Attest für die Schule (Kunst) wegen keinem räumlichen Sehen?
Guten Tag!
Ich schiele seit meiner Geburt und habe dadurch kein räumliches Sehen entwickelt. Habe als Kind abgeklebt und war deshalb bei vielen Augenärzten.
Punkt ist es hat nicht geholfen weshalb ich folglich Probleme mit räumlicher Darstellung habe.
Dies wurde nun tatsächlich zu einem ziemlichen Problem, da ich derzeit auf eine Kunstschule gehe wo wir oft Aufgaben zum Zeichnen von Räumlichkeit und Perspektiven haben die dann auch benotet werden. Mein Kunstlehrer hat mich heute darauf angesprochen ob ich damit Schwierigkeiten habe weil ich als einzige sehr schlecht abgeschnitten habe. Und das obwohl ich die Aufgabe nach 10 Anläufen endlich mal hinbekam. Was nun ziemlich frustrierend ist. Ich habe ihm erklärt dass ich Schwierigkeiten mit dem räumlichen Sehen habe und daraufhin meinte er dass er sich sowas in der Art schon gedacht hätte. Er meinte er versucht es in zukünftigen Aufgaben zu berücksichtigen und mir so gut es geht zu helfen. Was natürlich sehr nett von ihm war :)
Allerdings möchte ich jetzt wissen ob man sich dafür ein Attest holen kann dass dann auch von der Schule für soetwas angenommen wird und würdet ihr das empfehlen???
Danke im Vorraus für die Hilfe
3 Antworten
Ja, die Schule berücksichtigt das. Nur mit einem Attest kannst du einen Nachteilsausgleich offiziell geltend machen (dein Lehrer macht das jetzt quasi aus Kulanz).
Es macht sicher Sinn, dass du dies den Lehrern mitteilst. Wenn du dafür in anderen Bereichen besonders gut bist, kommen sie dir vielleicht entgegen.
Möglicherweise erreichst du auch einiges, wenn du einfach die Theorie sehr gut beherrschst und diese anwendest. Ein Computer hat überhaupt noch nie was gesehen und kann doch 3D-Grafiken umrechnen.
Dann programmiere dich eben. Das musst du natürlich schon.
Ein Attest schadet auf gar keinen Fall. Dann kannst Du Dich jederzeit darauf berufen.
Allerdings wird Dir das Verständnis des Lehrers mehr bringen in diesem Fall. Und das hast Du ja schon.
Denk dran, dass ist eine Behinderung und man darf Dich deswegen nicht diskriminieren (Artikel 3, Satz 3 Grundgesetz).
Da vergleichst du aber jetzt Apples und Birnen. Ein Computer muss schon programmiert werden, damit er das überhaupt kann. Von alleine kann er gar nichts.