ich habe gestern bei "Automobil" gesehen, dass man als Autokäufer im Zweifel 5 % Mindertoleranz bei der PS-Leistung hinnehmen muss - es seidenn der Verkäufer hat es im Vertrag schriftlich zugesichert wieviel PS das Auto hat. Jetzt ist es so: ich habe vor der Unterschrift des Kaufvertrages handschriftlich die PS-Zahl ergänzt und dann erst den Vertrag dem Verkäufer gefaxt. Auf der Auftragsbestätigung hat er diese handschriftliche Ergänzung von mir aber nicht übernommen. Was zählt nun? weil unterschrieben habe ich ja den Vertrag und nicht die AB aber andererseits nimmt der Verkäufer ja erst mit der AB den Vertrag an. - Was würde im Zweifel rechtlich zählen?
Bitte nur antworten, wer sich damit auskennt und keine Vermutungen!
Danke.
der Händler hat aber im Zweifel doch gar keinen Beweis, dass ich je eine AB bekommen habe? - er hat sie ja nicht mit Einschreiben gesendet.??? Und die handschriftliche Änderung habe ich ja VOR Unterschrift vorgenommen.
Willst du mit dem Händler Streit anfangen? Wenn ja warum?
natürlich nicht! aber es geht darum, dass ich das Fahrzeug mit einer von Werkstuner angebotenen Leistungssteigerung bestellt habe. Und genau da hört man ja ab und an mal, dass es öfter zu Toleranzen kommt - und da möchte ich halt im Zweifel auf Nummer sicher gehen, wenn die Steigerung dann nur wenig über Serienleistung ist, dass ich einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung habe.