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Autounfall , Polizei sagt 50/50 , Versicherung hat aber Gegner 100% ausbezahlt

Frage von Brudis Brudis

Meine Frau hatte vor einiger Zeit nach Feierabend einen kleinen Unfall .

Die Polizei sagt dass die Schuld 50/50 ist und jeweils ein Bußgeld von130 € fällig wird

Meine Versicherung hat aber zu 100 % den Schaden des Gegners bezahlt. Jetzt bleibe ich theoretisch auch auf den Kosten meines Gutachters von ca. 400€ sitzen. Hätte ich das vorher gewusst hätte ich doch keinen Gutachter einschalten brauchen.

Nach Rücksprache mit der Versicherung teilte diese mir mit , dass es Egal ist was die Polizei behauptet , meine Frau wäre zu 100% schuld weil Sie in den fliessenden Verkehr reingefahren ist.

Zum Unfall :

Fahrzeug B fährt rückwärts aus dem Parkhafen raus , gleichzeitig setzt Fahrzeug A zurück um in einen leeren Parkplatz im Parkhafen reinzufahren .

Dabei Trifft Fahrzeug A mit der Hinteren Stossstange Fahrzeug B seitlich hinten rechts.

Was sollen wir tun ?

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Antworten (7)

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    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Was die Polizei vor Ort mündlich als Einschätzung gibt, hat keinerlei Rechtskraft in Bezug auf die Schadenregulierung. Üblicherweise regeln das die Versicherer untereinander; bist Du mit der Regelung nicht einverstanden, dann geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten. Du solltest Dir dann aber auch im Klaren sein, dass Du Deine Versicherung bzw. die Versicherung Deines Unfallgegners ggfs. verklagen musst (auf eigene Kosten).

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    Antwort von hermanngustav hermanngustav

    In einer Antwort klang das ja schon an: Strafrecht und Schadenersatzrecht sind zwei paar ganz unterschiedliche Schuhe. Im theoretischen Extremfall kann jemand im Strafrecht als unschuldig gelten, da hier der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklaten" gilt, während er bei Tatbeständen im Schadenersatzrecht, bei denen er aus der sogenannten Gefährdungshaftung heraus haftet - also zum Beispiel als Kfz-Halter - haftet, wenn er nicht beweisen kann, dass er alles getan hat, um den Schaden zu vermeiden. Der Logik folgend ist es richtig, dass ein Schaden in der Prozentsumme nur zu 100 % ausgeglichen werden kann. Allerdings ist die Entscheidung eines Versicherers nicht bindend für den gegenerischen Versicherer. Du kannst daher weiterhin versuchen einen Teil deines Schadens reguliert zu bekommen. Und es ist theoretisch nich auszuschließen, dass ein Schaden damit in der Prozentsumme auch mal zu 200 % reguliert wird. Diese Variante ist aber eher unwahrscheinlich. Die Versicherungsgesellschaften handeln das aber keinesfalls untereinander aus. Jeder Geschädigte muss mit der Versicherungsgesellschaft des anderen Beteiligten selbständig verhandeln.

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    Antwort von altermann58 altermann58

    Jemand, der auf seiner rechten Seite in seiner Fahrspur rückwärts fährt, weil er dann besser in eine Parklücke findet - und dann den aus der Parklücke rückwärts über die Mittellinie hinaus fahrenden PKW trifft, hat für mich gar keine Schuld!

    Das rückwärts fahrende Auto nimmt ihm seinen Fahrstreifen!

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Für Dich vielleicht nicht...

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Das sieht die Rechtssprechung dann doch etwas anders.

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Aus einer Parklücke raus fahren und nicht den fließenden Verkehr einsehen können, im Notfall muss ein Passant helfen um Schade zu vermeiden, lernt leder in der Fahrschule.

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    Antwort von fastlink fastlink

    Die Polizei und die Versicherungen sind zwei komplett unterschiedliche Sachen.

    Die Polizei geht von Offizialrecht aus, die Versicherung halten sich an das Zivilrecht.

    Beides hat miteinander nicht viel zu tun.

    Das geht auch noch härter, nämlich genau umgekehrt.

    Ein Beispiel:

    Radfahrer fährt auf Gehweg, Auto kommt aus einer Einfacht, Radfahrer brummt auf Auto und wird verletzt, Fahrrad kaputt, Auto beschädigt.

    Die Polizei kommt, Autofahrer ist zu 100% Unfallverursacher, bekommt gar eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

    Man geht hierbei davon aus, dass der Radfahrer zwar gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht verstoßen hat, jedoch dies ein Verstoß ist, mit welchem ein Fahrzeugführer trotzdem zu rechnen hat - also trotzdem kein Grund für eine Schuld des Radfahrers.

    Der Schaden jedoch, Haftungsrecht, der Radfahrer muß den Schaden am Pkw ersetzen, denn im Haftungsrecht zählt, dass der da nichts zu suchen hatte auf dem Gehweg - also das genaue Gegenteil.

    Rechtlich alles möglich.

    Bei Dir, jeder von Euch hatte eine besondere Sorgfallspflicht, beide haben dagegen verstoßen (sonst wäre es nicht passiert) - darum beide sind dran.

    Im Haftungsrecht kann das jedoch ganz anders aussehen.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Sowohl beim Ausparken als auch beim Rückwärtsfahren hat man besondere Aufmerksamkeit zu zeigen. Schon alleine das hohe Bußgeld zeigt ja, dass es scheinbar ordentlich gekracht hat. Deine Haftpflichtversicherung bezahlt sicher nicht einfach so. Im Gegenzug könnt ihr ja euren Schaden geltend machen. So geht das bei 50 : 50 Schuld.

    Kommentar von Brudis Brudis

    Wir haben ja unseren Schaden auch geltend gemacht, aber wenn unsere Versicherung den Schaden des Gegners zu 100 % übernimmt , warum sollte die gegnerische Versicherung unseren übernehmen ?

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    weil es zwei verschiedene Schäden sind!

    deine Versicherung bezahlte den Schaden des Gegners, nun musst DU deinen Schaden der gegnerischen Versicherung ebenfalls melden, dann bezahlen sie dir auch den Schaden

    Kommentar von Brudis Brudis

    das haben wir ja gemeldet....

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    Antwort von Cheater3k Cheater3k

    Anwalt

    Normalerweise gibts eine Teilschuld für beide. z.B. 40/60

    Das sollen die Versicherungen unter sich ausmachen.

    Du kannst daher auch bei deiner Versicherungen anfragen.

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