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Auszug: Ablesen der Heizungsstände etc Pflicht des Mieters?

Frage von Moraes Moraes

Mein ehemaliger Vermieter fordert von mir, dass ich noch mal in die alte Wohnung fahre (300km) und Heizungszählerstände ablese um sie ihm dann mitzuteilen. Das sei meine Pflicht als Mieter und ansonsten werde er ein Unternehmen beauftragen dass das dann auf meine Kosten hin übernimmt. Weiß jemand Bescheid? Muss ich das wirklich tun oder möchte mich der Vermieter nur abzocken? Danke!

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Reanne Reanne

    Nein, das gehört nicht zu den Pflichten des Mieters, sondern des Vermieters. Wenn eine Firma, wie z.B. Techem, beauftragt worden ist (vom Vermieter) lesen die das ab. Beim Mieterwechsel trägt der Vermieter die Kosten.Damit ich das richtig verstehe, Du meinst die Röhrchen an den Heizkörpern? Die Stadtwerke-Zähler musst Du selbst ablesen und dem Versorger mitteilen, nicht dem Vermieter.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Der Mieter hat eine Mitwirkungspflicht! Die Ablesung nimmt der Vermieter bzw. sein Beauftragteer zur Ermittlung der Basisdaten für die Nebenksotenabrechnung vor.

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    Antwort von mamo2402 mamo2402

    Heizung ablesen macht nur der Fachmann, hätte bei der Wohnungsabnahme geschehen sollen, auch zu deiner Sicherheit, damit nicht urplötzlich zu hohe Kosten berechnet werden. Gibt es kein Übernahmeprotokoll?

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    Antwort von krabbe22 krabbe22

    Ist Sache des Vermieters, gibt es jetzt auch ein Urteil drüber. Google mal danach.

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    Antwort von Lousyl Lousyl

    also um ehrlich zu sein ,hätte ich das von allein gemacht ,damit man mich nicht abzockt, denn wenn ich ausgezogen bin ,habe ich alles abgelesen ,denn du mußt ja den schlussstand auch weiter melden

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    laß das von Deinen nachbarn machen

    was habt ihr für ein übergabeprotokoll gemacht ?

    kopfschüttel!

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    Antwort von guckenheimer guckenheimer

    also ich bin erst ein paar mal umgezogen, aber bisher hat das immer während des jahres eine firma übernommen und nochmals beim umzug. komische sache, wieso kann der das nicht selber machen? hat der keine füße und kann nicht laufen?

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    Antwort von dantes dantes

    Also die Zählerstände sind meines Wissens Sache des Mieters. Es sind ja auch deine Nebenkosten, welche damit abgerechnet werden sollen.

    Kommentar von Reanne ReanneReanne

    Zählerstände für Strom und Gas,ja, aber da hat der Vermieter nichts mit zu tun.

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    Antwort von Imera Imera

    warum kontrollierst du nicht selbst? das ist doch dein recht!

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    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    ich kenne nur den Regelfall, dass bei Auszug ein Heizungsableser kommt, die Röhrchen abliest und austauscht. Inzwischen gibt es allerdings auch andere Heizkostenableser von BFW, z.B. BFW 110E bei denen problemlos Aktueller Verbrauch, Vorjahreswert und Stichtag abzulesen sind.

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