Mein ehemaliger Vermieter fordert von mir, dass ich noch mal in die alte Wohnung fahre (300km) und Heizungszählerstände ablese um sie ihm dann mitzuteilen. Das sei meine Pflicht als Mieter und ansonsten werde er ein Unternehmen beauftragen dass das dann auf meine Kosten hin übernimmt. Weiß jemand Bescheid? Muss ich das wirklich tun oder möchte mich der Vermieter nur abzocken? Danke!
Auszug: Ablesen der Heizungsstände etc Pflicht des Mieters?
Antworten (10)
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ReanneReanne
Nein, das gehört nicht zu den Pflichten des Mieters, sondern des Vermieters. Wenn eine Firma, wie z.B. Techem, beauftragt worden ist (vom Vermieter) lesen die das ab. Beim Mieterwechsel trägt der Vermieter die Kosten.Damit ich das richtig verstehe, Du meinst die Röhrchen an den Heizkörpern? Die Stadtwerke-Zähler musst Du selbst ablesen und dem Versorger mitteilen, nicht dem Vermieter.
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firstguardianfirstguardian
Der Mieter hat eine Mitwirkungspflicht! Die Ablesung nimmt der Vermieter bzw. sein Beauftragteer zur Ermittlung der Basisdaten für die Nebenksotenabrechnung vor.
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mamo2402mamo2402
Heizung ablesen macht nur der Fachmann, hätte bei der Wohnungsabnahme geschehen sollen, auch zu deiner Sicherheit, damit nicht urplötzlich zu hohe Kosten berechnet werden. Gibt es kein Übernahmeprotokoll?
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krabbe22krabbe22
Ist Sache des Vermieters, gibt es jetzt auch ein Urteil drüber. Google mal danach.
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LousylLousyl
also um ehrlich zu sein ,hätte ich das von allein gemacht ,damit man mich nicht abzockt, denn wenn ich ausgezogen bin ,habe ich alles abgelesen ,denn du mußt ja den schlussstand auch weiter melden
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ziuwariziuwari
laß das von Deinen nachbarn machen
was habt ihr für ein übergabeprotokoll gemacht ?
kopfschüttel!
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guckenheimerguckenheimer
also ich bin erst ein paar mal umgezogen, aber bisher hat das immer während des jahres eine firma übernommen und nochmals beim umzug. komische sache, wieso kann der das nicht selber machen? hat der keine füße und kann nicht laufen?
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dantesdantes
Also die Zählerstände sind meines Wissens Sache des Mieters. Es sind ja auch deine Nebenkosten, welche damit abgerechnet werden sollen.
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waltghauptwaltghaupt
ich kenne nur den Regelfall, dass bei Auszug ein Heizungsableser kommt, die Röhrchen abliest und austauscht. Inzwischen gibt es allerdings auch andere Heizkostenableser von BFW, z.B. BFW 110E bei denen problemlos Aktueller Verbrauch, Vorjahreswert und Stichtag abzulesen sind.
Zählerstände für Strom und Gas,ja, aber da hat der Vermieter nichts mit zu tun.