Ich kann dir anraten nicht gegen das Gesetz zu verstoßen, auch kann ich nicht abschätzen in wie weit dein Wissen für die StvO ausreicht, was aber schon aussagt das dein Wissen vom Straßenverkehrsgesetz nicht aussage fähig ist steht fest, auch wie alt du bist ist fraglich.
Nach menschlichen Gesichtspunkt kannst du recht haben, helfen so schell wie möglich, was aber nach Gesetzlichen Stand eine Straftat ist, wirst du nicht erwischt dann geht alles gut, aber geschieht bei der Handlung ein Unfall dann hast du die Arschkarte gezogen und du wirst deine Handlung büsen müssen.
Was du endefeckt wachen wirst, das steht in deiner Entscheidung und da will ich weder für noch gegen deiner Entscheidung stehen.
Ich hoffe das du nicht diese Entscheidung fällen musst.
L. G. Aral59
wenn es einen Notfall gibt, dann gibt es den Notdienstwagen. Ich weiß nicht, ob Du die Björn-Steiger-Stiftung kennst? Die Stiftung wurde vor Jahren vom Vater gegründet. Sein Sohn hatte einen schweren Verkehrsunfall. Trotz mehrfacher Anforderung kam erst nach 1 Stunde ein Krankenwagen. Das Kind ist später verstorben. Soviel zu den Hinweisen, dass man eher einen Krankenwagen rufen soll, bevor man selber fährt. Natürlich würde ich einen Schwerverletzten auch nicht in ein Auto packen. Welche Empfehlung gibst Du mir denn. Wielange soll ich z. B. bei einem Notfall auf einen Krankenwagen warten. Soll ich mich vielleicht doch nicht nach 30 Minuten selbst ans Steuer setzen, oder doch lieber noch länger warten. In meinem Beitrag habe ich geschrieben: Wer die Verkehrsregeln beherrscht und Auto fahren kann. Damit meine ich keine "Möchtegern-Autofahrer".
er sagte ja kein handy keine notrufmöglichkeit
Stimmt aber rechtlich nein... Sollte es aber dein Vater oder deine Mutter sein... bla bla bla sprich eine dir nahstehende Person könnte es im ernstfall auf ne unzurechnungsfähigkeit herauslaufen. Aber drauf anlegen würde ich es nicht...