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Aufgabe der Landwirtschaft / Hohe Steuern

Frage von kuehlwallda kuehlwallda

Hilfe! Wir brauchen einen guten Rat! Meine Eltern möchten die Landwirtschaft aufgeben! Mein Vater ist im Pflegeheim und hat einen gesetzl. Betreuer (meine Mutter). Da schon seit mehreren Jahren keine Tierhaltung mehr betrieben wird, und wir Kinder (4 Töchter mit Familien) früher oder später eh alles regeln müssen, wollen wir es hinter uns bringen! Neben etlichen Feldern und Wiesen, besteht noch die Hofstelle in bester Lage mit 4000qm Grund. Der Steuerberater sieht hierin das Problem: Mit Aufgabe des Hofes werden gleichzeitig Steuern fällig und in diesem Fall könnten sie sich auf ca. 300.000 Euro belaufen. Hat natürlich keiner von uns. Verkaufen möchten wir nicht. (1. Würden die Steuern auch fälllig und 2. wir haben erst recht nichts davon). Es muss doch irgendwie ein Hintertürchen geben, damit wir weniger Steuern bezahlen müssen!

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Antworten (6)

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    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Die Einkommensteuer kann bei einer Betriebsaufgabe entstehen, wenn niedrigen Buchwerten hohe Teilwerte gegenüberstehen.Die Differenz kostet Einkommensteuer. Diese Differenz ist besonders hoch, wenn die Landwirtschaft schon lange besteht.Die Versteuerung kann nur hinausgeschoben werden, wenn die Landwirtschaft als "ruhender Betrieb" erklärt wird. Nebenbei: Die Betriebsleiterwohnung musste schon vor Jahren mit dem dazu gehörenden Grund und Boden erfolgsneutral entnommen werden. Dieser Teil der Hofstelle ist Privatvermögen. Insoweit kann keine Einkommensteuer mehr anfallen.Aber ich denke, das hat Euer Steuerberater bereits berücksichtigt.Gruß Helmuthk

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    Antwort von Kathrin84SB Kathrin84SB

    Wenn ihr Mitglied beim Bauernverband seit lasst Euch da mal beraten und alle Möglichkeiten aufzeigen.

    Kommentar von kuehlwallda kuehlwallda

    Danke, Gute Idee!Zufällig haben wir kürzlich erfahren, dass es dort die Möglichkeit zum juristischen Beistand gibt!Aber das war mir bis dato auch neu!

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    Antwort von Alicante Alicante

    @kuehlwallda

    beim googeln bin ich zufällig zum Thema gekommen. Wäre es nicht hilfreich, einen Landwirt, den man gut kennt bzw. der in der gleichen Lage ist zu fragen?

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    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    Also Fakt ist ja, dass LuF ein Spezialgebiet ist, auch für Steuerberater. Deshalb gibt es ja auch die Zusatzqualifikation "Landwirtschaftliche Buchstelle". Wer die nicht hat - also der normale Steuerberater wie du oder ich - wird sich in aller Regel in LuF nicht so sehr auskennen.
    .
    Aus dem Bauch heraus käme ich in eurem Fall auf das Verpächterwahlrecht, aber dazu braucht man natürlich auch erst mal einen Pächter. Andererseits gehört dies zur Grundausrüstung eines Steuerberaters, auch wenn er nicht luf-spezialisiert ist. Wenn euer Berater nicht in diese Richtung denkt, gehe ich eher davon aus, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen. Schließlich kennt er eure Situation weitaus besser als wir alle hier.

    Kommentar von kuehlwallda kuehlwallda

    Vielen Dank für den Tipp! Der Steuerberater ist von der landwirtschaftlichen Buchstelle! Von ihm haben wir auch die Information über den hohen Betrag bzw. die bestehende Problematik!Manchmal ist es einfach hilfreich mehrere Ideen zu hören... Bisher ist meine Schwester der Pächter, die gleichzeitig alles weiterverpachtet.Obwohl dies eine null auf null Rechnung ist, verlangt das Finanzamt zig verschiedene Formulare. Um nicht mehr re-investieren zu müssen, wäre ein Übergang ins Privatvermögen auf lange Sicht gesehen am hilfreichsten. Es besteht auch die Überlegung evtl. in ein Wohnhaus auf diesem Grundstück zu investieren, da der bisherigt Hof für ältere Menschen nicht mehr tragbar ist (keine Heizung, veraltete sanitäre Anlagen, ... eben ein altes Bauernhaus). Diesbezüglich haben wir uns aber noch nicht kundig gemacht! Hast Du evtl. einen Vorschlag?

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Also, um ehrlich zu sein, würde ich mich bei LuF zu weit aus dem Fenster hängen. Ich habe noch nie ein solches Mandat gehabt und auch nicht diese Spezialausbildung. Ich kann hier nicht helfen.
     
    Euer Berater tut gut daran, euch die möglichen Varianten insgesamt aufzuzeigen, auch wenn er dafür mal ein bisschen tiefer nachdenken muss.

