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Auto fahren ohne Führerschein im notfall?

Frage von cooli95 cooli95

Darf man eigentlich, wenn man, sag ich mal, 15 bis 17 Jahre alt ist, d.h. noch kein Führerschein hat, (voraussetzung man ist schon mal auf einer abgesperrten straße mit erlaubnis gefahren und beherrscht das auto fahren) im NOTFALL, wenn z.b. der fahrer in ohnmacht fällt oder es passiert was anderes und der fahrer muss ins krankenhaus eingeliefert werden und kann nicht fahren (sagen wir man hat kein handy dabei) den fahrzeug steuern als minderjähriger?

würde mich einfach gern interessieren! thx im voraus ;)

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Antworten (13)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von JotEs JotEs

    Einen "übergesetzlichen" Notstand gibt es nicht. Das Gesetz steht über allem.

    Wohl aber gibt es den "rechtfertigenden Notstand" (§ 34 StGB). Dort heißt es:

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

    Es sind durchaus Situationen denkbar, in denen jemand, der ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug geführt hat, nicht bestraft werden kann, weil seine Tat wegen des Vorliegens eines rechtfertigenden Notstandes nicht rechtswidrig war.

  • 4
    Antwort von Fischy33 Fischy33

    Jain :D Rechtlich klares Nein, vorallem kannst du natürlich dadurch nicht nur dich sondern auch die anderen Menschen im Straßenverkehr gefährden... Außerdem ist sonen Krankenwagen schneller bei dir als du bei ihm (Blaulicht usw.).

    Kommentar von DJE95 DJE95DJE95

    er sagte ja kein handy keine notrufmöglichkeit

    Stimmt aber rechtlich nein... Sollte es aber dein Vater oder deine Mutter sein... bla bla bla sprich eine dir nahstehende Person könnte es im ernstfall auf ne unzurechnungsfähigkeit herauslaufen. Aber drauf anlegen würde ich es nicht...

  • 3
    Antwort von Peter96 Peter96

    Wer die Verkehrsregeln beherrscht und auch Auto fahren kann, darf im Notfall z. B. schon einen Menschen der akut gefährdet ist, ins nächste Kranlkenhaus bringen.

    Kommentar von JamesBlond JamesBlondJamesBlond

    Allerdings bezahlt die Versichrung im Falle eines Schadens dann nicht.

    Kommentar von Einzelfahrer EinzelfahrerEinzelfahrer

    Lag ein übergesetzlicher Notstand vor, dann doch!

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Auch bei übergesetzlichem Notstand zahlt die Versicherung nicht. Das ist das Risiko, wenn man ohne Fahrerlaubnis fährt.

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Die Versicherung zahlt nicht. Man kann ja nicht von mir verlangen mich derartigen Risiken auzusetzen. Wenn dann dieser Mensch stirbt, wäre es keine unterlassene Hilfeleistung?

    Kommentar von Einzelfahrer EinzelfahrerEinzelfahrer

    Wahrscheinlich nicht, Du musst die Dir zumutbaren Hileleistungen erbringen, ohne Dich dabei selbst in Gefahr zu begeben. Hast Du noch keinen Führerschein, bist aufgeregt und nur ein paar Mal eine gesperrte Straße auf und ab gefahren, kann m.E. auch von einer relevanten Selbstgefährdung durch Unfall ausgegangen werden.

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    @Enzelfahrer Ich habe in meinem Beitrag geschrieben "Wer die Verkehrsregeln beherrscht und Auto fahren kann".

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Und genau das ist der Punkt. Wer Auto fahren KANN, - aber nicht jemand, der mal irgendwo auf einem Feldweg probiert hat und nun denkt, er kann das.
    Auch für den Notstand gibt es Regeln.

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Und ergänzend ... bisher hat noch kaum ein Richter eine Fahrt ins Krankenhaus als Notstand anerkannt, da das Herbeirufen des Notarztes sinnvoller und schneller ist.

  • 2
    Antwort von Crack Crack

    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und bleibt eine Straftat, egal aus welchem Grund oder wie man es umschreibt.

    In Ausnahmefällen wird es vielleicht Abstufungen in der Bestrafung geben, legal ist es aber in keinem Fall.

    Kommentar von cooli95 cooli95cooli95

    ist mir klar dass das ile ist nur wenn du irgendwo im wald bist wo weit und breit kein mensch da ist, nur die kleinen ameisen ihre arbeiten verrichten und sowas in der art passiert: handy home keiner der helfen kann, dann bist du schon auf dich selbst gestellt und kannst ja auch nicht einfach abhauen und so tun als wäre nichts passiert vorallem erste hilfe wenn man es kann hilft glaub ich auch nicht imma also bliebe dir nur der eine ausweg.

    aber danke an alle für die interessanten antworten

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Es ist immer wieder interessant, wie sehr man sich manchmal dreht und wendet, um irgendwie eine solche Situation zurecht zu basteln. Zu Zeiten des Handys ist es schwierig, einen solchen Notstand zu definieren, gerade weil man anrufen kann und das Herbeikommen eines Notarztes immer sinnvoller ist als das selber losfahren.

