Arglistige Täuschung bei privaten Autokauf (eBay)

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In der c't vom 07.05.2012 steht:

"Wenn es zweifelhaft ist, ob ein Mangel oder dessen Ursache gewissermaßen schon mitgeliefert wurde, muss der Käufer dies im Streitfall beweisen.

"Drecksacktheorie"

Gewährleistungsausschluss hin oder her: Wofür ein Verkäufer auf jeden Fall geradestehen muss, sind Mängel, die er gekannt, aber verschwiegen hat. (...) In der juristischen Praxis kennt man die salopp so genannte Drecksacktheorie: Danach ist der arglistig Handelnde nie im Recht, man muss zu seiner Abwehr nur nach einer pasenden gesetzlichen Regelung suchen. Und wenig überraschend legt das BGB tatsächlich ausdrücklich fest, dass ein Verkäufer, der einen Mangel arglistig verschweigt, sich nicht auf einen Haftungsausschluss berufen kann (§444 BGB). Arglistig ist er nicht nur, wenn er den Mangel gekannt hat, vielmehr reicht es schon aus, dass er ihn für möglich hielt."


Mindestens das scheint mir hier der Fall: Der Verkäufer hat den Mangel mindestens für möglich gehalten. Er wird das Auto ja nicht nur in 30er-Zonen gefahren haben.

Ich würe an deiner Stelle jetzt folgendes tun:

  • Ebay einschalten, und mitteilen, dass du den Artikel zurückgeben möchtest
  • Die Werkstatt deines Vertrauens aufsuchen, und dir die Mängel - die ja nicht erst nach der Übergabe des Wagens entstanden sind - bestätigen lassen.
  • Anzeige bei der Polizei machen, da hier tatsächlich der Straftatbestand "Betrug" (im Sinne des StGB §263 Betrug im Raum steht - und schriftlich festhalten lassen, dass du über den Ausgang des Verfahrens informiert werden möchtest. (Anm.: Das BGB ist der Polizei egal, da kann man nur privatrechtlich was machen.) Im Zweifelsfall einen Anwalt einschalten, denn nur der hat Akteneinsicht. Er muss sich im Falle eines Prozesses als Nebenkläger ja auch vorbereiten können.

BGB § 444 Haftungsausschluss

Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Diese und weitere Gesetzestexte hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Tscheti 
Fragesteller
 10.03.2013, 09:11

Diese Antwort ist für mich sehr hilfreich, Vielen Dank.

Ursusmaritimus  10.03.2013, 10:28
@Tscheti

Gute Antwort DH!

Tscheti 
Fragesteller
 10.03.2013, 17:09
@Ursusmaritimus

Habe den Verkäufer, da er nicht ans Telefon geht, per eMail nochmals kontaktiert und versucht ihn zu rede zu stellen. Dann kam folgende Antwort: Das mit der defekten Bremsanlage haben Sie gewusst. Sie haben gesagt dass sei Ihnen egal und ich habe Ihnen auch 50,-EUR Nachlass dafür gegeben. Das mit den Nachlass stimmt sogar, aber nur wegen der sehr schlechten Bereifung. Laut eBay ist der Wagen in Ordnung und jetzt weiß der Verkäufer doch von der Bremsanlage. Ich habe das per eMail bekommen. Das ist doch für mich schon sowas wie ein Eingeständniss. Er gab zu es zu wissen, aber mich davon in Kenntnis gesetzt zu haben. Das stimmt nicht. Es gibt auch nichts schriftliches zwischen uns. Hilft mir das vielleicht etwas? Danke für die guten und sehr Hilfreichen Antworten.

AnitaBach  10.03.2013, 17:40
@Tscheti

Nachdem er den Mängel verschwiegen hat, obwohl er ihn kannte, und diesen erst im Nachhinein eingeräumt hat, hilft dir das ungemein. Setze ihm das Messer auf die Brust!

ENTWEDER Rücknahme, oder STRAFRECHTLICHE Konsequenzen UND Privatklage.

