Auszahlung von Urlaubstagen bei Zeitarbeit.
Hallo Liebe Leute,
ich wurde zum Glück von der Firma, in der ich über eine Zeitareitsfirma gearbeitet habe, übernommen und da ich jetzt mal wieder Urlaubstage ausgezahlt bekomme, würde ich gerne wissen ob Zeitarbeitsfirmen auch wie andere Firmen nach dem Bundesurlaubsgesetz die Auszahlung berrechnen? Also mit dem durchschnittlichen Gehalt der letzen 13 Wochen.
Ich freue mich auf eure antworten und auf eure Hilfe! Gruß Sigyn
4 Antworten
Die Firma muss nach dem Bundesurlaubsgesetz den Durchschnitt bezahlen. Das gilt auch für Zeitarbeitsfirmen.
Wenn die ZAF das nicht tut, kannst Du sie abmahnen und eine Frist zur Neuberechnung und Restzahlung setzen. Schreib dazu dass Du, sollte bis zum angegebenen Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht einreichst. Das genügt oft, da (leider) viel zu wenig AN ihr Recht in Anspruch nehmen und die Firmen damit auch kalkulieren. Merken sie, dass ein AN seine Rechte durchsetzen wird, gehen sie einem Rechtsstreit meist aus dem Weg.
Da zeitarbeitsfirmen in der Regel häufiger als andere Firmen vom Zoll oder dem Arbeitsamt kontrolliert werden, sind durchaus weniger Missbräuche da, als bei "normalen" AG. Deine Zeitarbeitsfirma wird dir bestimmt den Urlaub mit dem Durchschnittslohn berechnen. Falls du schon mal Urlaub gekommen hast, schau doch mal auf deinen alten Lohnzettel. Du musst allerdings beachten, dass Urlaub der ausgezahlt anders versteuert wird, als welchen den du nimmst, nicht dass du dich dann wunderst, warum es so wenig ist.
Ich glaube hier wird Urlaubsgeld und Urlaubstage verwechselt. Urlaubstage werden laut Bundesurlaubsgesetz nicht ausgezahlt und dienen immer der Erholung des AN.
das steht zwar im gesetz, aber... ob man das auch macht, steht auf einem anderen blatt. da du einen sicheren neuen job hast, würde ich doch ohne risiko die zeitsarbeitsfirma vor den kadi (arbeitsgericht) zerren, wenn sie nur den grundlohn als urlaubsabgeltung vergütet.