auto verliehen, fahrer hat keinen führerschein

5 Antworten

Moin Moin - also Du musst natürlich den Anhörbogen wahrheitsgemäß ausfüllen, denn Dein Kumpel ist sicherlich in keinster Weise mit Dir verwandt, wodurch Du ein Verweigerungsrecht geltend machen könntest. Ein bißchen auf Unschuld spielen kannst Du trotzdem probieren. Zunächst bekommt Dein Kumpel allerdings das Bußgeld sowie die Punkte in Flensburg. Zudem natürlich die Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ansonsten bleib bei der Wahrheit, alles andere kommt irgendwann doch ans Tageslicht und trifft Dich dann härter als erwartet. Es ist halt so, wenn Du Mist gebaut hast, dann steh auch dazu.

JotEs  05.09.2010, 07:36

Zu seinem Mist zu stehen ist sicher eine lobenswerte Einstellung. Es ist aber auch nicht verwerflich zu versuchen, die zu erwartende Strafe zu minimieren oder sogar ganz zu vermeiden.

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Ich gehe davon aus, dass es bei der Anhörung um den Tatvorwurf "Fahrlässiges Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis" geht. Dieser Vorwurf trifft den Fragesteller, der somit also Betroffener ist. Ein Betroffener aber ist, anders als ein Zeuge, nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.

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Aber selbst wenn er als Zeuge zu der Tat seines Bekannten gehört wird, braucht er keine Angaben zu machen, wenn er sich damit selbst belasten würde - abgesehen davon, dass auch ein Zeuge nur vor Staatsanwaltschaft und Gericht zur Aussage verpflichtet ist.

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homerjay81 
Fragesteller
 05.09.2010, 12:19
@JotEs

Nein,bisher geht es nur darum das jemand mit meinem Auto geblitzt wurde...

Du musst den Anhörungsbogen natürlich wahrheitsgemäß ausfüllen. Dass du nicht gewusst hast, dass er keine Fahrerlaubnis hat, nützt dir nichts. Du bist verpflichtet, dich davon zu überzeugen. Wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, hätte die Versicherung dich in Regress genommen. Ein Bußgeld wirst du jetzt auf jeden Fall bekommen.

JotEs  05.09.2010, 07:29

Als Betroffener ist man nur verpflichtet, Angaben zur Person zu machen, die aber in der Regel ohnehin bereits bekannt sind. Angaben zur Sache braucht man hingegen nicht zu machen.

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Nur als Zeuge ist man zur Aussage zur Sache verpflichtet - aber auch nur gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht.

Du wirst mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen "Fahrlässigen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis" rechnen müssen (§ 21 Abs. 2 StVG). Die drohende Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. In deinem Fall würde vermutlich ein Strafbefehl erlassen, um eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden, sofern du damit einverstanden bist.

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Ab einer Freiheitsstrafe von mehr als 90 Tagen oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erscheint eine Verurteilung im Führungszeugnis und du giltst als vorbestraft.

Wegen der damit verbundenen weitreichenden Folgen solltest du dich ohne Unterstützung durch einen Fachanwalt zu der Sache gar nicht äußern, denn alles, was du sagst oder schreibst, kann und wird ggf. gegen dich verwendet werden.

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Wenn du schon als vermutlicher Täter angehört wirst (lies genau nach, ob du in dem Anhörungsschreiben als Tatverdächtiger angesprochen wirst und welche Tat dir vorgeworfen wird) dann gehe zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, lass dich beraten und ggf. auch von ihm vertreten. Ein guten Anwalt sollte erreichen können, dass die zu erwartende Geldstrafe maximal 90 Tagessätze beträgt oder dass günstigstenfalls das Vefahren wegen geringer Schuld eingestellt wird.

Soll heißen ich kreuze "zugegeben" an und zahle die Strafe? Aufbauseminar wird mich dann auch erwarten... Mein Plan sah eigentlich so aus das ich versuche 3 Monate rumzukriegen ;) Plan B wäre das ich angebe mein Auto verliehen zu haben und nicht weiß wer es gefahren ist...

DerHans  04.09.2010, 19:57

Na klar, das sind genau die Ausreden auf die man wartet.

JotEs  05.09.2010, 07:46
@DerHans

Es geht doch hier um eine Straftat ("Fahrlässiges Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis" (§ 21 Abs. 2 StVG) die dir vorgeworfen wird, da ist es sicher unsinnig zu glauben, die Behörde könnte einen vielleicht "vergessen".

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Abgesehen davon ist die Verfolgungsverjährungsfrist für Straftaten wesentlich länger als für "normale" Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie beträgt gemäß § 78 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 STGB drei Jahre.

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Wenn du behauptest, dein Auto verliehen zu haben, wirst du als Zeuge angehört werden und angeben müssen, wem du es geliehen hast. Wenn du dann jemanden fälschlicherweise belastest, wird sich das nicht gerade positiv auf deine Strafe auswirken ...

homerjay81 
Fragesteller
 05.09.2010, 12:21
@JotEs

Es geht zur Zeit nur darum wie ich reagieren soll. Das mit dem fahren ohne Führerschein steht nicht in dem Anhörungsbogen, da geht es nur um die Geschwindigkeitsübertretung...

Entweder du lässt dir selbst die strafe überbügeln und trägst die Folgen und Kosten.Oder du bist echt am A....,weil du bist verplichtet ,als Halter,dich zu vergewissern ob die Leute berechtigt sind ein KFZ zu führen.Ein,ach ich dachte oder ich glaubte...reicht da nicht.Dann ist dein Lappen auch weg