Druck alles aus, was du hast - das Angebot, deine Emails, seine Email, und geh damit zur Polizei. Auch ein versuchter Betrug ist ein Betrug, zur Polizei kannst du auch gehen, selbst wenn er den Wagen zurücknimmt.

AnitaBach  10.03.2013, 17:49
@AnitaBach

Du kannst dir quasi das Gutachten sparen, und bist trotzdem im Recht - wie man dann nachlesen kann.

Tscheti 
Fragesteller
 10.03.2013, 18:09
@AnitaBach

Vielen vielen dank.wenn ich etwas Glück habe, bekomme ich trotz meiner Dummheit mein Geld zurück. Danke

AnitaBach  10.03.2013, 18:12
@Tscheti

Ich drücke dir ganz feste die Daumen!!! Er wird kein Interesse an einer Anzeige haben. Du musst ihm nur ganz klar sagen, dass ihm das blüht, wenn nicht. Dann wird er ihn zurück nehmen!!

AnitaBach  10.03.2013, 18:34
@Tscheti

Hast du, nachdem du überwiesen hast, von dem Verkäufer Bargeld zurückbekommen bei der Übergabe? Warum hat er sich da nicht schon auf den "Festpreis" und sein Angebot à la "gekauft wie gesehen" auf Ebay berufen - zumal er ja auch eine Besichtigung nicht ausgeschlossen hat in seinem Angebot??

Tscheti 
Fragesteller
 10.03.2013, 19:43
@AnitaBach

Nein, kein Geld zurückbekommen. Als er mir telefonisch die Bankdaten gegeben hat, fragte ich ihn nach Sommerreifen, da der Wagen nur mit M+S bereift war. Darauf sagte er, dass er keine Sommerreifen habe und gab gleich an, dass die Vorderreifen auf dem Fzg nicht mehr die besten sind und hat mir Angeboten, nur 750,-EUR zu Überweisen. So als kleines Zuckerl.

AnitaBach  10.03.2013, 20:14
@Tscheti

Ein "Zuckerl", dass du bei der wirklichen Täuschung ein Auge zudrückst. Lass dir nicht ein X für ein U vormachen. Zieh das durch. Sei hart. Auf jeden Fall. Nur das wirkt.

Du hast es mit einem Ar* * * zu tun, du musst jetzt der größere A* * * sein. Sonst kannst du diese Karte nicht wieder abgeben.

Wie gesagt.. Messer auf die Brust...

AnitaBach  11.03.2013, 07:40

Hallo Tscheti, ich habe nochmal nachgedacht.

"Als er mir telefonisch die Bankdaten gegeben hat, fragte ich ihn nach Sommerreifen, da der Wagen nur mit M+S bereift war. Darauf sagte er, dass er keine Sommerreifen habe und gab gleich an, dass die Vorderreifen auf dem Fzg nicht mehr die besten sind und hat mir Angeboten, nur 750,-EUR zu Überweisen."

Du hast nur einen rabattierten Preis gezahlt. Über den Grund des Rabattes gibt es keine schriftlichen Informationen außer seiner Email, nachdem du die Bremsen bemängelt hast:

"Das mit der defekten Bremsanlage haben Sie gewusst. Sie haben gesagt dass sei Ihnen egal und ich habe Ihnen auch 50,-EUR Nachlass dafür gegeben."

Man könnte wirklich geneigt sein zu glauben, dass du tatsächlich über den Defekt informiert warst. Fakt ist (und insofern ist der Verkäufer absolut gerissen), du musst nun doch ein Gutachten erstellen lassen, das noch einen weiteren gravierdenden Defekt aufdeckt, aufgrund dessen du den Kauf rück-abwickeln kannst. Ich frage mich, was man überhaupt in der Preislage von einem Auto erwarten kann.

(Bemerkenswert, übrigens, das er dir die Bankdaten nur telefonisch gegeben hat. Das würde mich schon stutzig machen.)

Es liegt nun wiederum an dir zu beweisen, einen weiteren gravierdenden Fehler zu finden, der bereits vor Übergabe des Wagens bestand und nicht erst hinterher.

