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Arbeitszimmer steuerlich absetzen: Musterschreiben bzw. Musterbrief für Einspruch bei Ablehnung?

Frage von petr1965 petr1965

Da die steuerliche Absetzbarkeit meines Arbeitszimmers abgelehnt wurde, bin ich auf der Suche nach einem Musterbrief oder Musterschreiben, um auf diesem Wege Einspruch einzulegen. Könnt ihr mir sagen, wo ich im Netz fündig werden kann? Danke Euch.

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Testwinner Testwinner

    Mir wurde auch das Arbeitszimmer nachträglich abgelehnt und ich war erfolgreich mit meinem Einspruch. Die Finanzbehörden sind angewiesen, einem Einspruch zu entsprechen. Natürlich kommt es auf die Art deiner Arbeit an. Ich arbeite im Home-office für ein ausländisches Unternehmen.

    Erkläre deutlich deinen Einspruch

    und dann sinngemäß wie folgt:

    Zu den Werbungskosten zählen sämtliche Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen und die durch den Beruf des Arbeitnehmers veranlasst sind. Dementsprechend sind Einkommensteile, die zur Ausübung des Berufes und damit zur Erzielung des Einkommens notwendig und nicht verfügbar sind, vom Einkommen abzuziehen. Der Ausschluss der Abziehbarkeit von Aufwendungen für das Arbeitszimmer führt zu einer mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit nicht in Einklang zu bringenden Ungleichbehandlung, da mein Arbeitgeber für die im häuslichen Arbeitszimmer zwingend vorzunehmenden Arbeiten keinen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Ohne diesen häuslichen Arbeitsplatz kann ich meinen Beruf nicht ausüben.

    Gleichzeitig beantrage ich auf Grund des laufenden Einspruchsverfahrens die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 der Abgabenordnung, da ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen. ............................................

    Diesen Text habe ich mir im Internet zusammengesucht und war -wie gesagt- erfolgreich damit.

  • 2
    Antwort von Weltenwandlerin Weltenwandlerin

    Da es Urteile hierzu gibt, würde ich mich evtl. vorher damit beschäftigen. Die Anerkennung eines Arbeitszimmers wird im Regelfall inzwischen abgelehnt. Ich glaube, man muss wirklich mehr als 50% in diesem AZ verbringen.


    guckst du hier: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp-arb.htm

  • 1
    Antwort von hunter131961 hunter131961
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