Hallo!
Seit einigen Tagen beschäftige ich mich ganz intensiv mit dem Gedanken, meine Golden Retriever Hündin zum Behindertenbegleithund ausbilden zu lassen.
Im März wird sie voraussichtlich die normale Begleithundeprüfung ablegen. Diese ist nämlich auch die Voraussetzung für die Weiterbildung zum Behindertenbegleithund.
Nun habe ich gelesen, dass es die Möglichkeit gibt sich den Behindertenbegleithund "per Rezept verschreiben zu lassen" siehe http://www.welpen.de/service/puhl/artikel42.htm
Auf dieser Seite und auf mehreren weiteren habe ich auch gelesen, dass man die Ausbildungs-, Futter- und Tierarztkosten von der Steuer absetzen kann. Bevor ich meinen Hund nun in die Ausbildung gebe, möchte ich natürlich alles wissen und mögliche finanzielle Erleichterungen ausschöpfen.
Bekomme ich dann die kompletten Kosten vom Finanzamt erstattet? Was bedeutete es, den Hund unter besonderen Belastungen beim Finanzamt von der Steuer abzusetzen? Muss ich dafür vorab besondere Anträge beim Gesundheitsamt oder Finanzamt ausfüllen? Muss ich irgendwelche Voraussetzungen erfüllen?
Spielt es eine Rolle, dass ich den Hund schon seit einem Jahr besitze und jetzt erst ausbilden lasse. Kann ich Kosten auch noch für das letzte Jahr rückwirkend geltend machen?
Ich bin für jede Hilfe dankbar!!!
Lizz
Links, die ich zu diesem Thema gefunden habe, auf: polar-chat.de und rehakids.net
Habe mich in meiner Frage total bescheuert ausgedrückt... Oh man! Es war garnicht so gemeint, dass ich meinen Hund bezahlt haben möchte. Ich wollte mich einfach informieren, da ich das mit den Futter- und Tierarztkosten gelesen habe und mich das irritiert hat....
sorry, du hast nicht geschrieben, dass du rollifahrer bist...aber auch da bleibt das problem -das hunde von welpenzeit an fuer so etwas ausgebildet und trainiert werden. dein hund wird das nicht mehr alleslernen koennen. frage so einen spezialisierten hundetrainer was sie dir und deinem hund anbieten koennen...