In der bereits zitierten c't vom 07.05.2012 S.149 steht:

"Wenn die Beschaffenheit der Ware nicht ausdrücklich individuell vereinbart ist, greift laut §434 BGB die "übliche Beschaffenheit" als Maßstab. Das bedeutet, dass ein Mangel nur vorliegt, wenn sich die Kaufsache in einem schlechteren Zustand befindet als eine "Sache gleicher Art. Ein Gericht würde den [Zustand] also mit dem Zustand vergleichen, der normalerweise zu erwarten wäre." Und das ist problematisch.

Die Frage ist also: In welchem Zustand befindet sich ein Wagen dieses Baujahres üblicher Weise - unfallfrei - bei angegebner Laufleistung - und inwiefern weicht der Zustand des hier gekaufte Modell davon ab.

Vielleicht solltest du den anderen Käufer mal anschreiben, der den Verkäufer 2005 ebenfalls schlecht bewertet hat (siehe Kommentar unten). Vielleicht verhielt sich der Fall ähnlich und wäre insofern interessant für dich - bzw. die Polizei - um einen Betrug aufdecken zu können.

Ich würde jetzt wirklich erstmal den Wagen überprüfen lassen. Ich glaube nicht, dass der TÜV dir mehr sagen kann, als was defekt ist, während du aber wissen und belegen musst, ob der Defekt bereits vor Übergabe vorlag. (Vielleicht handelt es sich ja sogar wirklich um einen Unfallwagen?) Das kann nur ein Gutachter.

Und im direkten Weg gehst du dann mit allen Unterlagen, die du hast, zur Polizei damit.

AnitaBach  11.03.2013, 07:48
@AnitaBach

Vielleicht kannst du dich auch berufen auf die irreführende Beschreibung bezüglich des Kilometerstandes. Bei 80.ooo km mehr auf der Uhr müsstest du einen anderen Zustand erwarten als bei den angegebenen 132.ooo km.

AnitaBach  20.04.2013, 19:08
@AnitaBach

Hallo :) Was ist denn jetzt rausgekommen bei der ganzen Geschichte??

Tscheti 
Fragesteller
 30.04.2013, 06:46
@AnitaBach

Hallo Anita, bis jetzt noch nichts. Gutachten wird jetzt erst gemacht, und der Verkäufer möchte es wirklich vor Gericht klären. Mittlerweile habe ich auch herausbekommen, dass der verkäufer gar nicht der Besitzer des Wagens war. Und ich habe einen Ebayer gefunden, der ebebso vom gleichen Verkäufer reingelegt wurde (Autokauf). Ich halte Dich gerne auf dem laufendem. Sobald ich mehr weiß, schreib ich es hier her. Danke nochmal, für Deine Hilfe. Gruß Ch.

AnitaBach  30.04.2013, 07:59
@Tscheti

Das ist ja echt unglaublich.. Heißt, du lässt jetzt ein Gutachten erstellen, und gehst dann vors Zivilgerecht? Warst du auch bei der Polizei und hast das angezeigt? .. ja, ich erinnere mich, dieser "Wollimbaer" der ihn auch schlecht bewertet hat.. (Gott bin ich aufgeregt jetzt...) Ich drücke dir so die Daumen!!

Tscheti 
Fragesteller
 05.09.2013, 18:38
@AnitaBach

Nach langer Zeit wieder mal hier, aber noch nicht fertig. Verhandlung steht noch aus. ABER Gutachten spricht voll für mich. Beim Bremsentest wäre der Gutachter beinahe verunglückt, da bereits bei der ersten Vollbremsung eine Bremsleitung geplatzt ist!!! Bremswirkung gleich Null. Desweiteren sind soviele Mängel erkannt worden, die nachweislich schon eine sehr lange Zeit vor meinem Kauf bestanden haben. An der Kombi Elektrik wurde gebastelt, so dass der Kilometerstand um ca. 100000 Km weniger anzeigt als tatsächlich gefahren wurde. Kann gar nicht alle Mängel hier auflisten. Melde mich wieder wenn es was neues gibt. Gruß Christian

AnitaBach  06.09.2013, 08:34
@Tscheti

Hallo Christian!! Freut mich, dass du gute Chancen hast! :) Ich drücke dir weiter die Daumen :)

AnitaBach  22.01.2014, 02:06
@Tscheti

Ich lese das alles hier wieder...

