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auto vor dem tot geschenkt bekommen zurückgeben an erben?

Frage von kosima01 kosima01

Hallo alle zusammen, möchte gern wissen: Im August bekamen wir von unserem Freund ( 65) dessen Pkw geschenkt. Das heisst : Wenn er verstirbt , und das ist jetzt leider im November der Fall geworden, sollen wir das Auto bekommen. Das hat er uns schriftlich mit einem Vertrag bestätigt. Zu seinen leiblichen Kindern hatte er seit einigen Jahren keinen Kontakt mehr. Da er nun Verstorben ist, dürfen wir das Auto (5 J. alt) behalten? Oder müßen wir es an die Erben zurückgeben?

Danke schonmal im voraus für evtl. Antworten

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Antworten (11)

  • 5
    Antwort von mafrmt00 mafrmt00

    Wenn ihr das sogar schriftlich habt, könnt ihr das Auto auch behalten.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    aber die pflichtteilsberechtigten müssen entschädigt werden!

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    Richtig! "Der Plan geht nur auf, wenn zwischen den lebzeitigen Verfügungen und dem Tod des Schenkenden mindestens zehn Jahre liegen. Hat der Erblasser hingegen erst kurz vor seinem Tod zum Beispiel ein Grundstück übertragen, greift das Gesetz zum Schutz der Pflichtteilsberechtigten ein. Damit ihnen nicht ihre „angemessene Beteiligung am Nachlass“ verlorengeht, gewährt es den nächsten Angehörigen einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Das bedeutet: Alles, was der Erblasser in den zehn Jahren vor seinem Tod verschenkt, können die Pflichtteilsberechtigten – zumindest in Teilen – in Geld ersetzt verlangen." Quelle: Focus

    Kommentar von mafrmt00 mafrmt00mafrmt00

    Das trifft alles nur zu, wenn der beschenkte gleichzeitig Erbe ist. Ansonsten ist geschenkt geschenkt.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    stimmt nicht! im BGB steht folgendes:
    § 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen (1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.
    da steht nichts, dass die schenkung einem erbberechtigten gemacht werden muss, damit dieser anspruch zustande kommt!

  • 2
    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    das hängt ein wenig von den erben ab. wenn sie darauf bestehen, gehört das auto zur erbmasse.

  • 2
    Antwort von Sommerkatze Sommerkatze

    Schenkungen fließen mit in das Erbe ein, es sei denn, die Schenkung liegt mehr als 10 Jahre zurück. Das ist vorliegend offenbar nicht der Fall.

    Kommentar von dylanz2002 dylanz2002dylanz2002

    § 530 Widerruf der Schenkung (1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undankes schuldig macht. (2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    § 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen (1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird. (2) Eine verbrauchbare Sache kommt mit dem Wert in Ansatz, den sie zur Zeit der Schenkung hatte. Ein anderer Gegenstand kommt mit dem Wert in Ansatz, den er zur Zeit des Erbfalls hat; hatte er zur Zeit der Schenkung einen geringeren Wert, so wird nur dieser in Ansatz gebracht. (3) Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    genau so sieht es aus! zumindest für pflichtteilberechtigte!

    Kommentar von Sommerkatze SommerkatzeSommerkatze

    hihi, ob der Fragesteller da noch mitkommt? :-)

  • 2
    Antwort von blumentina blumentina

    wenn du die schenkung schriftlich hast, darfst du das auto behalten

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    da liegst du leider falsch! schau mal in den § 5325 BGB

  • 1
    Antwort von VioletteRose VioletteRose

    Ihr müßt das Auto nicht zurückgeben, weil der Verstorbene es euch zu seinen Lebzeiten geschenkt hat, somit fällt das nicht in die Erbmasse. Alles Gute!

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    da liegst du leider falsch! schau mal in den § 5325 BGB

    Kommentar von VioletteRose VioletteRoseVioletteRose

    Vielen Dank für den Hinweis!

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    ich habe mich allerdings vertippt, es ist § 2325, sorry

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    Antwort von kosima01 kosima01

    Vielen Dank für die zahlreichen und hilfreichen Antworten , besonderen Dank an " flirtheaven " ;-) Hat mir sehr weitergeholfen !!! LG u. schönes Wochenende

  • 0
    Antwort von Rakii Rakii

    Natürlich ich meine er hat es euch sozusagen in seinem Testament vererbt!

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    aber die beschenkten müssen die kinder trotzdem mit dem entsprechenden pflichteil auszahlen.

