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Auto verkaufen und neues (gebrauchtes) Auto kaufen bei Hartz IV

Frage von Chrissy0882 Chrissy0882

Hallo, 

wie sieht es aus, wenn man als Hartz IV Empfänger ein Auto mit einem Wert von ca 16.000 €, welches auch so bei der Arge angegeben ist, verkaufen möchte und dafür ein anderes kauft? Das andere Auto hätte dann höchstwahrscheinlich einen geringeren Wert, da es ein kleineres werden soll. Es würde ja dann beim Kauf eines anderes Autos Geld vom Verkauf übrig bleiben. Muss man dann von dem Geld erstmal leben? 

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Antworten (8)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Grundsatz ist, was einmal als Vermögen klassifiziert wurde, bleibt Vermögen, egal in welcher Form; allerdings können besondere Privilegierungen bze. Schutzbestimmungen wegfallen.

    Wenn du dir also ein Auto für 7500 EUR (oder teurer) kaufst, und 8500 EUR (oder weniger) in Bargeldform  wieder deinem Vermögensfreibetrag nach § 12 (2) Nr. 1 SGB II zugeschlagen werden, ist das ok.

    Hat das neue Auto allerdings einen Zeitwert von nur 3000 EUR, würden die restlichen 13000 diesem Freibetrag zugerechnet werden müssen und ihn mutmaßlich übersteigen. Damit müsstest du in der Tat mit einer teilweisen Anrechnung rechnen, denn was nicht geht, ist quasi der Übertrag des "nicht aufgebrauchten" Auto-Wertes (bis 7500) auf den obigen Freibetrag.

    (Allerdings solltest du dir vor der Transaktion die spätere Wertung bzw. Einordnung von deinem Sachbearbeiter schriftlich bestätigen lassen, denn man kann durchaus ökonomisch sauber auch anders argumentieren, z.B. dass mit dem Verkauf die besondere Privilegierung des Auto-Wertes erlischt, weil kein Auto mehr vorhanden und wenigstens ein Zeitpunkt existiert  - zwischen Verkauf und Neukauf -, in dem du Vermögen besitzt, dass deinen Grundfreibetrag erheblich übersteigt. Aber das wäre eine ziemlich"figeliensche" Argumentation ... ;) )

    Kommentar von Anjamarie AnjamarieAnjamarie

    Ich dachte auch, dass das mit dem "Übertrag" nicht funktioniert. Aber bisher muß es ja quasi umgekehrt funktioniert haben, sie hatten keinerlei sonstiges Vermögen, aber durfen ein Auto von 16000 haben. Komisch??

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

     Insofern komisch, als der Betrag in der Tat etwas hoch erscheint; ist allerdings durchaus möglich.

    Bisher ist es formal so, dass die ARGE grundsätzlich für ein Auto einen Wert von 7500 EUR als unschädlich anerkennt (kann mehr sein, wenn besondere Umstände vorliegen).

    Ist das Auto mehr wert, darf (und muss ggf.) der übersteigende Teil dem Vermögensfreibetrag nach §12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II zugeschlagen werden.

    Wenn man also bspw. einen individuellen (altersabhängigen) Freibetrag von 9000 EUR und kein weiteres (anrechnungsfähiges) Vermöge hat, dürfte das Auto 16500 wert sein, ohne das angerechnet werden darf.

    Kommentar von Anjamarie AnjamarieAnjamarie

    Aha. Das heißt es geht in diese Richtung schon, dass das Auto mehr als 7500 Wert sein darf, wenn man eben sonst kein anrechbares Vermögen hat, man kann den Freibertag also dafür verwenden. Aber eben nicht wie Du oben schon erklärt hast, sagen: Ich habe ja beim Auto die Höchstgrenze von 7500 nicht ereicht, dann darf ich entsprechend mehr in bar haben. Danke, auch wieder was gelernt :-)

     

     

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Exakt ... wenn du bspw. ein Auto mit einem Wert von 3000 EUR hast, erhöht sich der Freibetrag nach 12 (2) 1 nicht um zusätzliche 4500 ...

