Auf Privatgelände rauchen Jugendschutz

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Du verstoesst gegen gar kein Gesetz, wenn du als Sechzehnjaehriger rauchst. Selbst dann nicht, wenn du das in der Oeffentlichkeit tust.

Strafbar macht sich hingegen der, der dir die Tabakwaren gibt oder dir das Rauchen in der Oeffentlichkeit gestattet. In nicht oeffentlichen Bereichen darf dir das Rauchen aber gestattet werden. Dabei ist es egal, ob es sich um Privatgelaende handelt oder nicht. Auch Privatgelaende kann oeffentlich zugaenglich sein (z.B. der frei zugaengliche Kundenparkplatz eines Supermarktes).

Rechtliche Grundlage ist § 10 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes: "In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden."

Ein Gesetz, dass das Rauchen von Jugendlichen selbst unter Strafe stellt, gibt es hingegen nicht. Der rauchende Jugendliche macht sich also selbst nicht strafbar.

Timu14 
Fragesteller
 24.07.2013, 03:21

n nicht oeffentlichen Bereichen darf dir das Rauchen aber gestattet werden. Dabei ist es egal, ob es sich um Privatgelaende handelt oder nicht

Das heißt ich darf beispielsweise auf dem Grundstück meiner Tante mit ihrerem Einverständnis und dem Einverstädnis meiner Eltern rauchen . Und sie darf mir auch Tabak geben, ohne ,dass sie gegen irgendwelche Gesetze verstößt?

DerCAM  24.07.2013, 03:37
@Timu14

Die Frage, ob du es darfst oder nicht, stellt sich gar nicht weil es dir gesetzlich gar nicht verboten ist. Vielmehr geht es darum, ob deine Tante es dir gestatten darf oder nicht. Mit Einverstaendnis deiner Eltern darf sie das in nicht oeffentlichen Bereichen.

Im oeffentlichen Bereich darf sie es aber auch dann nicht, wenn das betreffende Grundstueck oder die betreffende Immobilie sich in ihrem privaten Besitz befindet. Es kommt nicht auf die Besitzverhaeltnisse an sondern auschliesslich darauf, ob es sich um einen oeffentlichen oder um einen nicht oeffentlichen Bereich handelt.

Timu14 
Fragesteller
 24.07.2013, 21:54
@DerCAM

Inwiefern kann Privatgelände denn öffentlich sein? Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass ihr Garten nicht als Öffentlich gilt , oder doch ? :D

Nicht nur der Verkauf ist verboten, auch das rauchen selbst, also wenn du erwischt wirst, hast du trotzdem schlechte Karten

Timu14 
Fragesteller
 24.07.2013, 02:02

Kannst du mir die rechtliche Grundlage nennen? Oder woher beziehst du das.

rob1998  24.07.2013, 20:39
@Timu14

Rauchen ist in Deutschland erst ab 18 erlaubt, egal ob in der Öffentlichkeit oder nicht.

Timu14 
Fragesteller
 25.07.2013, 01:59
@rob1998

Rechtliche Grundlage ist § 10 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes: "In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden."

Das Widerspricht deiner Aussage.

Auf.einem privat gelände darfse das

Timu14 
Fragesteller
 24.07.2013, 01:58

Kennst du dich rechtliche Grundlage?

naja normalerweise würde nix grossartiges passieren aber im schlimmsten fall schaltet sich das jugendamt ein weil deine eltern dir erlauben als minderjähriger zu rauchen... nur weil das privatgelände ist heisst es ja nicht dass man jeden scheizz machen kann dann kiff dir doch auch die birne zu XD

Timu14 
Fragesteller
 24.07.2013, 02:04

Hast du ne rechtliche Grundlage?

Du darfst nur in der Öffentlichkeit nicht rauchen.

Timu14 
Fragesteller
 24.07.2013, 02:02

Kannst du die rechtliche Grundlage nennen?

Moonwalker2  24.07.2013, 11:32
@Timu14

Ja, kann ich:

„An Kinder oder Jugendliche dürfen in der Öffentlichkeit weder Tabakwaren abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestatten werden.“

Der Gesetzgeber bezieht sich also explizit auf die Öffentlichkeit.