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Auszahlung von einer Offshore Firma

Frage von ClaudiaS888 ClaudiaS888

Folgender Fall: Mein Freund hat letztes Jahr 4 Auszahlungen einer Dubai Offshore Firma (Besitzer: Wohnhaft in Dubai) empfangen. Das Geld ging auf ein extra hierfür angelegtes scheizer Konto.

Da die Offshore-Firma auch mit deutschen Firmen kooperiert und somit auch aus Deutschland Geld nach Dubai fliesst, könnte das Finanzamt natürlich mal nachhacken.

Nehmen wir an das Finanzamt bekommt dann raus, dass die Offshore Firma, sowie das Firmenkonto wirklich im Besitz eines einheimischen ist: Darf das Finanzamt dann noch Kontoauszüge anfordern ? Dort würden ja die 4 Auszahlungen meines Freundes auftauchen.

Vielen Dank

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Antworten (4)

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    Antwort von wfwbinder wfwbinder

    Also, wenn die Offshore firma in Dubai sitzt.

    Und der Besitzer in Dubai wohnhaft ist, dann ist auch die Leitung der Gesellschft in Dubai und sie ist in D nciht Körperschaftsteuerpflichtiug.

    Der Besitzer könnte mit in ländischen Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig sein, aber das interessiert hier nicht.

    Wenn Dein Freund Einkünfte aus Dubai hat, dann muss er mal prpüfen, ob D und Dubai ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung haben (kurz Doppelbesteuerungsabkommen).

    Ggf. muss er die dortigen Einkünft hier angeben. ganz gleich ob sie auf einem konto in der Schweiz, oder D landen.

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    Antwort von gutedinge gutedinge

    Ein ähnliches Problem hatte mal ein Bekannter von mir, der sich inzwischen bei http://www.belize-firma.com/ schlau gemacht hat.

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    Antwort von qljo42 qljo42

    Dubai und Deutschland haben kein Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn Dein Freund in Deutschland wohnhaft ist, müßte er das Geld, welches ja für ihn privat gedacht war, auch als Einkommen versteuern. Ich weiß ja nicht um welche Summen es sich dreht aber falls das Finanzamt auf ihn aufmerksam wird, z.B. über die Kunden, können die über die Schweiz schnell herausfinden, ob er dort ein Konto hat und welche Umsätze geflossen sind. Wenn er auf Nummer sicher gehen will sollte er diese Zahlungen, ohne näher auf den "Umweg" des Schweizer Bankkontos einzugehen, einfach als Einkommen angeben und sich für zukünftige Transaktionen von einem Spezialisten beraten lassen.

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    Antwort von vlavielle vlavielle

    Möchtest Du hier einen guten Rat wie man Steuern hinterzieht? LG

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