Arbeitsvertrag /Personalbogen?

7 Antworten

Danke für euere Antworten...also wäre es von vorteil nach dem Personalbogen ein 2.Schriftstück zu verfassen mit dem wichtigen eckdaten gehalt probezeit und das der Vertrag nachgereicht wird per Post. Und die unterschrift von mir und dem neuem Arbeitgeber zu unterschreiben?

Gibt es beim neuen AG einen Betriebsrat?

Gruß S.

stubenkuecken  22.03.2015, 09:42

Was soll der Betriebsrat mit Betriebsfremden machen?

Sirius66  22.03.2015, 09:46
@stubenkuecken

Dem Arbeitsvertrag/der Einstellung zustimmen, oder? ALLE Verträge gehen über den Betriebsrat. Er ist die letzte Instanz. Es gibt also - entgegen der Vermutung des FS - einige, die Mitwisser dieser geplanten Einstellung sind. Und die sind dann dem potentiellen Arbeitnehmer auch verpflichtet. Anders, als internen, aber auch.

Gruß S.

Sirius66  23.03.2015, 06:40
@Sirius66

Probleme mit der Einstellung kann es ebenso geben, wenn der Betriebsrat nicht zustimmt und der neue Arbeitgeber sich möglicherweise ins Zustimmungsersatzverfahren bewegt ... So oder so ist er einem Bewerber über Zu- oder Absage auch auskunftspflichtig.

Ohne vorliegenden Vertrag bleibt es schwammig.

Gruß S.

Nein, ist er definitiv NICHT! Das ist nichts weiter als ein "Lebenslauf" den du auf deren Vorlage überträgst! Name, Geburtstag, Wohnort, Tätigkeiten etc... Hat mit einem Arbeitsvertrag absolut nichts zu tun!

Nein, ein Personalbogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag. 

Der Personalbogen ist kein Vertrag und auch keine Zusicherung auf einen Vertrag. Du erhälst ungefragt auch keine Kopie vom Personalbogen.