man man wenn ihr keine ahnung habt lasst das posten einfach geht auf die arbeitsamt seite lesst euch den beitrag durch und fertig :-)
Sofern zur Berufsausübung ein Kraftfahrzeug notwendig ist, kann Kraftfahrzeughilfe geleistet werden, wenn nur auf diese Weise die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft gesichert werden kann und die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber nicht üblich oder nicht zumutbar ist.
Die Leistungen werden als Zuschüsse und / oder als Darlehen erbracht.
so frage Beantwortet denk ich gruß
Sofern zur Berufsausübung ein Kraftfahrzeug notwendig ist, kann Kraftfahrzeughilfe geleistet werden, wenn nur auf diese Weise die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft gesichert werden kann und die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber nicht üblich oder nicht zumutbar ist.
Die Leistungen werden als Zuschüsse und / oder als Darlehen erbracht.
Hast Du keine Familie, die Dir helfen könnte?