Autokauf: was zählt Kaufvertrag oder Auftragsbestätigung?
ich habe gestern bei "Automobil" gesehen, dass man als Autokäufer im Zweifel 5 % Mindertoleranz bei der PS-Leistung hinnehmen muss - es seidenn der Verkäufer hat es im Vertrag schriftlich zugesichert wieviel PS das Auto hat. Jetzt ist es so: ich habe vor der Unterschrift des Kaufvertrages handschriftlich die PS-Zahl ergänzt und dann erst den Vertrag dem Verkäufer gefaxt. Auf der Auftragsbestätigung hat er diese handschriftliche Ergänzung von mir aber nicht übernommen. Was zählt nun? weil unterschrieben habe ich ja den Vertrag und nicht die AB aber andererseits nimmt der Verkäufer ja erst mit der AB den Vertrag an. - Was würde im Zweifel rechtlich zählen?
Bitte nur antworten, wer sich damit auskennt und keine Vermutungen!
Danke.
6 Antworten
Es zählt das, worauf man sich letztlich geeinigt hat. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn eine übereinstimmende Willenserklärung vorliegt.
Du könntest jetzt behaupten, der Verkäufer hat deine Ergänzung akzeptiert, da er nicht widersprochen hat - es sei denn, in der AB stand eine andere Zahl.
Der Verkäufer kann aber behaupten, er hätte deine Änderung nicht bemerkt und daher auch nicht bestätigt.
Um sicherzugehen, müsstest du auf einer Unterschrift auf ein Papier mit dem gewünschten Wert bestehen, bevor zu zahlst.
In jedem Fall zählt der Vertrag.
Nein - du hättest auf Betätigung der gewünschten PS-Zahl bestehen müssen. Durch die Zahlung hast du die Betätigung anerkannt - ohne PS.
Hallo....mal ernsthaft, glaub doch nicht alles was in der Glotze kommt, einmal mit dem Schwamm durch Bad und es funkelt in allen Ecken? Nur Perwoll gewaschen und jeder tatscht dich an und sieht wie flauschig dein Pullover ist.?
Natürlich "kann es vorkommen " das ein Motor je nach Laufzeit nicht mehr die volle Leistung hat, was aber ein ganz natürlicher Abnutz ist. Soll der Verkäufer etwa wegen jedem Auto dieses auf einen Leistungsprüfstand bringen??? Ein Vertrag wird NIE ohne vorherige Rücksprache ergänzt oder in irgendeiner Art verändert.
Will damit sagen, kauf normal dein Auto und laß dich nicht durch Medien verrückt machen.
Dann hast Du Pech gehabt.
Du hast einen Auftrag mit einer bestimmten PS-Zahl unterschrieben - der Verkäufer den Auftrag ohne PS-Angabe bestätigt. Da du keine Bestätigung mit der angegebenen PS-Zahl hast, ist deine "Ergänzung" nicht bindend. Daher kannst du aber innerhalb der üblichen Frist ohne Abschlagszahlung vom Kauf zurücktreten. Tu das! Und der Händler verkauft dir nie mehr einen Wagen!
der Händler hat aber im Zweifel doch gar keinen Beweis, dass ich je eine AB bekommen habe? - er hat sie ja nicht mit Einschreiben gesendet.??? Und die handschriftliche Änderung habe ich ja VOR Unterschrift vorgenommen.
Willst du mit dem Händler Streit anfangen? Wenn ja warum?
natürlich nicht! aber es geht darum, dass ich das Fahrzeug mit einer von Werkstuner angebotenen Leistungssteigerung bestellt habe. Und genau da hört man ja ab und an mal, dass es öfter zu Toleranzen kommt - und da möchte ich halt im Zweifel auf Nummer sicher gehen, wenn die Steigerung dann nur wenig über Serienleistung ist, dass ich einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung habe.
das heißt also, er Verkäufer hätte den Vertrag mit der AB nicht annehmen dürfen sondern mich darauf hinweisen müssen, dass er ihn so nicht annimmt?