1

Austausch von Wasserzählern - Termin verpasst und nun muss man dafür zahlen???

Frage von pocolocooo pocolocooo

hallo,

vor kurzem sollten bei uns die ablesegeräte ind er wohnung ausgetauscht werden, es gab aber nur einen aushang im hausflur, da ich aber meistens von der hintertür reinkomme, habe ich den aushang nicht gesehen, zumal ich an dem tag eh arbeiten war. dann hat man eine karte in den briefkasten geworfen, dass sie am 3.12. zwischen 10-13 uhr wiederkommen. da sind wir aber im urlaub.

auf der karte steht: gern würden wir sie zum angegebenen zeitpunkt besuchen und die dienstleistungen xy erledigen. einen wiederhlungsbesuch-aus gründen die wir nicht zu verantworten haben- müssen wir ihnen gesondert in rechnung stellen.

meine fragen:

**a) ist DAS nun schon der wiederholungsbesuch, von dem da die rede ist?

b) ist das rechtens? muss ich nicht "richtig" informiert werden, ausser einen aushang zu lesen, wenn ich zufällig dran vorbeikomme?**

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (12)

  • 1
    Antwort von pocolocooo pocolocooo

    wow, das ist mal wieder eine dieser fragen, die in diesem forum die leute animieren, die keine ahnungn haben und einfach nen dummen spruch lassen wollen. die frage ist unterteilt worden und dient der informationssammlung. ihr werdet teilweise persönlich und emotional...

    schwachsinns-antworten ... keiner dabei, der sich auf gesetzliche regeln beruft... einfach nur ein paar peoples mit langeweile

  • 1
    Antwort von WeVau WeVau

    Nun, dann muß man vielleicht auch mal gezielt nach Informationen suchen und das nicht dem Zufall überlassen.

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Den Austausch der KWZ/WWZ bzw. HKV nimmt in der Regel der Dienstleister (ISTA, Techem, Bruneta etc.) vor. Er informiert die Mieter über Aushang und Infokarte im BK jedes Mieters über den Termin. Sollte der M. verhindert sein, wird er gebeten sich zu melden oder zu sichern, das Vertretung zugegen ist. Nur Aushang reicht nicht, erkönnte theoretisch übersehen oder vor Kenntnisnahme entfernt worden sein.

  • 0
    Antwort von schleudermaxe schleudermaxe

    Also, auch der Briefträger kommt üblicherweise nicht durch den Garten bzw. den Keller oder irgendwelche Hintereingänge.

    Bezahle die Kosten und genieße den Urlaub. Bedenke, für die Abwesenheit einen Schlüssel für Notfälle zu hinterlegen. Nicht das da nun auch noch der Hammer zurückkommt. Ein Mietvertragsverhältnis ist eben keine Einbahnstraße und natürlich ist ein Aushang am Hauseingang völlig in Ordnung, genauso wie die Hausnummer am Eingang und nicht auf der Hofseite. Wenn unsere Mieter glauben, dann dürfen sie es. Wir gehen dann mit ihnen so um, wie sie es uns vormachen. Alles ganz einfach.

    Kommentar von pocolocooo pocolocooopocolocooo

    oh hört hört ein vermieter, wie er leibt und lebt... prima sache. daran kann man gut erkennen, warum es so oft ärger zwischen mieter und vermieter gibt.

    den zettel macht die wohnungsbaugenossenschaft selber dran und nicht der briefträger. es gibt im mietvertrag keine klausel, die einem vorschreibt, dass man die angebrachten zettel an der haustür beachten muss.

    mann, mann... typisch!

    Kommentar von schleudermaxe schleudermaxeschleudermaxe

    Also, auch das noch. Eine Genossenschaft, deren Mitglied der "Mieter" dann ja auch noch ist, meckert gegen die Mitarbeiter seine eigenen Firma, die so brutal mit ihm umgehen! Unglaublich, oder?

  • 0
    Antwort von meister61 meister61

    der Vermieter muss Sorge tragen, dass sie über erforderliche Handwerkerleistungen informiert werden. Zum Beispiel hätte er den Aushang vorne und hinten an machen müssen oder eben eine Karte stecken. Da sie nicht ordnungsgemäß informiert worden sind, zählt dieser Termin nicht. Gegebenenfalls brauchen sie dafür jedoch einen Zeugen.

    Der Handwerker Firma kommt nur einmal, weiterer Anfahrten müssen sie selbst bezahlen. Das ist leider gerichtlich so festgelegt. Um die Arbeiten nicht zu behindern, sollten Sie einen Termin mit der Firma machen und gleichzeitig den Vermieter informieren, dass das für sie der erste Termin ist, siehe oben. Wenn sie dann eine Rechnung bekommen, leiten Sie diese an den Vermieter weiter. Wenn dieser der sie nicht bezahlt, sollten Sie, bevor der Handwerker eine Inkassofirma schickt, die Rechnung selbst bezahlen und die Summe von der Miete abziehen. Dann ist der Vermieter wieder in der Pflicht, er müsse dann gegen sie klagen. Das wird er nicht tun.

