Auto Kaufen aber noch auf den Verkäufer angemeldet kann ich trotzdem das auto bis nachhause Fahren

4 Antworten

Lies mal hier:

http://s-t-f.adac-vertragsanwalt.de/suche/meldung/article/rechtstipp-uebergang-der-kfz-versicherung-nach-dem-verkauf-auf-den-kaeufer.html

Mit dem Erwerb des Fahrzeuges trittst du mit deinem persönlichen Schadensfreiheitsrabatt in den bestehenden Versicherungsvertrag ein. Im Falle eines von dir zumindest mitverschuldeten Unfalles wird dein Schadensfreiheitsrabatt belastet.

Du solltest vorher mit dem Verkäufer sprechen und ihm den Sachverhalt erklären, damit dieser klären, dass er dich diesbezüglich bedenkenlos fahren lassen kann.

JotEs  01.02.2015, 11:54

Letzte Zeile: Ersetze "klären" durch "weiss" :-)

schleudermaxe  02.02.2015, 20:29

Wie? Persönlicher SFR? Seit wann und aufgrund welcher Vorgabe? Es wird auch nur der VN belastet, der gegenüber der Zulassung angezeigt wurde und ein Käufer wird da gar nicht angezeigt und kann somit auch gar nicht, also bitte!

schleudermaxe  02.02.2015, 20:32

Nachsatz: Und ob der Vertrag vom Verkäufer überhaupt frei ist und übertragen werden soll, steht doch gar nicht fest. Der Hinweis ist ein Witz, oder?

JotEs  04.02.2015, 06:28
@schleudermaxe
Der Hinweis ist ein Witz, oder?

Keineswegs. Dazu aus den AKB 2008 (das ist die derzeit aktuelle Version):

G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
Übergang der Versicherung auf den Erwerber
G.7.1
Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für die Kfz-Unfallversicherung.
G.7.2
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt.
G.7.3.
Den Beitrag für das laufende Versicherungsjahr können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
Anzeige der Veräußerung
G.7.4
Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97, Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.

Ja ihr müsst einen Kaufvertrag mit Uhrzeit der Übergabe machen und jeder erhält eine Ausgabe auf der beide unterschrieben haben.

Dann kannst du nach hause fahren und das Auto schnellstmöglichst auf dich ummelden.

Ja, kannst du. Ihr habt doch einen Kaufvertrag. In dem stehen Datum und Uhrzeit des Verkaufes. Hol dir eine eVB von deiner Versicherung und melde das Auto so bald wie möglich um. Ist doch nett vom Verkäufer.

So lange das Fahrzeug zugelassen ist, ist es auch versichert und der Zoll verlangt auch die Steuer und das gute Stück kann gefahren werden. Das Risiko hat vorerst allein der derzeitige Halter/VN. Ein Kurzzeitkennzeichen kann für solche Fahrten nicht genutzt werden, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben. Viel Glück.

Loroth  02.02.2015, 13:57
Ein Kurzzeitkennzeichen kann für solche Fahrten nicht genutzt werden, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben.

Warum sollte ein Kurzzeitkennzeichen - nach vorheriger Abmeldung des Fahrzeugs - hier nicht genutzt werden können???

schleudermaxe  02.02.2015, 20:28
@Loroth

Weil so ein Ding nur für Überführungen zulässig ist und eine Fahrt zur Zulassung ist eben keine Überführung.