Auszug aus WG ohne Mietvertrag, Nachmietersuche

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vor über einem Jahr bin ich in eine WG gezogen, dummerweise ohne Mietvertrag.

Ein mündlicher Mietvertrag ist ebenso wirksam wie ein schriftlicher. Die Schriftform ist gesetzlich nicht vorgegeben.

Am 30.11. habe ich dem Hauptmieter mitgeteilt, dass ich zum 15.01.14 ausziehen möchte.

Eine mündliche Kündigung entfaltet keinerlei Wirksamkeit. Eine Kündigung hat nach BGB schriftlich zu erfolgen.

und glaube, dass er die Kündigungsfrist von drei Monaten voll ausreizen und mich weiterhin zahlen lassen will.

was sein gutes Recht ist - bedenke, daß Du bis zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht wirksam gekündigt hast.

Dürfte ich in diesem Fall selber einen Nachmieter suchen?

Für die Nachmietersuche brauchst Du die Genehmigung Deines Vermieters, also des Hauptmieters. Außerdem muß er keinen einzigen der von Dir vorgeschlagenen Interessenten als Nachmieter akzeptieren.

Ich habe gelesen, dass sich die Kündigungsfrist vermindert, wenn ich das Zimmer möbliert übernommen habe. Meines war teilmöbliert und ich werde es ggf. voll möbliert übergeben.

Die Kündigungsfrist verkürzt sich nur, wenn Du das Zimmer möbliert übernommen, der Vermieter in der Wohnung selbst wohnt und es sich beim Mieter um eine alleinstehende Person handelt. Alle drei Bedingungen müssen hierzu erfüllt sein.

Aus diesem Grund dürfte in Deinem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Mon. gelten. (BGB § 573 c)

Bei meinem Einzug habe ich eine Kaution direkt an die Vormieterin gezahlt und das, mal wieder, nicht schriftlich.

das war sehr leichtsinnig ...

Die Monatsmiete überweise ich übrigens auch an den Hauptmieter. Sollte ich die Vermietung kontaktieren?

Du hast ein Vertragsverhältnis mit dem Hauptmieter - er ist Dein Ansprechpartner. Mit der Vermietung hast Du kein Vertragsverhältnis.

Freunde meinten, ich solle einfach bis zum 15.01. zahlen und die Überweisung danach einstellen, da ich nur einen mündlichen Vertrag habe und der Zeitpunkt der Kündigung deswegen auch nicht festzustellen sei. Was sagt ihr dazu?

ein gefährlicher Vorschlag ... dann läufst Du weil Du nicht wirksam gekündigt hast Gefahr, die Miete bis zum St. Nimmerleinstag zahlen zu müssen. Denn der Hauptmieter kann das Mietverhältnis durch Vorlage seiner Kontoauszüge bez. deiner Mietzahlungen nachweisen, Du dagegen hast keinen Nachweis, daß Du wirksam gekündigt hast. Ein Auszug beendet kein Mietverhältnis, sondern nur die schriftliche Kündigung.

Als rein theoretisch: Natürlich darf man einen Nachmieter suchen, aber der Hauptmieter ist nicht verpflichtet, den dann zu akzeptieren.

Aber wenn es sowieso KEINEN Vertrag gibt, gibt es logischerweise auch keinerlei Verpflichtungen geschweige denn eine Kündigungsfrist für dich.

Wenn du die Vermieterin auf höchster Instanz kontaktierst - und dein Hauptmieter diese gar nicht um Erlaubnis gefragt hat, kann dein Hauptmieter u.U. sogar selbst mit einer Kündigung rechnen.

Na ja, eigentlich find ich die Situation nicht peinlich. Es wäre zwar schade, um die Kaution (bar übergeben?), aber dadurch bist du ja an nichts gebunden.

melanie2221 
Fragesteller
 10.12.2013, 22:08

Danke für die schnelle Antwort!

Das Problem mit dem mündlichen Vertrag ist, glaube ich, dass er nach einem Jahr wie ein Schriftlicher gilt, d.h. auch drei Monate Kündigungsfrist. Allerdings kann man mir das schlecht nachweisen. Da hast du recht.

Ja, die Kaution habe ich bar übergeben. Aber ich glaube, die habe ich innerlich schon abgehakt; nur noch anderthalb Monate möchte ich nicht noch umsonst zahlen. Erstens weil ich mir das schlecht leisten kann (ca 500€), zweitens möchte ich meinem Mitbewohner nicht diese Genugtuung gönnen.

Kündigung schriftlich? Das wäre wichtig. Du kannst ihm ja anbieten, dass du die Anzeige schaltest, aber die Anfragen an seine mail gehen? hol dir auch schriftlich, dass du die Kaution gezahlt hast, nachträglich also, jetzt. Warum sollte er das nciht machen? oder, anders gefragt, wenn er das nicht macht, warum zum teufel bist du bei so jmd. eingezogen? :) Sonst schließ dich mit dem anderen untermieter zusammen.

Ahoma  10.12.2013, 21:54

3 Monate gestzliche Kündigungsfrist, kp wer beweislast hat, deswegen schriftlich?

melanie2221 
Fragesteller
 10.12.2013, 22:17

Danke für die Antwort!

melanie2221 
Fragesteller
 10.12.2013, 22:18

Ja, du hast recht. Die Kündigung müsste ich eigentlich schriftlich festhalten. Das Problem ist, dass die Vermietung vielleicht gar nicht weiß, dass ich in der Wohnung wohne, zumal ich keinen Untermietvertrag habe. Die würden sich auch wundern, wenn sie eine Kündigung von jemandem bekommen, den sie gar nicht als Mieter registriert haben. ;)

Ich bin mir ziemlich sicher, dass er, selbst wenn sich einige Leute für die Wohnung interessieren würden, alle ablehnen würde, weil er einfach so ist. Ein totaler Egoist, dem es Spaß macht, wenn andere Menschen Probleme haben. Leider habe ich das nicht von Anfang an gemerkt...

Mein anderer Mitbewohner ist leider noch ein paar Monate im Ausland; zur Zeit wohnt die Freundin des Hauptmieters im "freien" Zimmer.

Ahoma  11.12.2013, 16:35
@melanie2221

Erstmal ist der Untermietervertrag zwischen ihm und dir nicht dein Problem sondern seins, er als Hauptmieter darf so etwas nicht. Er bekommt Probleme wenn das raus kommt und der Vermieter der Wohnung das nicht so dolle findet. für dich und den anderen Untermieter dürften die gesetzliche Mietverhältnisse anwendung finden, deswegen ja 3 Monate Kündigung und zwar an den Hauptmieter, nicht an den Vermieter der Wohnung insg. Die Kündigung muss an ihn gerichtet sein [deinen Mitbewohner], mit ihm hast du einen untermietvertrag, nicht mit dem Vermieter der Wohnung. Hoffe das ist deutlich :). Der Vermieter ist erstmal egal. dein WG bewohner ist dein Vermieter! [jura 3 Sem., alles ohne Gewähr....]

LG