Asbestose. Ist eine BG-Rentennachzahlung zu erwarten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob und für welche Zeit rückwirkend Rente wegen einer Asbestose (oder auch jeder anderen Berufskrankheit) gezahlt wird ist abhängig von der Einrede der Verjährung, dem Beginn der Erkrankung und dem Beginn der MdE.

Erkrankungsbeginn und Rentenbeginn müssen bei Berufskrankheiten nicht zwangsläufig auf einem Tag liegen, eine Nachzahlung ab 2003 kommt nur dann in Frage wenn die Rente spätestens im Jahre 2007 beantragt worden wäre (§ 45 SGB I, Verjährung von Sozialleistungen).

Wichtiger als den Taschenrechner jetzt rauszuholen und eine Nachzahlung im sechsstelligen Bereich auszurechnen:

Die BG wird die Nachzahlung einbehalten und nicht auszahlen weil die Rentenversicherung, von der Sie Altersrente erhalten, eine Kürzung der Altersrente nach § 93 SGB VI prüfen muss. Und das tut sie auch für die Vergangenheit. Eine Überzahlung wird dann aus den aufgelaufenen Beträgen der Unfallrente beglichen, der evtl. übrige Betrag wird dann ausgezahlt und verzinst. Nach Bescheiderteilung sollten Sie mit noch rund sechs weiteren Wochen rechnen.

norbert223 
Fragesteller
 31.05.2014, 16:54

Hallo ProfFarnsworth !

Danke für die Antwort. Endlich mal eine klare Aussage. Zahlt die BG denn die monatliche Rente, nachdem ein Bescheid ergangen ist, aus ?

Mit freundlichen Grüßen Norbert223

ProfFarnsworth  02.06.2014, 12:40
@norbert223

Hallo Norbert223

ja, das tut sie. Und zwar ungekürzt. Gekürzt wird ggf. die Altersrente der Rentenversicherung wenn der Grenzbetrag überschritten wird.

Und da es bei Erkrankungen wie der Asbestose (leider) keine Besserung gibt wird die Rente in dieser jetzt festzusetzenden Höhe bis ans Lebensende gezahlt. Eine Erhöhung ist dabei immer möglich, die BG wird auch regelmässige Nachuntersuchungen veranlassen, in der Regel alle zwei Jahre.

Wenn Sie noch mehr wissen möchten googlen Sie mal nach "Falkensteiner Empfehlungen". Dort stehen die Begutachtungsrichtlinien, Erkrankungsbilder etc. drin (Vorsicht: sehr umfangreich und in mehreren Sprachen).

Achten Sie auch darauf das die BG die Nachzahlung verzinst, viele BGen "vergessen" dies auch mal. Sie erhalten sonst nirgendwo 4% Zinsen (§ 44 SGB I).

Wenn die MdE erst 203 festgelegt wurde dann war die Anerkennung vorher nur dem Grunde nach, oder? Das heißt also 10%, oder so - aber kleiner 20%. Denn die BG braucht nicht 10 Jahre um eine MdE festzulegen. In dem Fall kann die Nachzahlung nur ab Oktober 2013 erfolgen.

nein glaub ich eher nicht,renten ansprüche sind im normal fall erst ab anerkennung oder beim eintreten der voraussetzung dafür wirksam. wenn die berufsgenossenschaft erst 2013 die höhe feststellt ist es eigentlich schon zu spät für dich da du weder früher in rente gehen kannst da du ja schon bist noch dazu sich nur die verhältnisse deine rente ändern . jetzt zahlt ein teil die bg und der rest die rentenkasse. die summe wird gleich bleiben.

DerHans  29.05.2014, 12:29

Eine BG Rente wird bis zum "Grenzwert" zusätzlich zur "normalen" Rente gezahlt. Damit soll ja die berufsbedingte Krankheit wenigstens finanziell entschädigt werden

Der Grenzwert wäre hier die 100 %ige BG-Rente.

ProfFarnsworth  31.05.2014, 10:59
@DerHans
Der Grenzwert wäre hier die 100 %ige BG-Rente.

Blödsinn, der Grenzwert zur Zahlung von Alters- und Unfallrenten berechnet sich nach § 93 SGB VI und wird von der Rentenversicherung festgesetzt.

Eine Vollrente der BG beträgt 2/3 des letzten Jahresarbeitsverdienstes.

Das wären also 31.1.33,33 € Davon 40 % = 12,453,33 Jahresrente also 1.037,38 € mtl.

Inwieweit eine Nachzahlung erfolgt, wirst du vom Bescheid abwarten müssen.

Wenn die Anerkennung erfolgt, kommt der Bescheid auch zügig hinterher.