Auto in Polen angemeldet und TÜV abgelaufen. Was nun?

5 Antworten

Bitte schreibt nicht so einen Müll.

Das Auto ist gar nicht in Deutschland zugelassen. Für dieses fahrzeug gilt eine Vorführpflicht in Polen und nicht in Deutschland.

Umgekehrt ist das genauso, nur ein in Deutschland zugelassenes Auto unterliegt der Vorführpflicht zur HU nach §29 StVZO und das auch nur so lange, wie es sich im Geltungsbereich der StVZO befindet, nämlich IN Deutschland.

Das in Polen zugelassene Auto unterliegt den polnischen Straßenverkehrsbestimmungen und das auch nur, solange es in Polen fährt.

Wegen einer albgelaufenen polnischen HU kann man Dir in Deutschland nichts, ebenso wenig, wenn es den ponischen Vorschriften entspricht aber etwas verbaut hat, was hier nicht zugelassen wäre.

Man kann Dir hier nur was, wenn das Fahrzeug technisch nicht in Ordnung, also verkehrsgefährdend oder verkehrsunsicher ist.

Fazit, wenn das Auto technisch OK ist und nur die polnische HU abgelaufen ist, ist das egal.

Wenn Du also mit einem polnischen Schrotthaufen hier rumfährst, und Du von der Polizei kontrolliert wirst, dann kann die dich schon zum TÜV oder zur DEKRA eskortieren, kommen dann erhebliche Mängel oder gar verkehrsunsichere zu Tage, dann wirst Du wegen der Mängel verwarnt, aber keinesfalls wegen einer abgelaufenen polnischen HU, denn das ist ein Verstoß gegen polnischens Recht und hier werden nur Verstöße gegen deutsches Recht geahndet.

Der abgelaufene Tüv ist hier das kleinere Problem. Auto muss nach dem Kauf unverzüglich umgemeldet werden, wenn Du als Deutscher in Deutschland einen festen Wohnsitz hast. Kommst Du aus Polen, kannst Du das Auto als Tourist bis zu 3 Monaten fahren. Hast Du aber, auch als Pole, eine Wohnsitz in Deutschland (weil Du hier arbeitest) hast 6 Wochen Zeit das Auto umzumelden. Machst Du das nicht, kann Dir die fällige Kfz-Steuer (je nach dem was für ein Motor und je nach der Schadstoffklasse) können das schnell mehrere Hundert € jährlich sein: Jährlich weil das Finanzamt (jetzt die Bundeskasse in Trier) kann die fällige Kfz-Steure rückwirkend berechnen. Dann ist es Deine Pflicht nachzuweisen wie lange Du das Auto auf deutschen Strassen fährst (bei dem hier lebenden Polen zählt der Tag der Anmeldung). Und ein saftiges Bußgeld ist dann auch fällig - kann sogar zur Anklage gebracht werden, wenn Verdacht auf Vorsätzlichkeit unterstellt werden kann. Das kann teuer werden. Und was ist mit der Versicherung? Ich habe gelesen dass vor einigen Jahren ein Mann in Hessen ca. 300 Punkte in Flensburg bekommen hat. Die Polizei hat im unterstellt, dass er ca. 100 mal sein Auto bewegt hat, was nicht versichert war. Und dafür sind immer 3 Punkte (alt) fällig. In diesem Vergleich sind die 100€ für den fälligen Tüv ein Pinatz.

Achtung. Ein ausländisches Fahrzeug darf auf deutschen Strassen nur dann bewegt werden, wenn er den Vorschriften des Ursprungslandes entspricht. Somit muss das Fahrzeug den polnischen Tüv haben. Das es auch absolut verkehrstauglich (sicher) sein muss ist doch selbstverständlich, oder?.

Ihr fragt Euch bestimmt woher ich das alles weis?. Mehrere Kunden von mir, die als Polen hier leben und arbeiten, wurden mit ihren polnischen Fahrzeugen mehrfach von der Polizei erwischt, vor allem wegen fehlender Plackette in der Umweltzone. Dabei kam es heraus, dass sie seit mehreren Jahren in Deutschland wohnen und sie mussten die Kfz-Steuer nachbezahlen - MEHRERE JAHRE RÜCKWIRKEND!!!!!!!!!! Ich habe ihnen geholfen und mit einem Anwalt die Sachen versucht zurück zu drehen. Ohne Erfolg. Was die Steuer anhegt ist der Staat gnadenlos.

Das ist alles. Hoffe dass ich hier helfen konnte.

Die deutschen Polizisten wissen sehr wohl, wo der Prüfstempel in den Papieren ist. Wenn Du erwischt wirst, ist ein Bussgeld fällig, Du musst ein deutsches Tüv- oder Dekra-Gutachten vorlegen, daß Dir die aktuelle Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs bestätigt (50-100€) und innerhalb einer festgelegten Frist (ich glaube 2 Wochen) eine aktuelle Untersuchung einer polnischen Prüfstelle. Da bei älteren Fahrzeugen die Untersuchung nur 1 Jahr Gültigkeit hat, bleibt Dir nichts anderes übrig, als 1mal im Jahr nach Polen zu fahren und die technische Untersuchung zu machen. Kostet aktuell 100PLN.

Oder Du meldest das Auto in Deutschland an, mit allen Konsequenzen wie Steuer, teurere Versicherung, evtl. Einzelabnahme zur Zulassung, Rückbau in Deutschland nicht zugelassener Anbauten etc.

Ups , habe gerade gelesen, daß Du die Karre nur noch bis zum Ausschlachten fahren willst, vergiss daher den 2ten Absatz.

Probezeit, sollte keine Konsequenzen ausser Bussgeld haben, wenn das Auto verkehrssicher ist, problematisch kann es werden, falls der Eimer schon so fertig ist, daß die Polizei ihn stillegt oder Du einen Unfall damit baust.

Ausserdem hast Du ohne gültige Untersuchung auch keinen Versicherungsschutz.

Ich fahre übrigens auchein in PL zugelassenes Auto

LL

Wie lang ist der TÜV schon abgelaufen?

Normalerweise kommst du mit einer guten Ausrede davon, aber eigentlich ist es nicht zulässig mit abgelaufenem TÜV zu fahren. Auch nicht, wenn das Auto in Polen angemeldet ist.

Das kommt aber wie gesagt darauf an, wie lange der TÜV schon abgelaufen ist.

Wenn du es nun noch zum "Schrott" fahren möchtest, brauchst du dafür keinen neuen TÜV.

Mach Dir keinen Streß die Bullen wissen garnicht wo es in den polnischen Papieren vermerkt ist ob er noch TüV hat oder nicht und eine TüV Plakette gibt es nicht auf dem Kennzeichen. Außerdem wenn es ein polnischer Halter ist was wollen die machen ? den Halter anschreiben ist der Aufwand zu Hoch. Außer das Fahrzeug ist nicht Verkehrssicher dann können sie die Weiterfahrt untersagen und sollten sie Dir beweisen daß Du schon länger mit dem Fahrzeug fährst musst Du die Kfz-Steuer bezahlen.