ausbildung krankenschwester erweitertes führungszeugnis

4 Antworten

Hallo Daniela, vielleicht ist meine Antwort ja noch hilfreich. Am 1. Mai 2010 hat der Gesetzgeber ein sog. "Erweitertes Führungszeugnis" eingeführt. Dies ist Pflicht für alle Personen, die mit Kindern oder Jugendlichen haupt- oder ehrenamtlich oder überhaupt zu tun haben. Hier finden sich Einträge über Verurteilungen wegen Sexualdelikten mit oder an Kindern oder Jugendlichen sowie wegen des Besitzes von Kinderpornographie.

Und zum Eintrag ins Bundeszentralregister. Am besten schaust Du beim Bundesjustizamt nach. In das Zentralregister sind nach § 4 Bundeszentralregistergesetz - BZRG - die rechtskräftigen Entscheidungen durch ein deutsches Gericht im Geltungsbereich des Bundeszentralregistergesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat einzutragen.

Für Infos über Eintragungen guckst Du hier:

http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2037732/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Ei...

Ganz allgemein ist die erste Seite:

bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/BZR__node.html

Da wird dann auch aufgeführt, in welchen Fällen überhaupt ein Eintrag erfolgt. Außerdem gibt es hier noch weitergehende Infos, wie z. B. Löschung von Einträgen, Unterschiede zwischen privatem FüZ, Behörden-FüZ und erweitertem FüZ, FüZ-Beantragung bei Wohnsitz im Ausland usw.

Es wird auch mit dem Märchen aufgeräumt, nur Geldstrafen ab 90 Tagessätzen würden eingetragen. Es gibt nämlich eine Reihe von Ausnahmen, die durchaus einen Eintrag zur Folge haben. Also am besten bei den Profis die richtigen Informationen einholen.

Und ein Erweitertes FüZ wird wie ein Behörden-Füz nicht an den Antragsteller, sondern an die anfordernde Stelle geschickt. Allerdings kannst Du bei der Beantragung schon angeben, dass Du erst Einsicht nehmen möchtest. Dann wird das FüZ an das für Deinen Wohnsitz zuständige Amtsgericht zur Einsichtnahme geschickt.

Hoffe, ich konnte helfen. Viel Glück!

Sowas sollte man eigentlch wissen, wenn man sich für einen sozialen Beruf bewirbt.

danielarichter 
Fragesteller
 29.02.2012, 15:11

sehr hilfereiche antwort danke

Wenn du dich z.B. mal an Kindern vergriffen hast.