Hallo alle zusammen, möchte gern wissen: Im August bekamen wir von unserem Freund ( 65) dessen Pkw geschenkt. Das heisst : Wenn er verstirbt , und das ist jetzt leider im November der Fall geworden, sollen wir das Auto bekommen. Das hat er uns schriftlich mit einem Vertrag bestätigt. Zu seinen leiblichen Kindern hatte er seit einigen Jahren keinen Kontakt mehr. Da er nun Verstorben ist, dürfen wir das Auto (5 J. alt) behalten? Oder müßen wir es an die Erben zurückgeben?
Danke schonmal im voraus für evtl. Antworten
aber die pflichtteilsberechtigten müssen entschädigt werden!
Richtig! "Der Plan geht nur auf, wenn zwischen den lebzeitigen Verfügungen und dem Tod des Schenkenden mindestens zehn Jahre liegen. Hat der Erblasser hingegen erst kurz vor seinem Tod zum Beispiel ein Grundstück übertragen, greift das Gesetz zum Schutz der Pflichtteilsberechtigten ein. Damit ihnen nicht ihre „angemessene Beteiligung am Nachlass“ verlorengeht, gewährt es den nächsten Angehörigen einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Das bedeutet: Alles, was der Erblasser in den zehn Jahren vor seinem Tod verschenkt, können die Pflichtteilsberechtigten – zumindest in Teilen – in Geld ersetzt verlangen." Quelle: Focus
Das trifft alles nur zu, wenn der beschenkte gleichzeitig Erbe ist. Ansonsten ist geschenkt geschenkt.
stimmt nicht! im BGB steht folgendes:
§ 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen (1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.
da steht nichts, dass die schenkung einem erbberechtigten gemacht werden muss, damit dieser anspruch zustande kommt!