    Kommentar von kuehlwallda kuehlwallda

    Danke mal für die Hilfe! Der Berater von der landwirtschaftl. Buchungsstelle wollte sich auch noch mal umhören! Aber falls Dir noch was einfällt ... gerne!

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    Antwort von schlummi schlummi

    Wenn dein Steuerberater keine Antwort darauf hat, ist er entweder ein schlechter Steuerberater, oder es gibt halt kein Hintertürchen. Ist doch mal was neues, dass Landwirte sich auch mal an unserem Sozialstaat beteiligen (Steuern zahlen, meine ich jetzt)

    Kommentar von kuehlwallda kuehlwallda

    Auch Landwirte bezahlen Steuern und haben hohe Auflagen. Im Vergleich zur Arbeit die hineingesteckt wird, kommt selten etwas raus. Kapital ist meist nur durch Bauland zu erwirtschaften und dieses Kapital muss gleichzeitig wieder in den Landwirtschaftlichen Betrieb fließen! Also nicht so einfach!

    Kommentar von schlummi schlummischlummi

    Mein Kumpel ist landwirt. 30 Jahre alt, italienischer Marmor im Haus (Neubau) Audi A 6 Baujahr 2010, Selgelboot auf dem Ammersee, 2 x jährlich Urlaub in Mexiko. Der ARME..... Aber auch der jammert, dass man es nicht mehr hören kann. Ihr tut mir soooooo leid.

    Kommentar von schlummi schlummischlummi

    Ach ja, und jährlich ca. 35000 Euro Subventionen...

    Kommentar von kuehlwallda kuehlwallda

    Dann sollte ich mich wohl besser mit Deinem Kumpel unterhalten, denn der scheint es ja wohl eher Ahnung zu haben!

    Kommentar von schlummi schlummischlummi

    Vielleicht. Sicher ist nur eins: Zeig mir einen armen Landwirt und werde Tränen vergiessen. Bis dahin habe ich mit keinem Mitleid, der sein Geschäft nicht versteht. Jeder hier muß Steuern zahlen usw. Ich kenne keinen Handwerker der Subventionen erhält auf irgendwas (Milch, Vieh, Land, DIESEL usw) Also, bitte nicht jammern

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Schlummi, als ausgewiesener Experte für Geschlechtsverkehr bist du selbstverständlich die geeignete Auskunftsperson, wenn es darum geht, die wirtschaftliche Situation einer Berufsgruppe zu beurteilen. Da wird dich sicher jeder gern um Rat bitten.

    Kommentar von schlummi schlummischlummi

    Hab ich etwa nicht recht??? Da ich selbständig tätig bin hab ich offensichtlich mehr Ahnung als du, nicht ärgern, Herr "Steuerberater".

    Kommentar von schlummi schlummischlummi

    Ach ja, noch was. Das du NICHT Experte für Geschlechtsverkehr bist, wundert mich auch nicht wirklich... und tschüsssssss

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    You made my day.

    Kommentar von schlummi schlummischlummi

    Huch, Fremdsprachenexperte ist er auch noch.

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    Antwort von newcomer newcomer

    Übergabevertrag oder auf mehrere Jahre verteilt schenken

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    Fragt mal Notar, der Steuerfritz hat keinen blassen Schimmer

    Kommentar von kuehlwallda kuehlwallda

    Eine meine Schwestern führt seit mein Vater im Pflegeheim ist den Betrieb weiter! Sie hat alle landwirtschaftlichen Güter gepachtet und weiterverpachtet (welches auch Probleme mit dem Finanzamt mit sich bringt!) Bei einem Übergabevertrag bleibt doch damit alles wieder beim Alten, oder? Nur eine Person kann den Hof übernehmen und es bleibt Betriebskapital (und die anderen 3 würden somit wieder leer ausgehen)In unserem Fall kommt noch hinzu, dass unsere Eltern kein Barvermögen besitzen und wir sie mit monatlich 150,- Euro unterstützen (in meinem Fall waren dies bisher ca. 10.000 Euro)

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    ihr könnt eine Erbengemeinschaft bilden

    Kommentar von kuehlwallda kuehlwallda

    Müsste hierzu erst der Erbfall eintreten? In diesem Fall haben sich meine Eltern 1970 zum gegenseitigen Erben eingesetzt! Wenn meine Mutter also vorher stirbt, wäre der Erbe mein Vater und da er im Pflegeheim lebt ... (und das Vormundschaftsgericht immer zustimmen muss)...

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    es gibt da Klauseln aber genaueres kann euch nur ein Notar sagen

    Kommentar von kuehlwallda kuehlwallda

    Dankeschön für Deine Hilfe! Ich sehe schon, dass die Wege zum Anwalt, zum Notar und zum guten Steuerberater unumgänglich sind!

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    waren selbst in einer Erbengemeinschaft, aber nach Todesfall. Das 2. sprich Übergabe Lebensmittelmarkt und Landwirtschaft ging aber, trotz 4 Geschwister auch ohne viel Steuern über die Bühne. Es gibt einen Weg

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