Aufmaß Putzarbeiten --> Leibungen

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Hallo! DIN 18350 VOB Teil C sagt unter 5.1.7: "Rückflächen von Nischen und Leibungen (mit "ei" :-)werden undabhängig von Ihrer Einzelgröße mit Ihren Maßen gesondert gerechnet"

mfg.

WD (Dipl. Ing. Architekt)

Netter Versuch vom Putzer... Lt. VOB können Öffnungen bis 2,5m² Größe übermessen werden, dann bleiben aber die Leibungen unberücksichtigt. Bei Öffnungen über 2,5m² ist der Abzug zwingend notwendig, dann wird der Leibungsputz als Sonderposition gesondert vergütet. Du hast also recht.

guterwolf  16.11.2010, 18:22

hättest du jetzt noch "Laibung" geschrieben...

BA1986 
Fragesteller
 17.11.2010, 09:02

Hallo Mischer,

Danke für deine Antwort. Wie sicher bist du dir?

Der Putzer sagt, nach neuer VOB ist das aber nicht mehr so. Neueste Ausgabe ist anscheinenden 2009, hab ich zumindest im www gefunden.

Also ich kenne in der Aufmassabrechnung das E-Schlitze verputzen überhaupt nur in lfm, das auf einen vollen Meter aufgerundet. Dosen verputzen ist wieder was anderes.

BA1986 
Fragesteller
 16.11.2010, 16:41

Achso, ich habe aber eigentlich etwas anderes gefragt. Fensterleibungen zusätzlich verrechnen wenn man das Fenster schon "übermessen" hat. Ist das erlaubt?

Tippse  17.11.2010, 08:34
@BA1986

Ich weiß nicht, was Du genau meinst, der Schlitz geht bis zur Dose, beim Fenster ist normal keine Dose. Oder hast Du eine Alarmanlage? Oder elektrische Jalousien oder was?

BA1986 
Fragesteller
 17.11.2010, 09:00
@Tippse

Ich habe nie etwas von Dosen und Schlitzen geschrieben bzw. gefragt. Mich interessieren die lfm Leibungen bei "übermessenen" Fenstern. Aber trotzdem Danke...

Tippse  17.11.2010, 10:57
@BA1986

Oh, tschuldigung, dann habe ich mir das mit den E-Schlitzen nur dazugedacht! grins Ist wohl ne branchenbedingte Vorbelastung oder so gewesen... ;-)