Asbestplatten - lagern und weiterverarbeiten
Noch eine Frage: Mieter unseres Hauses haben mehrere Asbestplatten im Auftrag des Vermieters im Oktober dieses Jahres abgebaut (ca. 15 Stück). Diese wurden dann auf dem Hof gelagert - nicht abgedeckt.
Nunmehr wurden diese Platten wiederverwertet - als Eingrenzung eines Hochbeetes um Teich, als Dichtung eines Loches im Zaun und als Abgrenzung für Laub (also wie eine Kiste, wo das Laub des Hofes reingeschüttet werden soll).
Des weiteren wurden diese Platten zerklopft und zerkleinert.
Die Mieter, die das verursacht haben, wurden von uns aufgefordert, alles diesbezüglich zu unterlassen und die Asbestplatten unverzüglich zu entfernen. Nichts desto trotz bekamen wir nur dumme Antworten, wie "Das habt ihr nicht zu bestimmen" usw. und wurden ausgelacht. Aufgrund dessen haben die Umweltbehörde eingeschaltet, da wir Kenntnis davon hatten, dass es sich hierbei um eine Straftat handelt. Die waren gestern auch sofort da und haben diejenigen nun Auflagen erteilt.
Abgesehen von dieser Aktion (Zerkleinern und Lagern) haben die beiden Mieter den Dreck (Asbestfasern etc.) ja auch an den Kleidern hängen gehabt und diese durchs Treppenhaus und in die Wohnungen getragen. Der eine Mieter hat ein kleines Baby von 6 Wochen und trägt die dreckige asbestverseuchte Kleidung in die Wohnung und wir werden ja eigentlich auch den Asbestfasern ausgesetzt, denn das Zeug fliegt ja dann auch im Treppenhaus herum, oder?
Frage: Können wir die Mieter auffordern, es zu unterlassen, mit ihrer asbestbehafteten Kleidung durchs Treppenhaus (vorbei an unseren Wohnungstüren) zu gehen? Können wir dem Vermieter mitteilen, dass er dafür Sorge zu tragen hat, dass diese Mieter das unterlassen?
4 Antworten
Die waren gestern auch sofort da und haben diejenigen nun Auflagen erteilt.
Und welche bitte?
Entfernen der 2 Platten (vom Teichumbau) und um die Entsorgung der anderen Platten wurde wohl der Vermieter angerufen.
Uns geht es darum, ob der Vermieter uns jetzt deshalb abmahnen oder kündigen kann, weil wir das Umweltamt eingeschaltet haben.
Ihr könnt alles mögliche, was es bringt ist, ist eine andere Frage, nämlich nichts...
Hallo Zauberpilz1970,
Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot erlassen.1979 wurde das erste Asbestprodukt, Spritzasbest, in Westdeutschland verboten. Zu dieser Zeit wurde Asbest bereits in über 3.000 Produkten eingesetzt. Es folgten weitere Einschränkungen, bis 1990 in der Schweiz und Österreich sowie 1993 in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest generell verboten wurden. Seit 2005 gibt es ein EU-weites Verbot, das auch das Verschenken von asbesthaltigen Gegenständen einschließt. Diese Mieter haben sehr grob fahrlässig gehandelt und sich strafbar gemacht. Hier hilft nur der direkte Weg zum zuständigen Gewerbeaufsichtsamt. Wegen das Treppenhaus, wenn du dir da Sorgen machst, rede mit das GAA. Normal muss da eine Raumluftmessung stattfinden oder Kontaktproben genommen werden. Wenn es so sein sollte das nach Analyse der Proben den Grenzwert von 500 Faser pro Luftraumkubik überschritten wird, muss eine Fachfirma ran die eine Feinreinigung macht. Und ich geh davon aus das die Mieter die es verursacht haben für diese Kosten aufkommen müssen. Klar ist das Kind jetzt schon im Brunnen gefallen, es sind sehr viele Asbestfaser freigesetzt worden und mit Hilfe der Aussenluft und getragene Kleidung verschleppt man diese überall hin. Rede mit das GAA , die wissen wie zu handeln und was zu tun ist . Bei weiteren Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung, auch telefonisch: www.umd-is.de Mit freundlichen Grüßen fishing
Ich würde mal das Ordnungsamt zu diesem Thema ansprechen, die werden bei Asbest wohl sehr schnell reagieren
Sie haben doch die zuständige Behörde informiert - steht doch in der Frage.
Aufgrund dessen haben die Umweltbehörde eingeschaltet, da wir Kenntnis davon hatten, dass es sich hierbei um eine Straftat handelt. Die waren gestern auch sofort da und haben diejenigen nun Auflagen erteilt.