Ist die Sache jetzt ausgestanden?

Was der Verkäufer da geboten hat, ist echt die größte Sauerei unter dem Himmel!!

LG Anita

Tscheti 
Fragesteller
 15.03.2014, 18:26
@AnitaBach

Hallo Anita, Ja , hat lange gedauert bis ich einen Termin vor Gericht bekam. So, jetzt Pass auf! Ich darf hier nichts genaues Schreiben, da der Verkäufer auf diese Seit aufmerksam geworden ist und es belastet in ungemein Psychisch. Nur soviel, ich bin überaus Happy und Danke Dir fürs mitdurchstehen! Der Richter hat es zwar nicht ausdrücklich verboten, aber ich möchte den Armen Verkäufer nicht noch mehr belasten. Ganz liebe Grüsse aus Bayern. Christian

Hast du irgendwas schriftlich, daß er dir was anderes zugesichert hat, sprich, der Wagen hat Mängel, hat aber vor dem Kauf gesagt, der wäre Mangelfrei? Wenn du sowas hast, kannst du normalerweise vom Kaufvertrag zurücktreten, da das eine arglistige Täuschung ist. Hoffe, du hast da noch nicht bezahlt. Dann kannst du dagegen vorgehen. Wenn du nichtsdergleichen hast, also nichts schriftliches, wird es schwer sein, dagegen vorzugehen. Du kannst es versuchen. Und: wenn du, egal wo und was, kaufst, besonders bei höherpreisigen Gegenständen, bitte lasse dir einen Kaufvertrag geben.

Tscheti 
Fragesteller
 10.03.2013, 08:07

Nur Beschreibung auf eBay. Sicheres und gutes Familienauto. Keine Mängel erwähnt.

Tscheti 
Fragesteller
 10.03.2013, 08:28
@Tscheti

Der Wagen wurde als Mangelfrei beschrieben. Ein weiterer Interessent hat eine Frage gestellt zum Wagen. Antwort vom Verkäufer: Das Fzg läuft ruhig und ohne Poltern. Genau das Gegenteil ist die Wahrheit. Beim Bremsen muss Mann sich festhalten, so Poltert der Wagen.

Abgelehnt mit der Begründung, dass er nur auf der eBay Plattform der Verkäufer war und der Wagen aber von seinem Bruder übergeben wurde.

Der Bruder kann dir völlig egal. Der Verkäufer ist dein Ansprech- und Vertragspartner.

Nenne mal den ebay-Nick des Verkäufers. Mal schauen was der sonst noch so treibt ...vielleicht hat das ja sogar Methode bei dem.

Tscheti 
Fragesteller
 10.03.2013, 07:58

Auch wenn " shawnmarcel777 " den Wagen nicht übergeben hat?

Das ist perfekt für sie !!! Ohne Kaufvertrag ist die Beschreibung von Ebay für sie und den Verkäufer bindend ! Fahrzeug sofort stehen lassen und vom TüV , Dekra.... bewerten lassen ! Mängelprotokol !!!! Kosten ca 70€ ! Dann sofort zum Anwalt und die Rückabwicklung einleiten ! Kaufpreis plus Kosten und Aufwendungen erstatten lassen geven Rückgabe des Fshrzeuges ! Ich vermute , ohne genaue Kenntnis der Sachlage damit hier ein Betrug vorliegt !! Lassen sie das bitte ihren Anwalt prüfen und notfalls Anzeige erstatten ! Die Anwaltkosten muss der Verkäufer tragen ! Alles gute

Tscheti 
Fragesteller
 10.03.2013, 07:55

Danke für die schnelle Antwort. Werde ich morgen gleich beim TÜV machen lassen. Ich wäre gestern beinahe aufgrund der defekten Bremsanlage auf der Autobahn verunfallt. konnte gerade noch einen Auffahrunfall verhindern, indem ich auf dem Standstreifein auswich. Danke nochmal

