Aufsichtspflicht bei 14- Jährigem?
Hallo in die Runde, wir hatten heute eine Diskussion über Verletzung der Aufsichtspflicht. Sachverhalt wie folgt:
Kind, 14 Jahre, raucht auf dem Weg von der Schule zur Bushaltestelle. Rauchen in der Öffentlichkeit lt. Gesetz erst ab 18, soweit klar. Kind wurde darüber aufgeklärt und ermahnt, das Rauchen wurde verboten. Eltern be8de berufstätig, somit keine Möglichkeit, tagsüber den Sprössling zu überwachen, was mit 14 auch etwas übertrieben erscheint.
Pflichtbewusster Bürger erstattet Anzeige wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
Inwieweit kann dies den Eltern eines 14- Jährigen angelastet werden?
Viele Grüße Mike
6 Antworten
Hallo :-)
Bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht werden entsprechende Ermittlungen sehr genau geführt - oftmals. Dies beinhaltet aber nicht, dass der 14-jährige junge Mann ständig durch die Eltern begleitet wird, sondern die Aufsichtspflicht beinhaltet auch, eine gewisse Erziehung gezielt durchzuführen und ihn über Folgen etc. über das Fehlverhalten zu belehren. Ihm ist das Rauchen voll und ganz zu verbieten. Viele Eltern erlauben es und tolerieren so etwas, unverständlich.
Jedoch müssen die Ermittlungen abgewartet werden.
Alles Gute :-)
also einen 14jährigen kann man nicht dauerhaft überwachen / beaufsichtigen - die eltern kann da eine aufsichtspflicht verletzung nicht angelastet werden
Der pflichtbewußte Bürger hat den berufstätigen Eltern viel Ärger eingehandelt. Da Anzeige erstattet wurde, müssen die der Sache nachgehen. Es könnte sein, dass diese Familie bald Besuch vom Jugendamt bekommt, wobei es sich hier nicht um eine Aufsichtsverletzung handelt. Selbst ein Elternteil, der nicht berufstätig ist, kann unmöglich immer hinter einem 14jährigen herlaufen und ihn überwachen, ob er heimlich raucht. Jeder vernünftige Richter würde so etwas abwiegeln. lg Lilo
Nicht wirklich. Dieser pflichtbewusste Bürger hat wahrscheinlich selber keine Kinder.
Frag doch mal die Polizeiwache, die sollten einschätzen könne, ob und was passiert.
Aber ich hoffe, nichts.
Gar nicht. Die Anzeige verläuft im Sand. Sie hat gar keine Rechtsgrundlage.
Verboten ist nämlich nur, das Rauchen in der Öffentlichkeit ZU GESTATTEN. Das haben die Eltern ja nicht getan. Aufsichtspflicht wiederum bedeutet bei einem 14-jährigen auf gar keinen Fall, dass man rund um die Uhr ei Auge auf ihn haben muss.