Auflösend bedingtes Geh- und Fahrrecht?

3 Antworten

Wenn das Geh- und Fahrrecht auflösend bedingt ist, bedeutet das, dass das Fahrrecht an die Einhaltung bestimmter weiter im Text zu definierender Umstände gebunden ist. Um mehr zu sagen, bedürfte es des vollständigen Textes.

Ansonsten ist hier immer unbedingt (!) der Notar zu befragen, denn nur der gibt eine rechtssichere Auskunft.

Das Recht erlischt, sobald die Voraussetzung dafür geschaffen ist - z.B. durch die Schaffung einer eigenen Zufahrt nach der Beendigung einer Gesamtbaumaßnahme.