Aufgabe zur Bilanzierung von Fremdwährungs-Forderungen bzw. Valutaforderungen?

1 Antwort

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Hallo Simon, 

Du hast Recht durch § 256a HGB wird das Niederstwertprinzip für die Fremdwährungsbewertung wegen RLZ <1 Jahr ausgeschaltet und Du hast einen zu bilanzierenden Währungsgewinn (der in den sonstigen betrieblichen Erträgen auszuweisen ist und in der GuV mit einem davon-Vermerk darzustellen ist) i.H.v. EUR 1.500. VG, David

idontknowwww 
Fragesteller
 13.08.2016, 12:30

hab ichs doch gewusst :D vielen Dank für deine Erläuterung lg

idontknowwww 
Fragesteller
 13.08.2016, 12:39
@idontknowwww

wäre cool wenn du mir auch noch schnell meine andere Frage beantworten könntest^^