Ein Zeuge Jehovas arbeitet in einer Einrichtung die von einem Kirchlichen Träger gefördert wird (z.B. Karitas, Diakonie).
Der Zeuge Jehovas hat bei ihrer Einstellung ausdrücklich hingewiesen das sie keiner der großen Kirchen angehört. Denn Arbeitgeber war das nicht wichtig. Er hat auch nicht nachgefragt wieso und warum. Sodas die ZJ eingestellt würde.
Die ZJ verhält sich immer loyal seinen Kirchlichen Arbeitgeber gegenüber und respektiert die Wünsche der Kollegen und Menschen um sie herum, die gerne Geburtstag oder Weihnachten feiern und kommentiert sie auch nicht, sie versucht auch nicht irgendwelchen Einfluss auszuüben. So das keiner weiß, das sie eine ZJ ist und keiner merkt es Ihr auch an, da sie sich neutral verhält und die Wünsche des Arbeitgebers befolgt.
Nachdem die Kollegen über 1 Jahr da beschäftigt ist, kommt sie zu mir mit ihren Arbeitsvertrag und hat nee Frage, die sie sehr beschäftigt.
In ihren Vertrag Steht. "Der Kirchenaustritt gilt, sofern nicht ein Wechsel zu einer anderen Kirche vorliegt, als wichtiger Grund für eine fristlose außerordentliche Kündigung nach § 626 des BGB.
Gibt es bei einer kirchlichen Einrichtung, das Recht auf Glaubensfreiheit oder wird die mit Hilfe des stattest beschnitten?
Meine Frage ist. Kann der Arbeitnehmerin (ZJ) gekündigt werden obwohl sie nicht während der Zeit in der sie angestellt ist aus der Kirche ausgetreten ist? spielt es eine Rolle ob der Arbeitgeber bei der Einstellung nachgefragt hat warum die Arbeitnehmerin nicht in der Kirche ist? oder kommt es drauf an wie sich der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber gegenüber verhält?
Wäre eine Kündigung nach §626 des BGB möglich? Wäre sie anfechtbar? oder gerechtfertigt?
Vielen dank für deine Antwort.
Das hört sich alles sehr logisch und nachvollziehbar an. Alle Punkte würden von dir beleuchtet und wiedergegeben. Man konnte kein Platz für Verletzung der Menschenrechte finden.
Das ist wirklich so dass wir in einer Gesellschaft Leben die Multikulti ist, genauso viele Glauben gibt es.
Wenn die Kirche sich so auf diesen eigentlich "undmenschlichen" Paragraphen stützen würde. Würden sie nicht dieses Qualifizierte personal haben können um wettbewerbsfähig zu sein. Denn dann würden die Qualifizierten Kräfte in Private Einrichtungen gehen und die Kirche würde irgendwann auf der Strecke bleiben, deswegen wird sich die Kirche auch da öffnen müssen, was sie auch tut. Da in der Einrichtung auch muslimisch Gläubige arbeiten, was bei 6 Millionen oder so, Moslime in Deutschland ja auch nicht grade unvorstellbar ist.
Weil die Kirchen der Glaubensauslegung der ZJ nach als satanisch besetzte 'große H.u.r.e Babylons' bezeichnet und betrachtet wird, die in der baldigen Schlacht von Harmagedon bald von ihrem Gott Jehova vernichtet werden wird.
Dies kann in den ZJ-hauseigenen Machwerken zu Haufe nachgelesen werden.
Welcher Arbeitgeber ließe sich als solches beschimpfen, ohne daß dies zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führte?
Deswegen sage ich ja: "Missionieren und öffentliche Bekundungen der eigenen religiösen Auffassungen" am Arbeitsplatz bitte unterlassen. Sonst könnte es zu einer Kündigung führen, zumindest zu einer Abmahnung.
Komm doch nicht damit das alle vernichtet werden. das stimmt doch gar nicht.
Dann würden die Eltern der ZJ die nicht in der Glaubensgemeinschaft leben, laut deiner Meinung sterben müssen, am Jungesten Gericht.
Jehova sagt, das die guten und bösen auferstehen und gerichtet werden. Er selbst wird dann entscheiden wer das ewige Leben erlangen wird/kann.
Alles andere was behauptet wird stimmt nicht, so/das haben die ZJ am Anfang ihrer Geschichte geglaubt. Das dürfen die Zeugen Jehovas nicht die mit den Status Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestattet würden.
Danke für den Stern und das Kompliment; man sagt nur was, wenn man was zu sagen hat!