Arzttermin immer nach der Arbeit/Schule?

8 Antworten

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Die Regel ist sehr einfach: Wenn es möglich ist, bist du als Arbeitnehmer verpflichtet, den Arztbesuch in deine Freizeit  zu legen. 

Nicht möglich ist es dann, 

- wenn du akut erkrankt bist

- wegen einer Krankheit zeitnah behandelt werden musst und der Arzt erst  später einen freien Termin außerhalb der Arbeitszeit frei hat

- eine Behandlung aus bestimmten Gründen (z. B. eine Blutentnahme am Morgen) nur zu einer bestimmten Zeit stattfinden kann. 

Wenn du dir den Termin aussuchen kannst, darfst du ihn nicht absichtlich in die Arbeitszeit legen - egal, ob du Gleitzeit hast oder sonstwas. 

Wenn ein AN es nicht schafft, den Termin außerhalb zu bekommen, kann ich das verstehen, aber bei Schülern nur bedingt. Sie haben bei weitem nicht so lange Arbeitszeiten, zu dem kann man viele Termine auch in die Ferien legen.

Bei wichtigen Arztterminen ist klar, dass man dich gehen lassen muss. Gerade bei Fachärzten bekommt man ja nicht auf gleich einen Termin!

Regeln die das Leben schreibt. Man sollte wenn möglich immer einen Termin danach holen. Schule ist eine Sache, aber dein Arbeitgeber muß dich nicht freistellen. Und wenn er mitbekommt das du das extra machst, kann er dich auch abmahnen.

Familiengerd  11.10.2016, 14:05

aber dein Arbeitgeber muß dich nicht freistellen

Das muss er unter bestimmten Voraussetzungen wohl auf der Grundlage von BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung".

FunnysunnyFR  11.10.2016, 16:06
@Familiengerd

Er ist aber berechtigt sich den Nachweis vom Arzt geben zu lassen, das absolut kein anderer Behandlungstermin möglich ist.

Und wenn es bei einem AN die Regel ist, das er wärend der Arbeiszeit zum Arzt geht, wird das der AG wohl auch einforden.

Arbeitgeber sind auch Menschen die mal Krank werden. Die kennen auch die Öffnungszeiten von Ärzten.

Wenn jemand vormittag einen Termin zum CT im Krankenhaus hat, ist das was anderes als wenn er fünf mal morgens zum Hautarzt muß wegen Pickeln am Hintern.

Kommt auf den Arzt an - also wenn es eine Arbeitsuntersuchung ist (G25, ect..) dann ist das Arbeitszeit, die bezahlt wird.

Wenns um den Hausarzt / Privatarzt geht, dann sollte das in der Freizeit geschehen, außer in Notfällen, steht bei uns sogar in einer Betriebsvereinbarung..