherung hast) Da hat deine KFZ Versicherung bei der Zulassungsstelle Bescheid gegeben, daß du die Prämien nicht bezahlst und deshalb nicht mehr versichert bist. Ohne Versicherung darfst du jedoch nicht fahren. Da werden dir die Nummernschilder abgebaut. Und du mußt Strafe an das Amt zahlen.
Der Schadenfreiheitsrabatt nach der Hochstufung bleibt jedoch bestehen. Den nimmst du mit von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Der Brief für die Zwangsabmeldung kam nicht von deiner Versicherung, sondern von der Zulassungsstelle.
Wird noch lustig, was da alles noch auf dich zu kommt.
Dann hast du aber Glück gehabt, dass du eine neue EVB bekommen hast.
Es ist jetzt nur die Frage, ob du dir diese Versicherung leisten kannst. Denn die Schulden bei deiner alten Versicherung bleiben bestehen. Und wenn dort der Beitrag nicht bezahlt ist, werden die auch den Schadensfreiheitsrabatt nicht freigeben, so dass du bei deiner neuen Versicherung mit den Prozenten von unten anfängst. Dein Problem wird also nicht geringer.