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Auto mit nicht eingetragener Reifengröße

Frage von schofel schofel

Hallo allesamt! Ich habe vor ca. 6 Jahren einen Gebrauchtwagen bei einem Autohaus gekauft. Jetzt - nachdem ich neue Reifen habe aufziehen lassen, hat mich die Werkstatt darauf aufmerksam gemacht, daß die Größe der Reifen mit denen ich schon ewig unterwegs war, gar nicht in den Papieren eingetragen war. So weit ich weiß gibt das ein Knöllchen und sogar Punkte, wenn man mit nicht eingetragenen Reifen von der Polizei angehalten wird. Sollte ich den Verkäufer darauf aufmerksam machen? Und was wäre gewesen, wenn ich tatsächlich angehalten worden wäre? Hätte ich dann das Autohaus haftbar machen können? Oder bin ich beim Kauf verpflichtet alle Angaben in den Wagenpapieren komplett zu überprüfen? Was für mich schwierig genug wäre, da ich zugegebenermaßen technisch eine Null bin. Danke schon mal !

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von verliebtermann verliebtermann

    In den neuen Papieren Zulassungs-Bescheinigung Teil 2 sind gegenüber dem alten Fahrzeugschein nicht mehr alle Reifengrößen eingetragen! Da der TÜV nie etwas bemängelt hat vermute ich das ein Reifengröße montiert ist, die zwar zulässig ist (Serie) aber in den neuen Fahrzeugscheinen nicht auftaucht, ansonsten hätte der TÜV es bemängelt! Wenn es sich um ein Sonder-Alu-Rad handelt hätte der Vorbesitzer eine TÜV abnahme vornehmen müssen, sind die Fahrzeugpapiere nicht um diese Reifengröße ergänzt worden, so muß beim TÜV und auch bei einer Verkehrskontrolle auf verlangen die Abnahme durch den TÜV zwecks zulässigkeit der Rad/Reifen Kombination vorgezeit werden, geht der TÜV Bericht mit den Jahren verloren so muß, wenn keine Kopie erbracht werden kann eine neue Abnahme durch den TÜV erfolgen. Zum zweiten Fall das es sich um ein Sonderrad mit z.B. Breitreifen handelt ist zu sagen: Das ohne TÜV-Abnahme die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeug erlosen ist, somit kein Versicherungs-Schutz besteht! Denke Sie sollten das klären!

    MFG.

    Kommentar von schofel schofelschofel

    Bereits geschehen. Danke für die Antwort!

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    Antwort von darkwhisper darkwhisper

    Solange der Aussen-Nennumfang des Reifens, der auf deinem Wagen montiert wurde mit +/- 3% mit einer eingetragenen Größe übereinstimmt, darfst du den Reifen auch auf deinem Auto fahren. Es gibt auch noch die Möglichkeit, daß eine Reifengröße mittels ABE freigegeben ist. Frag mal bei der Motorsportabteilung deines Fahrzeugherstellers nach.

    Kommentar von schofel schofelschofel

    Werd ich tun! Danke für den Hinweis!

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    Antwort von Installateur Installateur

    Hm, schwere Frage. Aber 6 Jahre is ne übelst lange Zeit, da nimmt sich keiner mehr was von an!

    Ausserdem gibt es für technische Nullen immernoch Vereine wie die Dekra oder den Tüv, die soetwas für dich prüfen wenn du n Gebrauchtwagen kaufst.

    Das aber selbst der Tüv nie was gemerkt hat macht irgendwie Stutzig...

    Was wäre wenn is doch egal oder? Was willst du denn tun? Beim Autohaus rabatz machen? Ich glaub da machste dich eher lächerlich mit.

    An deiner Statt würd ichs abtun und gut sein lassen. Is ja nix passiert und wo kein Kläger da kein Richter.

    mfg

    Kommentar von schofel schofelschofel

    Hast schon recht, Rabatz wollt ich auch nicht machen, aber ich finde ich sollte sie schon zumindest mal informieren daß sie sich ihre gebrauchten Autos doch mal eher anschauer sollten... Und jetzt - nach Jahren - hab ich ja die richtigen Pneus drauf, juhu!

    Kommentar von Installateur InstallateurInstallateur

    Die haben die Karre warscheinlich auch einfach so angekauft ohne das jemand was gemerkt hat.

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    Antwort von 338194 338194

    Jetzt kann nichts mehr passieren, scheinen ja die richtigen drauf zu sein. Aber vorher hätte es sein können, daß das Fahrzeug deswegen ohne Betriebserlaubnis unterwegs gewesen wäre. Wie war das denn beim TÜV? Die geben doch ein Fz. nicht frei, wenn etwas nicht stimmt.

    Kommentar von schofel schofelschofel

    TÜV hat nix beanstandet. Sonst wär mir das Ganze doch viel früher aufgefallen. Die scheinen auch nicht so genau hinzusehen.

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    Antwort von Truckermanfred Truckermanfred

    sei mir nicht böse nachbar,aber nach 6 jahren das erst zu merken ist mehr als traurig.Selbst wenn du technisch eine null bist,so wirst du doch lesen können.Und nach 6 jahren ein autohaus haftbar machen zu wollen ist doch wohl auch sehr weit hergeholt.Ich kann nur hoffen,daß du wenigstens dein kennzeichen am wagen mit dem eintrag im fahrzeugschein verglichen hast.

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    Antwort von lennat24 lennat24

    Ist mir mit meinem Auto genau so ergangen - wenn dich die Polizei prüft, interessiert sich keiner für Deine zugelassene Reifengröße - ausser sie fallen extrem auf. Meine Reifen konnte ich über den TÜV zulassen - dann gibts auch kein Problem mehr - geht aber nicht mit allen - musst dich eben informieren.

    Kommentar von schofel schofelschofel

    Jetzt hab ich ja die richtige Größe drauf, nach Jahren... Find ich interessant, daß die sich nicht dafür interessieren. Wohne eher ländlich, ich bin, glaub ich, in den 25 Jahren in denen ich den Führerschein habe zwei Mal kontrolliert worden. Und in Zukunft werd ich mich besser informieren, garantiert!

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    Antwort von wolle59 wolle59

    Versuche mal dem Verkäufer zu erzählen er hätte einen Fehler gemacht wenn Polizei im Spiel ist.

    Kommentar von schofel schofelschofel

    Genau, deshalb wollte ich von euch wissen ob ich da evtl. noch eine Chance gehabt hätte. Ob ich den Nachweis hätte erbringen müssen, daß nicht ich die falschen Reifen aufgezogen habe. Vielleicht schon?

    Kommentar von Installateur InstallateurInstallateur

    Der Vk hätt von nix gewusst, sollte dir doch klar sein. Ausserdem schützt in Deutschland Unwissenheit vor Strafe net. So oder so wärst du dran gewesen. Hättest es doch prüfen lassen können ob das alles passt.

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    Antwort von Tonica Tonica

    Das kenn ich, ist es im Schein eingetragen? Dann ist es ein Fehler von der Zulassungsstelle. Warum hat der TÜV das nicht beanstandet? Ist die Größe zulässig? L.G.

    Kommentar von schofel schofelschofel

    Nein, steht nirgendwo. Und dem TÜV scheints nicht aufgefallen zu sein... Ach: die Größe stimmt auch nicht!

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