Auto fahren mit gebrochener rechten Hand?

4 Antworten

Nein, darfst du nicht, weil du nicht voll reaktionsfähig bist.

Bei körperlichen Mängeln kann die Erteilung der Fahrerlaubnis verweigert werden (§ 11 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung - FeV). Treten diese Mängel später auf, gilt gleiches für die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 46 FeV).

Zur Vorbereitung einer Fahrerlaubnisentziehung kann die Führerscheinstelle anordnen, dass man sich ärztlich begutachten lassen muß (§§ 46 Abs. 3, 11 Abs. 2 FeV). Diese Untersuchung muß man selbst zahlen. Wenn man das Gutachten nicht fristgemäß einreicht, darf die Führerscheinstelle von einer Fahrungeeignetheit ausgehen (§ 11 Abs. 8 FeV), und die Fahrerlaubnis entziehen.

Im Falle eines Unfalls musst du zudem beweisen, dass dich dein Arm beim Unfallhergang nicht eingeschränkt hat, was meist unmöglich ist.

neben den Bruch wirste Schmerzmittel im Körper haben sprich das geht schon zwei mal nicht

Nein um gottes willen! Du darfst auch nicht betrunken Auto fahren, selbst wenn es gut klappen würde!