Aus Langeweile und Unterforderung kündigen?

3 Antworten

So lange du erst kündigst, wenn du was anderes fest hast, ist es deine Sache. Du solltest nur nicht das Risiko eingehen, am Ende nichts zu haben außer einer 3-monatigen Sperrfrist beim Arbeitsamt.

Die Zähne zusammenbeißen und dir außerhalb der Arbeit etwas suchen, das dich auslastet. Vielleicht findest du etwas anderes und kannst wechseln, aber ohne Aussicht auf neuen Job kündigen halte ich in so einer Situation für nicht sehr schlau.

Aus Langeweile und Unterforderung kündigen?

Natürlich! Sinnvollerweise erst, wenn du einen anderen Vertrag unterschrieben hast. Aber das sind völlig legitime Gründe für eine Neuorientierung.