Ausnahmegenehmigung für einen Schulwechsel?
Hallo liebe Community,
Ich habe folgendes Problem ,dass ich meine jetzige Schule wechseln möchte,doch eine Ausnahmegenehmigung brauche. Ich benötige starke Argumente die überzeugend und plausibel sind. Meine momentanen Gründe: -ich fühle mich ungerechte behandelt/bewertet -ich fühle mich unwohl in der Schule und bin unzufrieden -ab nächsten Jahr würde ich eh wechseln wollen,da ich dann nicht an den Schulbezirk gebunden bin und für mich wäre es vorteilhafter sich ein Jahr auf der neuen Schule einzuleben und quasi nicht ins kalte Wasser geschmissen zu werden.
Nun habe ich die Befürchtung,dass diese Argumente unzureichend für die erforderliche Genehmigung sind . Daher frage ich euch. Hat jemand von euch eine solche oder ähnliche Situation gehabt ? Wie kann ich sonst noch vorangehen? Über Tipps und antworten wäre ich sehr dankbar.Dankeschön im Voraus. Liebe Grüße.
2 Antworten
so wie chog77 das schon geschrieben hat ist es auch meistens. du willst die schule wechseln, gehst zu deinen eltern, erklärst ihnen deine Situation und die gucken dich gemeinsam mit dir nach einer neuen schule um und melden dich da dann an. dann wenn du die Bestätigung hast, melden divh deine eltern ab und wenn du Glück hast, welches ich dir auch wünsche, wird es da anders werden...
bei mir war es so ähnlich also mit der Situation in der schule, nur dass bei mir das hauptproblem an der klasse lag. ich wollte mich nicht verabschieden, weil es sinst zu hart für mich und meine bff gewesen wäre und hab mich in der ferien umgemeldet. es gab trotzdem Tränen aber dann gings mir wieder echt gut. hoffe geht bei dir auch so gut
Deine Eltern dürfen dich von einer Schule abmelden und dir eine andere suchen - kein Problem. Das muss nicht genehmigt werden. Ich würde mich erst abmelden, wenn du einen Schulplatz an einer anderen Schule hast.
Da ich noch un der Mittelstufe bin ist das leider nicht möglich . Ich muss die Schule besuchen , die in meinen Wohnbezirk am nähsten ist . Und diesem Gesetz kann ich nur ausweichen,wenn eine Genehmigung vorliegt.
Bei uns an der Schule melden sich ständig Schüler aus anderen Stadtbezirken an, die mit Sicherheit nicht die nächstgelegene Schule besuchen. Wir haben aber nicht immer für alle Platz.
Da ich noch un der Mittelstufe bin ist das leider nicht möglich . Ich muss die Schule besuchen , die in meinen Wohnbezirk am nähsten ist . Und diesem Gesetz kann ich nur ausweichen,wenn eine Genehmigung vorliegt.