Aufgabe zur Bilanzierung von Fremdwährungs-Forderungen bzw. Valutaforderungen?
Hallo liebe Community,
ich habe hier eine Aufgabe bei der ich die Lösung nicht verstehe bzw. glaube dass die Lösung falsch ist.
Aufgabe: Sie halten Forderungen gegen einen Abnehmer in den U.S.A, dem Sie am 01.12 des Jahres 5 Bier im Wert von 15.000 $ mit einem Zahlungsziel von 2 Monaten geliefert haben. Der Kurs am Bilanzstichtag lag bei 1 $ = 0,60 €, am Tag der Lieferung bei 1 $ = 0,50 €. Der marktübliche Zins liegt bei 8 %.
Lösung: Restlaufzeit < 1 Jahr also keine Abzinsung Kurs am Bilanzstichtag höher als bei Lieferung, so dass Kurs am Tag der Lieferung für Bewertung der Valutaforderung relevant: 0,50 €/$ x 15.000 $ = 7.500 €
da die RLZ ja kleiner als ein Jahr ist wird nach §256a HGB aber nicht mehr nach dem Niederstwertprinzip bewertet! :read: Und man nimmt einfach den Kurs von Bilanzstichtag, egal ob dieser größer oder kleiner ist.
Ich hoffe mir kann jemand hier helfen, da meine Profs und Tutoren alle im Urlaub sind und vor der Klausur nicht zurück sind :cry:
Freundliche Grüße :D Simon
1 Antwort
Hallo Simon,
Du hast Recht durch § 256a HGB wird das Niederstwertprinzip für die Fremdwährungsbewertung wegen RLZ <1 Jahr ausgeschaltet und Du hast einen zu bilanzierenden Währungsgewinn (der in den sonstigen betrieblichen Erträgen auszuweisen ist und in der GuV mit einem davon-Vermerk darzustellen ist) i.H.v. EUR 1.500. VG, David
wäre cool wenn du mir auch noch schnell meine andere Frage beantworten könntest^^
hab ichs doch gewusst :D vielen Dank für deine Erläuterung lg