Auflagen Autoverwertung

2 Antworten

Solche Informationen bekommst du bei deiner Gemeinde/Stadt vom Umweltamt und Gewerbeaufsichtsamt.

Du solltest auch rechtzeitig eine Bank mit in die Planungen einbeziehen, denn billig wird die Sache nicht.

Der Boden darf z.B. keine Flüssigkeiten durchlassen und das Regenwasser muss aufgefangen werden und mit einem Ölabscheider von Öl getrennt werden, alle giftigen Materialien müssen fachgerecht gelagert und entsorgt werden, etc. Wenn du nicht selbst schon einige zehntausend oder hunderttausend Euro als Eigenkapital mitbringst (je nach Größe des geplanten Platzes) wird das wohl eine schwierige Angelegenheit...

Unternehmer90 
Fragesteller
 20.05.2015, 13:36

Ok da bedanke ich mich für diese Information.

Naja billig wird es definitiv nicht, ich habe schon mal die ungefähren Kosten befasst.

Genesis82  20.05.2015, 13:37
@Unternehmer90

wie konntest du denn die ungefähren Kosten ermitteln, wenn dir die Auflagen noch gar nicht bekannt sind?

Zertifizierung nach Altautoverordnung

Werden Altautos  nicht ordnungsgemäß entsorgt, entstehen erhebliche  Umweltprobleme: 

Mögliche Ursachen sind zum Beispiel, wenn die  stark umweltbelastenden Betriebsflüssigkeiten nicht fachgerecht entnommen  werden oder wenn Altautos "wild"  entsorgt werden. Darüber hinaus sollte die Menge und mögliche Kontamination der sogenannten  "Shredderleichtfraktion" (der Reststoff, der nach der Gewinnung  metallischer Bestandteile von Altautos im Shredder anfällt) vermindert werden.

Seit dem 1. April 1998 gilt die Altautoverordnung für alle Pkw, die nicht mehr fahrbereit sind und  als Abfall verschrottet werden. Sie müssen von einem anerkannten zertifizierten Verwertungsbetrieb umweltgerecht entsorgt werden.  U. a. werden dem Fahrzeug sämtliche Betriebsflüssigkeiten und -mittel, wie

Kraftstoff,Öl,WasserKühl- und Schmiermittelstoffe,Stoßdämpferöl,Kältemittel aus Klimaanlagen, etc.

abgesaugt. Außerdem müssen große Kunststoffteile (z.B. Stoßfänger, Radabdeckungen, Armaturen- gehäuse,  Kunststofftanks), Räder, Scheiben, Sitze und alle kupferhaltigen Teile  (z.B. Elektronik, Kabelbäume und Elektromotoren) entnommen und der Verwertung zugeführt werden.

Bei der endgültigen Stillegung  eines PKWs  muss ein Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung vorgelegt werden . Dies gilt auch für Fahrzeuge,  welche nach 12 bzw. 18 Monaten ab vorübergehender Stillegung automatisch  endgültig stillgelegt werden. Alle Halter solcher Fahrzeuge werden nach  der vorgenannten Frist durch die hiesige Dienststelle in der Eigenschaft  als örtliche Ordnungsbehörde zur Vorlage des Verwertungsnachweises oder einer Verbleibserklärung angeschrieben. Die umgehende Vorlage eines  Verwertungsnachweises oder eines Kaufvertrages (Veräußerungsanzeige), auch  bei stillgelegten Fahrzeugen, entbindet von der Pflicht nach 12 bzw. 18  Monaten. 

  Verwertungsnachweise dürfen nur  durch zertifizierte Verwertungsbetriebe oder Annahmestellen ausgestellt werden. Autowracks dürfen lediglich über solche Betriebe entsorgt werden. Die Nichtvorlage eines Nachweises oder Erklärung stellt gemäß  Altautoverordnung in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet  werden.