artikel 25 der reichsverfassung?

2 Antworten

In der Praxis der Weimarer Republik erwies sich 1930 bis 1932, dass die Kompetenz des Reichspräsidenten zur Reichstagsauflösung dreimal Neuwahlen erzwang, in denen jeweils die Radikalen von links wie rechts Zuwächse feiern konnten, während die Demokraten immer schwächer wurden: Sie konnten dem populistischen, von Kommunisten und Nazis entfachten Radau zu wenig entgegensetzen.

(Quelle: welt.de)


earnest  22.09.2022, 07:17

Stimmt natürlich. Aber die WELT versucht hier mal wieder auf typische Weise, die böhhsen Kommunisten mit den Nazis in einen Topf zu werfen.

So arbeitete und arbeitet die Springer-Presse.

Ich empfehle die Antwort von DemokratusMagnus.

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In Kombination mit Art. 48 (Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten) wirkt der Art. 25 zerstörerisch. Das sehen wir in der Zeit der Präsidialkabinette 1930-1933, in der schlussendlich ohne Mehrheit im Parlament regiert wird.

Lehnt der Reichstag eine Gesetzesvorlage des Reichspräsidenten ab, kann dieser eine Notverordnung nach Art. 48 erlassen. Verlangt der Reichstag eine Aufhebung der Notverordnung, wird der Reichstag aufgelöst und die Notverordnung wieder eingesetzt.

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Unsere Eselsbrücke aus dem Geschichtsunterricht war: Ruf 25 – 48 – 53 an, wenn du den Niedergang der Weimarer Republik erreichen willst.

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Geschichte, Hausaufgaben, Adolf Hitler)