  • 2
    Antwort von Einzelfahrer Einzelfahrer

    Es gibt den übergesetzlichen Notstand, der erlaubt auch vom Gesetz nicht gebilligte Handlungen, wenn es z. B. zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben erforderlich ist. Da sind die Grenzen aber sehr eng gezogen, in Deinem Beispiel würde ich sagen, bis zur nächsten Telefonzelle oder zum nächsten Haus, wo man klingeln und um Alarmierung der Rettungskräfte bitten kann.

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Jepp - das sehe ich auch als das Maximum des verantwortbaren. Andernfalls würdest du mehr Gefahren verursachen als du abwendest.

  • 2
    Antwort von spaceflug spaceflug

    Das es sowas wie strafrechlichen Notstand gibt: zwei Menschen schwimmen im Fluss ein Brett kommt vorbei, das nur einen trägt. Der eine läßt den andern ertrinken und wird nicht dafür bestraft.

    Kann ich mir gut vorstellen, das es für den Fall das es überhaupt keine Alternative gibt, es auch beim Fahren ohne Fahrerlaubnis so sein kann. Ist jedoch wichtig, das dies der einzige mögliche Weg ist, und daran wird es wohl scheitern, denn spätestens wenn das erste andere Auto ankommt, könnte man sich anders Hilfe holen.

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    So sehe ich es auch.

  • 2
    Antwort von Det1965 Det1965

    Dürfen auf keinen Fall!

  • 2
    Antwort von Terrorpinguin Terrorpinguin

    Nein. Auf keinen Fall.

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Da bin ich anderer Meinung. Mal angenommen, mein Führerschein ist mir abgenommen. Und ein Besucher bei mir zu Hause hat plötzlich akute Herzprobleme. Telefon usw. funktioniert nicht. Dann dürfte ich mich nicht ans Steuer setzen und diese Person ins nächste Krankenhaus fahren?

    Kommentar von Det1965 Det1965Det1965

    Diesen Zufall gibt es nicht! Festnetz kaputt, Handynetz ausgefallen, Nachbar tot und was noch?

    Dann könntest du fahren und niemand kümmert sich darum, weil es vermutlich kaum noch Menschen und kaum noch Polizisten gibt. Vermutlich auch keine Herzklinik mit Ärzten mehr.

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    @Det1965 Wer in einer Großstadt lebt, kann sich vielleicht nicht vorstellen,dass es alleinstehende Häuser gibt und der nächste Nachbar Kilometer entfernt wohnt. Dann fahr mal in den Schwarzwald. Du wirst sehen, dass es solche Fälle sehr wohl gibt. Und es gibt auch Leute, die kein Handy haben. Ich habe kein Handy und brauche auch keins. Zu Hause bin ich telefonisch zu erreichen. Und wenn ich aus dem Haus gehe, will ich meine Ruhe haben.

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    bis zum nächten erreichbaren Menschen oder Kommunikation dürfte dann gehn. Ab dann übernimmt der qualifiziertere

    Kommentar von cooli95 cooli95cooli95

    es tut auch sehr gut sich einfach mal zu entspannen von dem altags stress und mal mit der family in den wald fahren als ein kleiner ausflug

    Kommentar von cooli95 cooli95cooli95

    genau das habe ich gemeint peter96

    das muss man auch sich nur so vorstellen, klar geht heute keiner mehr ohne handy vor die haustür ausserdem ist ja der notfall anruf ja kostenlos

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Wenn ein Besucher zu Hause einen Herzinfarkt bekommt, ist das kein rechtfertigender Notstand. Da kann man den Notarzt rufen.

    Etwas anderes wäre es z.B. auf der Autobahn.

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    wenn du gaaanz allein auf der Autobahn bist und niemanden zum Anhalten bewegen kannst ....

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von Franticek Franticek

    Es gibt einen übergesetzlichen Notstand oder wie immer man das genau nennt.. Der erlaubt es, in einem sehr engen Rahmen(!) Dinge zu tun, die man eigentlich nicht tun darf, die man aber zumindest kann.
    Wer mal auf irgendeinem abgesperrten Weg am Steuer sitzen durfte, der KANN das Autofahren nicht beherrschen, auch wenn er selbst das gerne glauben möchte. Daher wird der geschilderte Fall nie als solcher gerechtfertigter Notstand angesehen. Anders wäre es, wenn es tatsächlich keine andere Möglichkeit gäbe und jemand. der fahren KANN, der z.B. eine Fahrerlaubnis hat aber gerade ein Fahrverbot oder ähnliches, dann fahren würde.
    Aber auch hier liegt die Betonung darauf, dass es keine anderen legalen Möglichkeiten gibt. Und jemanden schnell ins Krankenhaus fahren, das wird nie anerkannt, da es immer schneller und besser ist, den Notarzt zu rufen.