    Kommentar von pocolocooo pocolocooopocolocooo

    man bitte informiert euch vorher oder schreibt hier nur, wenn ihr es auch wirklich wisst. ich habe mich nun informieren müssen und habe das unten bereits gepostet. erst der dritte termin kostet und der zweite termin muss mindestens 10-14 tage vorher mit dem mieter abgestimmt werden. bei mir soll der zweite termin schon 5 tage später stattfinden...

  • 0
    Antwort von Gerhart Gerhart

    Ein Wasserzähler ist also ein Ablesegerät, das jährlich getauscht wird. In deiner Mietsache gibt es maximal zwei Wasserzähler einen für Kaltwasser und einen für Warmwasser. Diese Wasserzähler unterliegen einem Eichmodus, in der Regel alle 6 Jahre. Das ist ein Gebot der Wirtschaftlichkeit. Ich glaube aber, dass du von einem Heizungswärmezähler sprichst, der oder die in deiner Wohnung getauscht werden sollten.

    Kommentar von pocolocooo pocolocooopocolocooo

    was macht das für einen unterschied zu den versäumten terminen? es handelt sich um einen austausch von wasser- UND heizungsablesegerät

  • 0
    Antwort von Conductio Conductio

    1. Normalerweise ist der zweite Versuch schon der Wiederholungsversuch. Da die meisten Mieter angetroffen werden, vereinbaren die Vermieter mit den Messdienstfirmen nicht per se zwei Besuche. Das wäre auch ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. So wie du den Text auf der Karte beschreibst klingt es allerdings anders. Vielleicht habt ihr ja Glück.

    1. Da die Ablesung immer in dieser Zeit stattfindet und die Kundgabe per Hausaushang die Regel ist, trifft euch als Mieter eine mietvertragliche Nebenpflicht, ab und zu mal nachzuschauen. Der Vermieter kann schließlich nicht jeden Mieter fragen, welchen Eingang er zu nutzen Pflegt. Individuelle Informationen für alle würden wiederum die Gesamtkosten für alle erhöhen. Muss ja alles irgendwie bezahlt werden.

    3. Am einfachsten ruft ihr an und vereinbart einen Termin vor eurem Urlaub. Oder ihr gebt dem Nachbarn einen Schlüssel (Sollte man sowieso tun, wenn man in den Urlaub fährt). Jedenfalls seit ihr gemäß HeizkostenVO verpflichtet, die Ablesung zu ermöglichen.

    LG

    C.

    Kommentar von pocolocooo pocolocooopocolocooo

    na prima, wenigstens einer, der es versucht hat. aber:

    Der Vermieter kann schließlich nicht jeden Mieter fragen, welchen Eingang er zu nutzen Pflegt.

    eine karte in den briefkasten oder ein zweiter zettel (kopie kostet 3 cent) an den zweiten eingang, ist jetzt kein großer aufwand oder?

    da hier mal wieder nur schwachsinn erzählt wurde, habe ich weiter recherchiert und bin zu folgendem ergebnis gekommen:

    der zweite termin ist ebenfalls kostenlos und muss dem mieter mindestens 10-14 tage vorher bekanntgegeben werden. erst der dritte termin kann berechnet werden.

    dazu gibt es gerichtsurteile, paragraphen etc.

    Kommentar von Conductio ConductioConductio

    Nun, wenn es hier nur einen Schlauen gibt, nämlich dich, bitte ich um Belehrung: Welches Gerichtsurteil und welchen Paragrafen? Ich würde es gerne nachlesen und lernen.

    LG

    C.

    Kommentar von pocolocooo pocolocooopocolocooo

    hier: für faule... ich habe das mal für dich gegooglet, weil du mich so nett drum gebeten hast....

    http://www.lmgtfy.com/?q=neuer+termin+wasserz%C3%A4hler

  • 0
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Der Vermieter hat sich nicht falsch verhalten.Ein Aushang im Hausflur reicht aus, kein Vermieter muss den Mieter persönlich schreiben. Du zahlst für den Extratermin.

  • 0
    Antwort von fs112 fs112

    Was für eine Info erwartest du? Ein persönliches Einschreiben von der Hausverwaltung?

    Infos am scharzen Brett sind für solche Angelegenheiten die übliche Form für derartige Informationen.

    Kommentar von pocolocooo pocolocooopocolocooo

    einen zettel in den briefkasten und so kann sichergestellt werden, dass jeder die info erhält!

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    möglich wäre es, aber nicht notwendig.

  • 0
    Antwort von diroda diroda

    Das ist ein Wiederholungsbesuch den ihr bezahlen müßt. Ihr hättet den Termin ja absagen und einen anderen machen können. Es können ja nicht alle anderen Mieter für eure Unzuverlässigkeit bezahlen.

    Kommentar von pocolocooo pocolocooopocolocooo

    was heißt denn hier unzuverlässigkeit??? eine info, die ich durch zufall entdecken soll???

  • 0
    Antwort von sonne64 sonne64

    du wurdest richtig informiert,jetzt muß du dann ebend zahlen

  • 0
    Antwort von tiergartennbg tiergartennbg

    Wenn eine Tel.Nr. angegeben ist anrufen. Wenn keine drauf steht muss man nichts zahlen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.