Ausbilder bildet nicht aus?

4 Antworten

Du kannst dich an deine Zuständige Kammer wenden. Welche mag das sein, IHK oder so?

Ausgebeutet555  24.05.2019, 13:48

Ich weiß nicht, was Leute hier für sinnlose Ratschläge geben. Wir haben ein Antidiskriminierungsgesetz und Schutz vor Ausbeutung bzw. einer ausbeuterischen Tätigkeit zur Unterwanderung des Mindestlohns.

Soldaten und Polizisten setzen sich dafür ein, dass die Gesetze beschützt bleiben. Das bringt aber nichts, wenn sie keiner nutzt und anwendet. Macht den Mund auf! Fordert eure Rechte ein!

Das ist Steuerhinterziehung und Vorenthalten von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB.
Anzeigen bringt nichts, weil die Staatsanwaltschaft Berlin auf die Arbeitsgerichte verweist. Die verweisen auf das Verwaltungsgericht und die unternehmen auch nichts außer den Prozess zu verschleppen und völlig absurd zu urteilen: VG 3 L 95.18 VG Berlin vom 12.10.18 mit korrektem Kündigungsschutzprozess 22 Sa 535/17 vor dem LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.18.

Man kann aktuell also nichts tun um sich gegen Ausbeutung zu wehren. Ein Ausbildungsplan muss nicht einmal existieren, sondern eine Tabelle im Nachhinein, die mit der Realität nichts zu tun hat, reiche aus um sich über das Gesetz zu stellen.

Auf jeden Fall solltest du dem Betrieb nicht weiter als billige Arbeitskraft dienen und denen Steuerhinterziehung sowie Menschenhandel durchgehen lassen. Damit machst du dich im Übrigen auch strafbar gemäß § 138 Abs. 6 StGB.

Melde den Fall der IHK und fordere klar einen Ausbildungsplan sowie Ausbildung gemäß dieses Plans! Beantrage Verlängerung wegen grober Mängel gemäß § 8 Abs. 2 BBiG sowie § 21 Abs. 1 BBiG mit den Urteilen von u.a. Düsseldorf 15 L 3111/17 vom 12.07.2017, wo es (Absatz 15) klar heißt, dass die Ausbildungszeit nicht nur rein kalendarisch abzulaufen hat, sondern der Betrieb gemäß § 1 Abs. 3 BBiG sowie § 14 Abs. 1 BBiG verpflichtet ist, die Ausbildung aktiv zu betreiben und die Inhalte in einem geordnetem Ablauf zu vermitteln und das mindestens nach § 5 BBiG alle Inhalte der Ausbildungsordnung zu sein haben.

Hier wird willkürlich geurteilt vom VG Berlin und menschenverachtend "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" "Der Azubi muss sich die Inhalte selber beibringen und darf während der Ausbildungszeit im Betrieb als billige Arbeitskraft menschenrechtsverletztend in einer ausbeuterischen Beschäftigung außerhalb des späteren Berufsfeldes angestellt sein".

Es bleibt abzuwarten unter welchem Vorwand der Richter der Kammer 3 am VG Berlin zum Verfahren VG 3 K 47.18 den fehlenden Ausbildungsplan, die unterschriebenen Ausbildungsnachweise mit ausbildungsferner Routinetätigkeit, die nicht bestandene Zwischenprüfung aufgrund fehlender Ausbildung und zwei fingierte fristlose Kündigungen berücksichtigen wird.

Wird erneut der unwahre Eindruck unterhalten es sei korrekt ausgebildet worden seitens des Betriebes und der Irrtum erregt, dass der Azubi lernunwillig sei und sich nicht bemühe ausgebildet zu werden oder wird zurecht festgestellt, dass kein Interesse seitens des Betriebes vorlag auszubilden, geschweige denn eine tatsächliche Durchführung bis zur Zwischenprüfung feststellbar ist und die Ausbildung vollständig zu verlängern ist?

Ausbeutung in D wird staatlich (durch die IHK Berlin) gefördert. Menschenrechte sind nicht durchsetzbar. Die IHK redet einem ein, man müsse die ausbeuterische Beschäftigung hinnehmen und den Betrieb wechseln.

Das geht so nicht.

Wie sollen so Fachkräfte entstehen, wenn man bei Ausbeutung lediglich dazu gedrängt wird den Betrieb zu wechseln und man keinen findet, der tatsächlich ausbildet und vorab einen Ausbildungsplan schickt?

mach es kurz und schmerzlos. Schreibe in dein Berichtsheft dass du bisher vom Ausbilder nichts gelernt und nur Waaren eingeräumt hast.
Dies lässte aber den Chef unterschreiben. Was meinste wie der Chef den Ausbilder zusammenniest.
So bleiben die Misstände im kleinen Kreis.
An die HWK kannste wenn sich nichts ändert immer noch Meldung machen

Wende dich an die zuständige IHK. Dort gibt es einen Ausbildungsberater mit dem du deine Probleme besprechen kannst.

Bei der IHK dich melden, die Umstände schildern und wünschen das du den Betrieb wechseln möchtest.