Ausbildungsplatz verlassen, Ausbildung kündigen wegen Studium, wie vorgehen Kündigung
Hallo! Person X hat die Zulassung einer Uni und muss deshalb seinen zum 1.8.2013 gerade erst aufgenommenen Ausbildubgsplatz bei einem Finanzienstleister kündigen.
Wie geht er vor? Welche Schritte sind zu beachten, wie lange ist die Kündigungssperre?!
Danke :)
6 Antworten
Da Berufsausbildungsverhältnisse lt.§ 20 BBiG mit einer Probezeit von mindestens einem Monat bis höchstens vier Monaten beginnen,können sie während der Probezeit jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.(§22 Abs.:1 BBiG) Es bedarf auch keiner Begründung.Allerdings muss die Kündigung schriftlich erfolgen,um rechtswirksam zu sein.
Hallo,
im Ausbildungsvertrag nachlesen, welche Kündigungsfrist gilt. Dann Kündigung in zweifacher Ausfertigung erstellen und morgen persönlich abgeben (Eingangsstempel mit Unterschrift auf Zweitschrift geben lassen). Wenn keine Kündigungsfrist gilt, ggf. auch alle persönlichen Dinge des Betriebes (z.B. Schlüssel) abgeben.
Evtl. auch noch Bedenkzeit nehmen, ob das Studium wirklich das Bessere ist. Abbrecherquote? Gründe für den Abbruch? Volle Hörsäle (doppelter Abiturjahrgang?)? Braucht man eine Wohnung am Studienort? Kann man überhaupt dort noch eine Wohnung finden?....
Ggf. auch überlegen, welche Folgearbeiten noch anstehen: Privatversicherungen, die aufgrund der Ausbildung abgeschlossen wurden, gesetzliche Krankenkasse, vermögenswirksame Leistungen, ....
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
Gern geschehen!
Auch die Art der Verabschiedung kann wichtig sein. Evtl. möchte man nach dem Studium gerne im gleichen Unternehmen arbeiten (in der Firmenzentrale gibt es bestimmt Arbeitsplätze für viele verschiedene Studienabschlüsse).
Ja das sowieso! Ich wurde nämlich wirklich gut behandelt direkt zu Beginn :)
@RHWWW: Während der Probezeit einer Ausbildung kann ohne Frist gekündigt werden,es bedarf auch keines wichtigen Grundes.
Hallo lenzing42,
Danke für den Hinweis. Bei Azubis gilt nach § 22 BBiG tatsächlich in der Probezeit keine Kündigungsfrist. Ich war auf dem Holzweg. Nochmals Danke für den Kommentar.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
Gruß
RHW
Man befindet sich hier noch in der Probezeit, wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen. Eine Begründung muss nicht abgegeben werden. Nach Absprache kann die Kündigungsfrist auch entfallen. Kommt drauf an wie verärgert der Arbeitgeber auf den Sinnenswandel reagiert.
an dem Sinneswandel ist ja die Uni schuld, die doch noch einen Platz frei gemacht hat ... böse, böse Bildungsinstitutionen ...
ich fände es als Arbeitgeber nicht so klasse, wenn mein Azubi nach einer Woche in den Sack haut. Da stehen auch Investitionen und Kosten im Raum.
Umgekehrt hat der Arbeitgeber auch überhaupt keine Probleme, das Ausbildungsverhältnis aufzulösen, wenn der Kandidat sich als ungeeignet erweist. Das ist bei einem Finanzdienstleister, sehr schnell der Fall.
Wo kommt denn diese Weißheit her?!?
@kemeno: Während der Probezeit einer Ausbildung kann ohne Frist gekündigt werden,es bedarf auch keines wichtigen Grundes.
Wenn du zum 1.8. eine Ausbildung begonnen hast, bist du ja in der Probezeit und kannst ohne Begründung jederzeit kündigen. Die Aufnahme eines Studiums wäre auch ein "wichtiger Grund" für eine außerordentliche Kündigung.
Während der Probezeit einer Ausbildung kann ohne Frist gekündigt werden,es bedarf auch keines wichtigen Grundes.
Man kündigt fristgerecht, in der Ausbildung- Probezeit meist fristlos.
Danke!! Sehr gute Antwort, das werde ich 1 zu 1 so machen!
Wohnort = 5km zum Studienort :)