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Arbeitsvertrag der evangelischen Heimstiftungt Stuttgart

Frage von chrissy85 chrissy85

hab mein arbeitsvertrag unterschrieben bei der evangelischen heimstiftung. fange jetzt offieziell am 1 märz an. aber ich bin voll skeptisch was mein arbeitsvertrag betrifft. ich hab nur ein blatt bekommen. darin steht nicht mal fest wieviel urlaubstage ich hab u mein bruttolohn. ich bin ganz verwirrt weil die verwaltungsangestellte hat mir so tolle sachen gesagt das ich xxx tage urlaub hab u mein bruttolohn xxx€ + Schichtzulage+ Zeitzulage. das ich entgeltgruppe 7 bin (Einarbeitungsstufe) steht nur so im arbeitsvertrag mehr nicht. das find ich so komisch, dass was die mir gesagt hat steht nicht in meinem arbeitsvertrag ...ist das normal in der evangelischen heimstiftung?hab jetzt im internet nachgeschaut auf der entgelttabelle aber da steht ja jede menge über die arbeitsvertragsrechtlinien.... da steht ich krieg nicht mal den erwähnten bruttogehalt ?????haben die mich jetzt verarscht?mit diesem arbeitsvertrag kann ich nicht viel anfangen....hier gilt AVR Württemberg

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Antworten (5)

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    Antwort von ralosaviv ralosaviv

    www.schiering.org

    Hier kannst du die komplette AVR nachlesen, einschließlich Bruttoverdienst, Urlaub und Kündigungsfristen.

    Im Pflegedienst beschäftigt, musst du dich auf Anlage 32 konzentrieren.

    Du hast allerdings jederzeit das Recht, die AVR im Personalbüro einzusehen und dir die für dich wichtigen Regelungen dort auch erklären zu lassen.

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    Antwort von Cinom Cinom

    Also ich weis nicht wie das bei dieser Stiftung ist, aber weis das generell in einem Arbeitsvertrag drin stehen muss wieviel du Verdients (brutto) und wieviele Urlaubstage dir zustehen. Wenn du dir unsicher bist versuch mal dein Glück beim Arbeitsamt, die müssen sich doch eigentlich mit sowas auskennen.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Falsch. Bei Bezug auf einen Tarifvertrag oder Arbeitsvertragsrichtlinen genügt die Angabe der Entgeltgruppe und der Hinweis auf den Paragrafen, welcher den Urlaub regelt. Der AN hat jederzeit das Recht, das Tarifwerk in der Personalabteilung einzusehen.

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    Antwort von Michi1985nrw Michi1985nrw

    Nein, du verstehst das falsch, du wirst nach Tarif bezahlt! - das ist fair und korrekt so. Dass die Urlaubstage nicht drin stehen bedeutet dass du zunächst ebenfalls diese nach Tarifvertrag hast, wenn hier nicht geregelt dann hast du den gesetzlichen Anspruch von 24 Tagen. Guck doch mal in den Tarifvertrag bei Entgeltgruppe 7 Da steht was du bekommst ^^

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    Antwort von norbi21 norbi21

    das klingt ja sehr dürftig! Da sollte auch eine Kündigungsfrist drin stehen. Vielleicht solltest du nochmal nachfragen!

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Auch die Kündigungsfrist regelt die AVR. Der Vertrag bezieht sich auf diese Richtlinien, also gilt die dort verankerte Kündigungsfrist.

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    Antwort von dwarf dwarf

    Warum unterschreibst Du etwas, was Du nicht verstehst und Dir komisch vorkommt? Frag doch dort noch mal nach.Mündlich kann der Dir nur viel erzählen, dass was Du unterschrieben hast ist bindend. Wie Du da raus kommst, oder auf die Einhaltung der mündlichen Zusagen pochen kannst, ist wohl nach Deiner Unterschrift nicht mehr so einfach....

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