hallo,
vor kurzem sollten bei uns die ablesegeräte ind er wohnung ausgetauscht werden, es gab aber nur einen aushang im hausflur, da ich aber meistens von der hintertür reinkomme, habe ich den aushang nicht gesehen, zumal ich an dem tag eh arbeiten war. dann hat man eine karte in den briefkasten geworfen, dass sie am 3.12. zwischen 10-13 uhr wiederkommen. da sind wir aber im urlaub.
auf der karte steht: gern würden wir sie zum angegebenen zeitpunkt besuchen und die dienstleistungen xy erledigen. einen wiederhlungsbesuch-aus gründen die wir nicht zu verantworten haben- müssen wir ihnen gesondert in rechnung stellen.
meine fragen:
**a) ist DAS nun schon der wiederholungsbesuch, von dem da die rede ist?
b) ist das rechtens? muss ich nicht "richtig" informiert werden, ausser einen aushang zu lesen, wenn ich zufällig dran vorbeikomme?**
oh hört hört ein vermieter, wie er leibt und lebt... prima sache. daran kann man gut erkennen, warum es so oft ärger zwischen mieter und vermieter gibt.
den zettel macht die wohnungsbaugenossenschaft selber dran und nicht der briefträger. es gibt im mietvertrag keine klausel, die einem vorschreibt, dass man die angebrachten zettel an der haustür beachten muss.
mann, mann... typisch!
Also, auch das noch. Eine Genossenschaft, deren Mitglied der "Mieter" dann ja auch noch ist, meckert gegen die Mitarbeiter seine eigenen Firma, die so brutal mit ihm umgehen! Unglaublich, oder?