Weltstadt  10.03.2013, 09:38
@Tscheti

Mei, Du bist schon ein lustiger Vogel. :) Gehst wohl immer nur vom Guten aus, sehr sympathisch. Aber wie kann man mit der Schrottkarre noch auf der Autobahn fahren. Du wußtest doch schon, dass es schwerwiegende Probleme gibt. Es gibt noch andere auf den Straßen, die auf eine extrem nahe Bekanntschaft mit diesem Superauto lieber verzichten würden. Lass Dich von einem Freund zum Gutachter schleppen.

Dir ist schon klar, dass man mit einer simplen Probefahrt vor Gebotsabgabe diesen Ärger hätte vermeiden können?

Grds. haftete der Verkäufer auch auf ebay für sein Angebot und ist gesetzl. n. § 434 BGB für demnach sachmängefreien Übergang der Ware verpflichtet.

Inwieweit deine Mängel in diesem Zeitpunkt nachweilich schon bestanden und einen geforderten Rücktritt vom Vertag rechtfertigen, kann der Fallschilderung nach nicht belastbar beantwortet werden.

Die Gutachterkosten und Prozesskosten (Anwalt, Gericht) müsstets du allerdings vorstrecken. Wäre der Beklagte mittellos, bleibst du auf denen sitzen.

G imager761

Tscheti 
Fragesteller
 10.03.2013, 08:11

Hallo, danke erstmal für die Antwort. Dier Zustand der Bremsanlage kann nicht von jetzt auf gleich entstehen. Das weiß sogar ich als Laie. In meinen Augen fahrlässige Körperverletzung. Frage: Der Fzg Übergeber handelt auf seinem Hof mit Keramikfiguren. Kann ich ihn die Privatheit anzweifeln?

magni64  10.03.2013, 08:26
@Tscheti

hm... zwischen Keramikfiguren und Autos liegt doch ein winzigkleiner Unterschied...

Tscheti 
Fragesteller
 10.03.2013, 08:30
@magni64

Dachte, dass ich vielleicht Glück habe und Händler ist Händler. Zumal auf seinem Grundstück noch 3weitere abgemeldete Fzge stehen.

magni64  10.03.2013, 08:30
@magni64

tatsächlich kann so ein technischer Mangel von jetzt auf gleich entstehen. Vor allem wenn das Fahrzeig ein Weilchen gestanden ist. Bei uns in der Firma ist praktisch zeitgleich die Bremsleitung gebrochen (Rost) und das Handbremsseil gerissen. Und das ohne Vorwarnung bei einem Mercedes Sprinter, der im Winterdienst genutzt wird.

magni64  10.03.2013, 08:41
@Tscheti

muß er unter anderem Namen verkaufen. Oder die gehören seinem Bruder. Aber ihm nachzuweisen, daß er Autohändler ist, wird sehr schwierig und aufwändig. Hab mal sein profil angesehen, die Verkäufe von Autoteilen und Fahrzeugen liegen zu weit auseinander für einen Händler. Ich kenne allerdings auch Leute, die immer wieder mal so etwas reinbekommen, weil andere wissen, daß sie auf ebay verkaufen. Komisch, mir bietet man sowas nicht an.

AnitaBach  10.03.2013, 18:03
@Tscheti

Wurscht, ob Keramikfiguren oder Autos. Betrug ist Betrug.

Könnte mir sogar vorstellen, dass der Händler bereits auffällig geworden ist. Die Polizei müsste bei Ebay die Accounts abfragen, die über die gleiche Kontonummer laufen wie die des Verkäufers. Wenn die den auf dem Kieker haben, werden die das wohl auch machen.

Letzten Endes kann man von der Polizei nichts erwarten, als der persönliche Privatermittler sein. Bei Verstoß gegen das StGB einfach per Anwalt im Sinne einer Nebenklage mit "dranhängen", da muss man dann gar nicht selbst recherchieren. Man muss sie eben "nur" dazu bringen, den Fall auch wirklich als Fall zu sehen.