    Kommentar von Chrissy0882 Chrissy0882

    ich verstehe das grad nicht so ganz. heisst das jetzt, dass die arge nichts machen kann, wenn man das auto verkauft und dafür nen anderes kauft und dabei dann geld übrig bleibt? oder sollte das andere auto dann besser im wert ungefähr gleich bleiben?

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Ob die ARGE etwas machen kann, hängt vom Verkaufspreis des alten Autos, dem Wert des neuen Autos sowie dem individuellen Vermögensfreibetrag ab (bei Partnern ggf. auch zusammen gerechnet).

    Hypothetische Beispiele:

    Wert und Verkaufspreis des alten: 16.0000 (7500 zulässig, 8.500 verteilt auf Vermögensfreibetrag (dieser sei dadurch voll ausgeschöpft).

    1)  Wert des neuen: 3000

    Rechnung:

    a) 16.000 (Verkaufspreis alt) ./. 3000 (Wert neu) = 13.000

    b) 13.000 ./. 8500 (angenommer Freibetrag) = 4500

    => 4500 dürften  auf Bedarf angerechnet werden.

    2) Wert des neuen: 9000

    a) 16.000 (VkP alt) ./. 9000 (Wert neu neu) = 7000

    => keine Anrechnung, da 1500 übersteigender Wert (9000 (Wert neu) ./: 7500 (Wert zulässig) = 1500) ebenso dem Freibetrag zugeschlagen werden, wie die restlichen 7000 (16.000 (VkP alt) ./. 9000 (Wert neu)

     

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Hat schon mal jemand versucht einen Gebrauchtwagen für 16.000 € zu veräußern? Auch wenn er so geschätzt wurde, dürfte es schwer werden auch nur 10.000 zu erzielen. Wer 16.000 € für ein Auto ausgeben will kauft sich ein neues.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Kannst ja mal z.B. auf autosout24 gehen ... da findest du massenweise Autos in dem Preissegment ...  ein neuer Lada ist halt nicht für jeden ein bedenkenswerte Alternative zu einem gebrauchten Mercedes .. ^^

    Kommentar von Chrissy0882 Chrissy0882

    nach vielem googlen und vielem lesen hab ich das nun auch verstanden. 

    ich danke nochmal für die vielen antworten

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Der Verkaufserlös ist für den Monat, in dem er erzielt wird, Einkommen. Das bedeutet, daß das Geld komplett auf den ALG II- Anspruch angerechnet wird. Mit dem Ergebnis, daß vermutlich für den Monat kein Anspruch auf Leistungen besteht. Im Folgemonat wird das Geld zu vermögen - es gelten die Vermögensfreigrenzen des SGB II. Und es darf nur ein Fahrzeug mit einem Wert bis zu 7500,- angeschafft werden. Wird mehr Geld dafür ausgegeben, dann kann die ARGE widerum das Geld erst einmal auf den Leistungsanspruch anrechnen. Und DAS dann sogar notfalls auch über mehrere Monate verteilt.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    So einfach ist es nicht.

    Wenn wir davon ausgehen, dass 7500 EUR als Zeitwert des Autos für angemessen befunden wurden, dann wurden 8500 EUR dem Vermögensfreibetrag nach §12 (2) zugeschlagen. Das Auto ist also Vermögen (zum Teil besonders geschützt, zum Teil Freibetrag).

    Ein Verkauf ist damit dem Grundsatz nach lediglich eine Vermögensumwandlung bzw. -realisation - von Ding in Geld -, da dem Antragstelle ja keine neuen "Werte" zufließen, sondern die alten lediglich ihre "Qualität" ändern.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Du hast ja auch einen Freibetrag, den du nicht aufbrauchen musst. 150 € pro Lebensjahr mindestens 3.100. Aber ob du diesen wert des Wagens beim Verkauf wirklich realisieren kannst, ist eine andere Frage. 