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    Antwort von user761 user761

    Da du die Schenkung des Autos schriftlich hast brauchst du das Auto nicht zurückgeben.Es zählt nicht mehr zur Erbmasse da es vor dem Tod verschenkt wurde.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    da liegst du leider falsch! schau mal in den § 5325 BGB

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Den finde ich nicht. Das BGB geht nur bis §2700 (ungefähr). Es sei denn es gibt noch ein Buch 2

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    sorry vertippt, es muss 2325 sein

  • 0
    Antwort von weisserrabe1 weisserrabe1

    Die schriftliche Zusage, das Auto nach seinem Ableben übernehmen zu dürfen, ist formal ein VERMÄCHTNIS. Damit fällt das Fahrzeug aus der Erbmasse und die gesetzlichen Erben haben weder Anspruch auf die Sache noch einen Wertausgleich. Gute Fahrt!

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    pflichtteilsberechtigte haben sehrwohl ein anrecht!

    Kommentar von weisserrabe1 weisserrabe1weisserrabe1

    Nee, auf eventuell einbeahltene Teile aus der Erbmasse durchaus. Da fällt aber per Vermächtnis anderweitig Verfügtes formal 'raus. Die Ansprüchew daraus kann man unter Vorlage der Vereinbarung beim Nachlaßgericht geltend machen. Der Pflichtteilsanspruch wird dann aus dem real bestehenden Nachlaß ermittelt.

    Kommentar von Sommerkatze SommerkatzeSommerkatze

    Außerdem müsste das Vermächtnis im Testament festgehalten worden sein., Ein Vertrag zu Lebzeiten reicht dafü nicht...

    Kommentar von weisserrabe1 weisserrabe1weisserrabe1

    Meine Tochter hat 2003 eine Erbschaft gemacht und eine weitere Person hat ihr einen Teil des Vermögens aufgrund eines schriftlichen separaten Vermächnisses streitig gemacht. Da wir ähnlicher Ansicht waren wie Du vorstehend, haben wir den Rechtsweg gewählt und lange Jahre, viele Nerven, einiges an Geld und endlos Papier investiert. Durch die Instanzen bis hin 2009 OLG haben wir verloren. Das Vermächtnis ist bindend und als Einzeldokument ausreichend. Die Rechtslage dürfte sich seitdem nicht geändert haben...

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    Antwort von fensterhein fensterhein

    Dieser Vertrag ist als ein Schenkungsurkunde zu verstehen und ihr braucht das Auto nicht zurück geben.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    da liegst du leider falsch! schau mal in den § 5325 BGB

    Kommentar von fensterhein fensterheinfensterhein

    Wo findest du dann § 5325 BGB?

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    sorry, war ein tippfehler 2325 ist richtig!

    Kommentar von fensterhein fensterheinfensterhein

    § 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen

    (1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.

    (2) Eine verbrauchbare Sache kommt mit dem Werte in Ansatz, den sie zur Zeit der Schenkung hatte. Ein anderer Gegenstand kommt mit dem Werte in Ansatz, den er zur Zeit des Erbfalls hat; hatte er zur Zeit der Schenkung einen geringeren Wert, so wird nur dieser in Ansatz gebracht.

    (3) Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.

    Hatte nicht an die Fristen gedacht, hast recht, danke dir für die Recherche.

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    Antwort von Rechtsaussen Rechtsaussen

    wenn er verstirbt bekommt ihr das auto....

    hört sich für mich nach einem testament an und als wenn ihr die erben des autos werden solltet, warum sollten die anderen erben dann darauf ein anrecht haben?

    auch wenn er es euch schon vor dem tod geschenkt hat, ist es euer und aus der erbmasse raus, da es ihm ja nicht mehr gehörte

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    da liegst du leider falsch! schau mal in den § 5325 BGB

    Kommentar von Rechtsaussen RechtsaussenRechtsaussen

    so viele § hat sdas BGB gar nicht^^

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    sorry vertippt: § 2325

    Kommentar von Rechtsaussen RechtsaussenRechtsaussen

    ja ok, aber nur anteilig, das dürfte den kohl nicht fett machen und das auto dürfen sie halt behlaten und müssen 50€ geben oder so, wenn der Wagen so ist, wie ich ihn mr vorstelle

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    kommt auf das auto an. wenn das auto 5000 € wert ist, müssen 2500 € an die kinder bezahlt werden. ein auto das nach 5 jahren nur noch 100 € wert ist, kenne ich nicht.

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