  • 0
    Antwort von Davidtheanswer Davidtheanswer

    Nein. Kein Führerschein, kein Auto fahren, ganz einfach. Es gibt sogar Leute, die haben mit 30 noch keinen Schein und die dürften das auch nicht. Das hat also mit Minderjährigen nichts zu tun. Deine Voraussetzung mit der abgesperrten Strasse ist Schwachsinn. (auf einem Privatgelände darf man aber) In Ohnmacht fallen tun die wenigsten, bewusstlos werden schon eher. Zuerst sollte man aber veruchen die Person anzusprechen, gucken ob sie noch und wenn ja frei atmet, dann stabile Seitenlage... Achja und 90% der Leute haben ja wohl ein Handy dabei oder so... in Deutschland gibt es nur sehr wenige Stellen wo man nicht telefonieren kann.

  • 0
    Antwort von maikel196 maikel196

    Hallo

    Im Sinne des nothilfegedankens , darfst du , aber nur soweit , bis du Hilfe rufen kannst , zb Tel.Zelle Tanke , oder erstes Haus auf deinem Wege . Wie gesagt , der Nothilfe bestand erlischt , sobald man dann Hilfe rufen kann .

    Gruß Mike

  • 0
    Antwort von Aral59 Aral59

    Ich kann dir anraten nicht gegen das Gesetz zu verstoßen, auch kann ich nicht abschätzen in wie weit dein Wissen für die StvO ausreicht, was aber schon aussagt das dein Wissen vom Straßenverkehrsgesetz nicht aussage fähig ist steht fest, auch wie alt du bist ist fraglich.

    Nach menschlichen Gesichtspunkt kannst du recht haben, helfen so schell wie möglich, was aber nach Gesetzlichen Stand eine Straftat ist, wirst du nicht erwischt dann geht alles gut, aber geschieht bei der Handlung ein Unfall dann hast du die Arschkarte gezogen und du wirst deine Handlung büsen müssen.

    Was du endefeckt wachen wirst, das steht in deiner Entscheidung und da will ich weder für noch gegen deiner Entscheidung stehen.

    Ich hoffe das du nicht diese Entscheidung fällen musst.

    L. G. Aral59

    wenn es einen Notfall gibt, dann gibt es den Notdienstwagen. Ich weiß nicht, ob Du die Björn-Steiger-Stiftung kennst? Die Stiftung wurde vor Jahren vom Vater gegründet. Sein Sohn hatte einen schweren Verkehrsunfall. Trotz mehrfacher Anforderung kam erst nach 1 Stunde ein Krankenwagen. Das Kind ist später verstorben. Soviel zu den Hinweisen, dass man eher einen Krankenwagen rufen soll, bevor man selber fährt. Natürlich würde ich einen Schwerverletzten auch nicht in ein Auto packen. Welche Empfehlung gibst Du mir denn. Wielange soll ich z. B. bei einem Notfall auf einen Krankenwagen warten. Soll ich mich vielleicht doch nicht nach 30 Minuten selbst ans Steuer setzen, oder doch lieber noch länger warten. In meinem Beitrag habe ich geschrieben: Wer die Verkehrsregeln beherrscht und Auto fahren kann. Damit meine ich keine "Möchtegern-Autofahrer".

  • 0
    Antwort von Aral59 Aral59

    Es gibt keinen Notfall als Ausrede zum Schwarzfahren, wenn es einen Notfall gibt, dann gibt es den Notdienstwagen (Sanker).

    Mit 15 schon gar nicht und mit 17 Jahren nur mit der (Fahrerlaubnis 17 mit Begleitung).

    Denn ohne detailierten Lehrgang ist die Gefahr zu groß aus Unkenntnis einen Unfall zu verursachen, auch wenn du das Auto kennst und da ist noch zu befürchen ob das in einer kritischen Situation noch ausreicht.

    Zu dem verstößt du gegen die KFZ-Versicherungsvertrag und StvO. und bei einem Unfall wirst du säter den Unfall ohne Führerschein als Hürde beim Führerschein machen verspühren, weil du dann schon Vorbestraft wärst.

    Warte die Zeit ab bis du ben Führerschein machen kannst.

    L. G. Aral59

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    .......wenn es einen Notfall gibt, dann gibt es den Notdienstwagen. Ich weiß nicht, ob Du die Björn-Steiger-Stiftung kennst? Die Stiftung wurde vor Jahren vom Vater gegründet. Sein Sohn hatte einen schweren Verkehrsunfall. Trotz mehrfacher Anforderung kam erst nach 1 Stunde ein Krankenwagen. Das Kind ist später verstorben. Soviel zu den Hinweisen, dass man eher einen Krankenwagen rufen soll, bevor man selber fährt. Natürlich würde ich einen Schwerverletzten auch nicht in ein Auto packen. Welche Empfehlung gibst Du mir denn. Wielange soll ich z. B. bei einem Notfall auf einen Krankenwagen warten. Soll ich mich vielleicht doch nicht nach 30 Minuten selbst ans Steuer setzen, oder doch lieber noch länger warten. In meinem Beitrag habe ich geschrieben: Wer die Verkehrsregeln beherrscht und Auto fahren kann. Damit meine ich keine "Möchtegern-Autofahrer".

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