3

Auch ohne Arbeitszeugnis bewerben?

Frage von LadySarah11 LadySarah11

Ich habe zwei interessante Stellen gefunden, auf die ich mich gerne bewerben möchte. Ich stehe seit dem 01.01.2010 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, möchte mich aber verbessern, verändern, wie auch immer.

Es ist ja in der Regel üblich, den Bewerbungen ein Arbeitszeugnis beizufügen. Geht das auch ohne? Erstens würde mein Chef mitbekommen, dass ich mich bewerbe, was ich eigentlich nicht möchte! (Daher formuliere ich die Bewerbung auch so, dass sie vertraulich behandelt werden soll...) Und zweitens würde die Erstellung des Arbeitszeugnisses noch ein paar Tage in Anspruch nehmen, gerade jetzt zur Urlaubszeit und ich muss und möchte mich aber jetzt bald bewerben.

Kann man auf das Zeugnis verzichten oder macht die Bewerbung dann gleich einen schlechten Eindruck?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 19
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von katwal katwal

    Bei einer Bewerbung ist es so, dass man alle bisherigen dazu erforderlichen Zeugnisse einschließlich Lebenslauf dazu verwendet, abgesehen von der letzten bzw. bisherigen Arbeitsstelle, weil man das entsprechende Zeugnis erst bekommen würde, wenn man dort gekündigt hat bzw. den Arbeitsvertag für die neue Arbeitsstelle schon hat.

    Das Arbeitszeugnis der letzten Arbeitsstelle, die man beendet, kann dann bei der neu anzutretenden Arbeitsstelle zur Vervollständigung der Unterlagen noch nachgereicht werden.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Bewerbung.

    Kommentar von LadySarah11 LadySarah11LadySarah11

    Vielen Dank :-)

    Kommentar von Lexa1 Lexa1Lexa1

    Es steht aber jedem Arbeitnehmer rechtlich zu, jedes Jahr ein Arbeitszeugnis ausgestellt zu bekommen, egal, ob er sich jetzt bewerben möchte oder nicht.

    Kommentar von katwal katwalkatwal

    @Lexa1: Danke für den ergänzenden Kommentar.

    Kommentar von katwal katwalkatwal

    Danke für die Auszeichnung. Das freut mich.

  • 6
    Antwort von Praline Praline

    Aus arbeitsrechtlichen Gründen ist das ne Sache des neuen Arbeitgebers. Er muß das nicht haben. Das hängt auch von der Arbeitstätigkeit ab. Die im öffentlichen Dienst wollen das sehen. Sollte die neue Arbeitsstelle ein Polizeiliches Führungszeugnis verlangen, dann erübrigt sich oft ein Arbeitszeugnis. Aber in deinem Falle liegt es ja anders. Da soll ja der Chef nicht mitbekommen, daß de dich woanders bewirbst. Klar , mach das! Viel Glück! Hoffentlich es macht mehr Spaß und es gibt mehr Kohle?! Guten Rutsch!

    Kommentar von LadySarah11 LadySarah11LadySarah11

    Danke, ich hoffe auch, dass es vor allem mehr Spaß macht :-D Ich wünsche dir auch einen guten Rutsch!!

  • 6
    Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Ein Zeugnis des aktuellen Arbeitgebers ist kein Muss. Daran sollte eine ansonsten überzeugende Bewerbung nicht scheitern. Du kannst im Anschreiben das Nachreichen eines aktuellen Zwischenzeugnisses anbieten wenn du willst. Und wenn du Anfang des Jahres deinen Chef nach zwei Jahren um ein Zwischenzeugnis bittest ist das doch gut zu begründen. Es gibt Leute, die wollen jedes Jahr ein Zwischenzeugnis, ohne dass sie Ambitionen hätten, den AG zu wechseln. Es ist auch für dich von Vorteil, ein Zwischenzeugnis zu haben. Wenn dein AG bei einer evtl. Kündigung dann sauer auf dich sein sollte, kann er dir kein schlechteres Endzeugnis mehr ausstellen, als er dich im Zwischenzeugnis bewertet hat. Zumindest würde er rechtlich damit nicht durchkommen.

    Kommentar von katwal katwalkatwal

    @ralosaviv: Superantwort! DH!

    Kommentar von Lexa1 Lexa1Lexa1

    siehe mein Kommentar bei @katwal

  • 3
    Antwort von LisaSchwarz LisaSchwarz

    Schreib in Deiner Bewerbung, dass Du Dein Arbeitszeugnis gerne nachreichst! Das ist vollkommen ausreichen, der Mensch der Deine Bewerbung liest sieht ja auch dass Du in einem Beschäftigungsverhältnis stehst und ihm ist Deine Problematik klar. viel wichitger für ihn ist ein mögliches Datum zu dem U beginnen kannst und ggf Gehaltsvorstellung.

    Viel Glück!

  • 2
    Antwort von BabaBaby BabaBaby

    Ich habe mich bisher immer erfolgreich ohne Arbeitszeugnis beworben.

    (Wobei ich anmerken muss, dass eines dieser Arbeitszeugnisse meinen Erfolg stark geschmählert hätte... es war halt ein mieses Jahr ^^)

    Kommentar von LadySarah11 LadySarah11LadySarah11

    Süße Anmerkung ;-)

  • 1
    Antwort von mwiemeikel mwiemeikel

    Du kannst auf die Zeugnisse verzichten. Füge im Anschreiben den Hinweis auf das bestehende unbefristete Arbeitsverhältnis zu und mache die Motive für deine Bewerbung (Veränderung, Verbesserung oder was auch immer) deutlich.

    Deine Bewerbung ist nichts anderes als der Flyer in deinem Briefkasten. Du willst Aufmerksamkeit erwecken, um zu einem Gespräch zu kommen. Wie, ist mehr oder weniger egal. Detaillierte Informationen braucht der Arbeitgeber erst im Bewerbungsgespräch, für das Schreiben hat er max. 5 Minuten Zeit.

  • 1
    Antwort von 397kg 397kg

    Wenn du in einer bestehenden, ungekündigten Stellung bist, erwartet die Firma, in der du dich bewirbst, niemals ein Zeugnis der jetzigen Firma.

    Wie denn auch? Die Gründe hast du ja beschrieben, das versteht jede/r.

  • 1
    Antwort von faband faband

    fuer das fehlende arbeitszeugnis haben alle firmen verstaendnis....

  • 0
    Antwort von Dockterlein Dockterlein

    Es kann sein, das der Arbeitgeber das Zeugnis im nachinein anfordern möchte. Ist dein Arbeitszeugnis denn so schlecht?

    Kommentar von LadySarah11 LadySarah11LadySarah11

    Was?? Wie kommst du nur darauf, dass es schlecht ist? Das ergibt sich doch aus der Frage, wo da die Problematik besteht!!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.