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"Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" verloren - und nun?

gefragt von feldkieselfeldkiesel am 30.07.2009 um 19:40 Uhr

Das gute Stück ist beim Umzug verloren gegangen - und fehlt nun für die völlig verspätete Steuererklärung (das ist irgendwie auch untergegangen) .

Ich hab schon mitbekommen, dass man sie beim Arbeitgeber nochmal anfordern kann: http://www.gutefrage.net/frage/habe-lohnsteuerbescheinigung-verloren-kann-ich-oh...

Wie lange kann man das? Es geht um den Ausdruck von 2007 ...

Im Netz hab ich keine Infos gefunden.

Gruß, feldkiesel


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anonym
beantwortet von Sonnenblumen84 am 31. Juli 2009 09:58
1x
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Hilfreichste Antwort

Die einfachste Lösung ist Frage beim Finanzamt nach. Die schicken dir eine Kopie der Lohnsteuerbescheinigung zu. Du brauchst das Original garnicht mehr beim Fianzamt mit einzureichen, da das alles elektronisch geht.

Kommentar von 5ebea3a505c66f53d30c42c47daaf77bsmallfeldkiesel am 1. August 2009 07:19

Danke!


Weitere gute Antworten


cheezy
beantwortet von cheezy am 30. Juli 2009 19:42
4x
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frag doch einfach deinen Arbeitgeber.

Kommentar von 5ebea3a505c66f53d30c42c47daaf77bsmallfeldkiesel am 30. Juli 2009 19:50
HA!

Nachdem ich meine ganzen Papiere zweimal durchwühlt hab (euch zu fragen war sozusagen schon die letzte Rettung), hab ich den Wisch zwischen der Kopie des Antrags von 2004 und der Bescheinigung von 2003 gefunden. :-)

Irgendwann muss jeder aufräumen - das gilt nicht nur für den Staatshaushalt. :-)


anonym
beantwortet von mienche am 30. Juli 2009 19:43
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Kopie vom Arbeitgeber anfordern.


anonym
beantwortet von Annaberg am 30. Juli 2009 19:42
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Frag in Deinem Lohnbüro nach, die drucken eine neue aus. Ist überhaupt kein Umstand.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 30. Juli 2009 19:44
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Der Arbeitgeber muss diese Bescheinigungen mehrere Jahre, zumindest bis zur nächsten Prüfung archivieren. Ein neuer Ausdruck sollte kein Problem sein!


Kommentar von 5ebea3a505c66f53d30c42c47daaf77bsmallfeldkiesel am 30. Juli 2009 19:46

Wenn das wirklich so einfach ist - dann wär das ziemlich genial! :-) Danke euch allen für's Mutmachen!

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 30. Juli 2009 19:51

Der Arbeitgeber hat eine Aufbewahrungspflicht - die Frist ist zehn Jahre (glaube ich). Danach soll er das vernichten.


ameise99
beantwortet von ameise99 am 30. Juli 2009 19:54
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Du kannst deinen Arbeitgeber fragen. Die Anmeldung kannst du auch ohne diese Angaben abgeben. Der Arbeitgeber (bzw. die Arbeitgeber) haben die Daten elektronisch an das Finanzamt übertragen. Das Finanzamt nimmt die elektronisch übermittelten Daten als Grundlage. Auf dem Bescheid stehen immer die Daten vom Finanzamt, die vom Arbeitgeber übertragen werden und unter Kommentar ein Hinweis wenn die Daten von der Anmeldung abweichen. Wie in deinem Fall.

Kommentar von 5ebea3a505c66f53d30c42c47daaf77bsmallfeldkiesel am 1. August 2009 07:18

Auch Dir danke schön für die ausführliche Antwort. :-)


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