  • 1
    Antwort von Baerli17 Baerli17

    Wirs du gesperrt und musst erstmal von den 16.000 € leben.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Geh lieber wieder in den Winterschlaf ... bevor du Unsinn erzählst ... ^^

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    Antwort von Bugwelle Bugwelle

    Mit dieser Problematik dürften selbst Sachbearbeiter oft überfordert sein.

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    Antwort von Chrissy0882 Chrissy0882

    Laut Arge darf man einen bestimmten Betrag an "Vermögen" haben. Das dies in diesem Fall nur das Auto ist, war das so kein Problem. also ausser dem Auto ist kein weiteres Vermögen vorhanden. Unter Vermögen hat die Arge auch Bargeld etc mit einbezogen. aber es ist nunmal nur das auto. ist es dann nicht egal, ob man das vermögen in form von geld oder dem auto hat? das vermögen würde ja gleich bleiben

    Kommentar von Anjamarie AnjamarieAnjamarie

    Das Vermögen, welches ein Harzt4ler haben darf liegt normalerweise nicht bei 16000 Euro. Gibt es evt. besondere Gründe? Behinderung oder sowas, und das Auto war darauf zugeschnitten?

    Kommentar von Chrissy0882 Chrissy0882

    das auto gehört einer bedarfsgemeinschaft. also zwei leuten. einer von den beiden hat eine behinderung von 40%, aber darauf zugeschinitten ist das auto nicht. im netz hab ich grad gefunden, dass man einen freibetrag von 8750 € hat. gilt das für eine person? wie ist es denn, wenn man 8750 € an bargeld hat? zählt das dann auch zum freibetrag?

    Kommentar von Anjamarie AnjamarieAnjamarie

    8750 Euro? Ich meine, der Betrag (Vermögen in Sachwerten und bar)  pro Person liegt deutlich niedriger... hatte so um die 2000 in Erinnerung. Ich weiß nicht, wie das mit der Behinderung in Bezug auf das Auto gewertet wird, wenn es nicht extra darauf zugeschnitten ist.

    Kommentar von Anjamarie AnjamarieAnjamarie

    Habe auch noch mal gegoogelt: Es geht nach Alter, was die Freibeträge betrifft, und ein Auto bis 7500 gilt als ok.

    Kommentar von Chrissy0882 Chrissy0882

    also wäre es demnach besser das auto zu behalten und zu hoffen, dass man aus der miesere bald raus ist.

    ich danke auf jeden fall erstmal für die antworten :)

    Kommentar von Anjamarie AnjamarieAnjamarie

    So war jetzt auf mehrern Seiten: 150 pro Lebensjahr (aber mind 3100). Und wenn Ihr zu zweit seid, dann könnte Ihr ein Auto von max. 7500 kaufen und 6200 als Freibetrag haben. Falls Ihr älter seid, würdest Ihr ja dann schon mal in die Nähe der 16000 kommen, und müßtet evt. doch keine oder nur kurze Leistungsunterbrechung fürchten...

    Kommentar von Chrissy0882 Chrissy0882

    an freibetrag wären es in etwa 13.000. alles gar nicht so einfach mit der arge. es wird jetzt auf jeden fall mal ne beratungstelle aufgesucht, mal sehen was die so dazu sagen

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    Antwort von Anjamarie Anjamarie

    Es ist ungewöhnlich, dass die Arge das bisher so akzeptiert hat. Wenn ein kleineres gekauft wird, muß das übrige Geld erst mal zum Leben verwendet werden, solange bis nur noch eine geringer Betrag übrig ist ( Freibetrag). Erst dann zahlt die Arge wieder.

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    Antwort von SirJolle SirJolle

    Muss man das unbedingt angeben? Muss doch keiner wissen...

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