Hallo,
folgendes Problem:
Ich habe einen Arbeitsvertrag, der eine Verschwiegenheitspflicht beinhaltet (betrifft alle im Vertrag getroffenen Sachverhalte) -extra fett gedruckt-
Nun will ich aber eine Wohnung mieten und der Vermieter möchte den Arbeitsvertrag haben; eigentlich drei Gehaltsabrechnungen, die ich aber noch nicht habe, da ich erst zu arbeiten beginne.
Darf ich in diesem Fall die Verschwiegenheitspflicht verletzten? Oder wie kann man das Problem umgehen.
Für Tipps und Anregungen bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
kannst Du Dir nicht vom Arbeitgeber nicht sowas wie eine Arbeitsbescheinigung geben lassen? Wäre jetzt so eine Idee von mir, denn der ganze Arbeitsvertrag geht eigentlich dem Vermieter nix an würde ich mal sagen. Gehaltsabrechnung ja, das ist klar, aber ein ganzer Arbeitsvertrag hab ich noch nicht so gehört.
Ich würde Deinen Chef anfragen, ob er Dir eine entsprechende Bescheinigung gibt, aus der hervorgeht, was Dein Vermieter wissen will.
So kannst Du Deinen Vermieter befriedigen und Deinem Chef zeigen, dass Du Dich an Deinen Vertrag hälst (bzgl. Verschwiegenheit).
Aber was ist das für ein Job, Geheimdienst?

vom ding will er ja wissen, ob du regelmäßig einkommen hast...ich war erst einen Monat arbeiten, da wollten die nur wissen ob der arbeitsvertrag befristet ist oder unbefristet...und das sollte auf der gehaltsabrechnung stehen
LittleArrow am 6. Dezember 2008 23:57 Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses wird wohl nie auf der Gehaltsabrechnung stehen.

Nun den Vermieter interessiert das doch gar nicht. Der will doch nur wissen, ob du auch zahlen kannst. Kopier doch den Vertrag, und mache die Stellen unkenntlich, die du so brisant findest. Kann man doch bei Kontoauszügen auch so machen. Finde ich übrigens voll übertrieben, dass der den Vertrag will. Die können doch jetzt auch schon sowas wie ne Schufa-Auskunft einholen. Und ne Garantie hat doch sowieso niemand...

Der Arbeitsvertrag geht dem Vermieter nichts an aber wenn du dich von vornherein dagegen wehrst, könnte doch ein Kompromiss getroffen werden, und zwar nur den Teil vom AV zu kopieren, der für den Vermieter in Frage kommt. (deinem Chef aber Bescheid geben)

Eine Verschwiegenheitspflicht beinhaltet Sachverhalte, die sich auf die Arbeitsweise und die Kundendaten usw. bezieht. In dem Vertrag stehen keine Dinge, die der Firma "zum Verhängnis" werden könnten (es sei denn du hast einen Job bei der Mafia). Stell dir vor, du mußt deine Ansprüche mal irgendwann gerichtlich durchsetzen, das ginge dann ja nicht.
Wenn dir etwas nicht geheuer ist, schwärze diese Textpassagen. Der Vermieter ist doch nur daran interessiert zu erfahren, ob sein Mieter zahlungsfähig ist und voraussichtlich bleibt.

Der Vermieter möchte gerne einen Mieter, der ihm einigermaßen langfristig eine regelmäßige Miete zahlt.
Wenn jemand gerade an seiner Arbeitsstelle an einem anderen Ort angefangen hat, kann er weder die geforderten Gehaltsabrechnungen vorweisen, noch kann er mit seinem Arbeitsvertrag dem Vermieter ausreichende Sicherheit für stetige Mietzahlungen bieten (letzteres schon gar nicht bei befristeten Verträgen). Auch bei unbefristeten Verträgen trägt der Vermieter mittelbar das arbeitsvertragliche Kündigungsrisiko während der Probezeit.
Der Mietinteressent kann dies dem Vermieter darlegen (also daß weder Gehaltsabrechnung noch Arbeitsvertrag eine Sicherheit/Hilfe bedeuten) und er bislang nur Vertragsverhältnisse eingegangen ist, die er auch erfüllen konnte (siehe aktuelle Schufa-Auskunft). Der Vermieter kann diesem Argument vertrauen oder nicht.
Ansonsten kann er nur einen Mieter nehmen, der mit plausiblen Argumenten innerhalb der Stadt umzieht und seinen Arbeitsplatz schon seit zig Jahren hat. Du und er passen für einen Mietvertrag nicht zusammen.