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"Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" verloren - und nun?

Frage von feldkiesel feldkiesel

Das gute Stück ist beim Umzug verloren gegangen - und fehlt nun für die völlig verspätete Steuererklärung (das ist irgendwie auch untergegangen) .

Ich hab schon mitbekommen, dass man sie beim Arbeitgeber nochmal anfordern kann: habe Lohnsteuerbescheinigung verloren kann ich ohne Steuererklärung machen?

Wie lange kann man das? Es geht um den Ausdruck von 2007 ...

Im Netz hab ich keine Infos gefunden.

Gruß, feldkiesel

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Sonnenblumen84 Sonnenblumen84

    Die einfachste Lösung ist Frage beim Finanzamt nach. Die schicken dir eine Kopie der Lohnsteuerbescheinigung zu. Du brauchst das Original garnicht mehr beim Fianzamt mit einzureichen, da das alles elektronisch geht.

    Kommentar von feldkiesel feldkiesel

    Danke!

  • 4
    Antwort von mienche mienche

    Kopie vom Arbeitgeber anfordern.

  • 4
    Antwort von cheezy cheezy

    frag doch einfach deinen Arbeitgeber.

    Kommentar von feldkiesel feldkiesel
    HA!

    Nachdem ich meine ganzen Papiere zweimal durchwühlt hab (euch zu fragen war sozusagen schon die letzte Rettung), hab ich den Wisch zwischen der Kopie des Antrags von 2004 und der Bescheinigung von 2003 gefunden. :-)

    Irgendwann muss jeder aufräumen - das gilt nicht nur für den Staatshaushalt. :-)

    Kommentar von thomaszg2872 thomaszg2872thomaszg2872

    ja, gut gesagt. aufräumen. ich bin messie,. gibt es eine strategie? mfg,

  • 2
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Der Arbeitgeber muss diese Bescheinigungen mehrere Jahre, zumindest bis zur nächsten Prüfung archivieren. Ein neuer Ausdruck sollte kein Problem sein!

    Kommentar von feldkiesel feldkiesel

    Wenn das wirklich so einfach ist - dann wär das ziemlich genial! :-) Danke euch allen für's Mutmachen!

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Der Arbeitgeber hat eine Aufbewahrungspflicht - die Frist ist zehn Jahre (glaube ich). Danach soll er das vernichten.

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    Antwort von Annaberg Annaberg

    Frag in Deinem Lohnbüro nach, die drucken eine neue aus. Ist überhaupt kein Umstand.

  • 1
    Antwort von ameise99 ameise99

    Du kannst deinen Arbeitgeber fragen. Die Anmeldung kannst du auch ohne diese Angaben abgeben. Der Arbeitgeber (bzw. die Arbeitgeber) haben die Daten elektronisch an das Finanzamt übertragen. Das Finanzamt nimmt die elektronisch übermittelten Daten als Grundlage. Auf dem Bescheid stehen immer die Daten vom Finanzamt, die vom Arbeitgeber übertragen werden und unter Kommentar ein Hinweis wenn die Daten von der Anmeldung abweichen. Wie in deinem Fall.

    Kommentar von feldkiesel feldkiesel

    Auch Dir danke schön für die ausführliche Antwort. :-)

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