Auto kommt von unten = Vorfahrt?

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Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt wird, auch wenn er im „Recht“ ist. Besteht er auf seinem Vorfahrtsrecht, obwohl es für ihn ein leichtes wäre, einen Verkehrsknoten aufzulösen und entsteht dadurch ein Schaden, haftet auch er. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. d.h. auf deutsch, dass man sich bei engen straßen, an denen sich 2 autos entgegenkommen so verhalten soll, dass der verkehr reibungslos bleibt. je nach situation muss dann jmd gegebenfalls auf seine vorfahrt verzichten

Dafür gibt es keine feste Regel. Wenn sich das Problem nicht von selbst dadurch löst, daß einer der Beiden eine Möglichkeit nutzt um auszuweichen, sollte es so sein: Der Bergauf Fahrende zuerst, da er vor allem auf schneebedeckten Straßen sonst den Schwung verliert.

Was Du beschreibst ist prinzipiell eine Engstelle, da zwei Autos nicht aneinander vorbei passen. Die rechtliche Einschätzung dieser ist erst mal vorrangig. Für solche Engstellen gilt, warten muss der, auf dessen Seite die Engstelle ist (§6 StVO). Falls die Engstelle auf beiden Seiten ist, muß der warten, der als zweiter an die Engstelle kommt.
Falls die Engstelle nicht so einfach zu übersehen ist oder einer gepennt hat, aber man nicht weiss wer, so müssen die Verkehrsteilnehmer es auhandeln. Fahren muss eigentlich dann keiner mehr. Als Faustregel sollte immer gelten, rückwärts fährt der, für den es sicherer ist (nicht einfacher oder so). Das ist in den meisten Fällen, der, der bergauf rückwärts fährt, da das Fahrzeug automatisch zum stehen kommt. Dazu mag es aber viele Ausnahmen geben.

Weil gerade überall Schnee liegt ist es ein Gebot des gesunden Menschenverstandes, dass das Fahrzeug von unten durchgelassen wird. Weil wenn es bei rutschigen Straßenverhältnissen stoppt, kommt es vielleicht nicht mehr weiter. Bergauf Anfahren im Schnee und auf Eis ist nicht ganz so einfach.

Ansonsten gibt es keine Regelung. Wenn es knallt, hat der Verkehrsteilnehmer schuld, dessen Fahrzeug sich bewegt hat. Waren das beide, teilen sie sich den Schaden.

Der Vorrang ist nicht gesetzlich geregelt. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Es soll dann derjenige warten beziehungsweise zurücksetzen, dem das leichter fällt. Das ist oft der Bergabfahrende. Muss aber nicht so sein (bessere Ausweichmöglichkeit, Bus gegen Auto etc. können entscheidend sein).

Kommt es zum Unfall, weil keiner ausweicht, gibts eine anteilige Haftung für beide.