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Arbeitsrecht: "Zeuge Jehova in einer kirchlichen Einrichtung denkbar?" nach §626 des BGB

Frage von GottLiebtUns GottLiebtUns

Ein Zeuge Jehovas arbeitet in einer Einrichtung die von einem Kirchlichen Träger gefördert wird (z.B. Karitas, Diakonie).

Der Zeuge Jehovas hat bei ihrer Einstellung ausdrücklich hingewiesen das sie keiner der großen Kirchen angehört. Denn Arbeitgeber war das nicht wichtig. Er hat auch nicht nachgefragt wieso und warum. Sodas die ZJ eingestellt würde.

Die ZJ verhält sich immer loyal seinen Kirchlichen Arbeitgeber gegenüber und respektiert die Wünsche der Kollegen und Menschen um sie herum, die gerne Geburtstag oder Weihnachten feiern und kommentiert sie auch nicht, sie versucht auch nicht irgendwelchen Einfluss auszuüben. So das keiner weiß, das sie eine ZJ ist und keiner merkt es Ihr auch an, da sie sich neutral verhält und die Wünsche des Arbeitgebers befolgt.

Nachdem die Kollegen über 1 Jahr da beschäftigt ist, kommt sie zu mir mit ihren Arbeitsvertrag und hat nee Frage, die sie sehr beschäftigt.

In ihren Vertrag Steht. "Der Kirchenaustritt gilt, sofern nicht ein Wechsel zu einer anderen Kirche vorliegt, als wichtiger Grund für eine fristlose außerordentliche Kündigung nach § 626 des BGB.

Gibt es bei einer kirchlichen Einrichtung, das Recht auf Glaubensfreiheit oder wird die mit Hilfe des stattest beschnitten?

Meine Frage ist. Kann der Arbeitnehmerin (ZJ) gekündigt werden obwohl sie nicht während der Zeit in der sie angestellt ist aus der Kirche ausgetreten ist? spielt es eine Rolle ob der Arbeitgeber bei der Einstellung nachgefragt hat warum die Arbeitnehmerin nicht in der Kirche ist? oder kommt es drauf an wie sich der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber gegenüber verhält?

Wäre eine Kündigung nach §626 des BGB möglich? Wäre sie anfechtbar? oder gerechtfertigt?

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Antworten (18)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von KWOLFKWOLF KWOLFKWOLF

    Hallo "GottLiebtUns" Du schreibst, dass es sich um eine Einrichtung handelt, die von einem kirchlichen Träger, z.. B. Diakonie oder Caritas, gefördert wird. Also greifen die kirchlichen oder diakonischen Bestimmungen vermutlich nur mittelbar. Deswegen war die Kirchenzugehörigkeit auch bei der Einstellung nicht wichtig, wie Du schreibst. Man hat Deine "Nicht-Kirchenzugehörigkeit" akzeptiert, ohne weiter nachzufragen. Wenn es später "herauskommt", hat das keine Bedeutung und berechtigt auch nicht zu einer Kündigung. Es kommt auch darauf an, welche Tätigkeit Du in der Einrichtung ausübst. Wenn du im Archiv bist, wird die Kirchenzugehörigkeit weniger wichtig sein. Wenn Du Eheberatung oder Mutterberatung machen musst, sieht das schon ganz anders aus, weil dann direkter Menschenkontakt besteht und diese Menschen auch beraten werden wollen. In diesem Fall könnte die Frage des "Tendenzbetriebes" tatsächlich von Bedeutung sein. Tendenz heißt dann, dass man so beraten muss, wie es dem Leitbild des Tendenzbetriebes entspricht, oder internen Anweisungen. Das ist auch völlig in Ordnung und ist im Übrigen durch die Verfassung bereits seit 1919 geschützt. Es ist also Unfug zu sagen, man solle nicht in einem Tendenzbetrieb arbeiten (Gewerkschaft, Partei, Kirche, Zeitung, Rundfunk u. a.); ich kenne Leute, die über 30 Jahre in einem Tendenzbetrieb tätig waren - sie haben eben die Tendenzanforderungen akzeptiert und mitgetragen - warum auch nicht! Und warum ein Zeuge Jehovas nicht in einer kirchlichen Einrichtung arbeiten soll, erschließt sich mir nicht, der ZJ lebt doch auch in unserer Gesellschaft! Was er auf keinen Fall darf und dabei den Arbeitsplatz riskiert ist, dort zu missionieren im Sinne de ZJ. Das kann dann als Störung des Betriebsfriedens angesehen werden und führt nach Mahnung evtl. zur Kündigung (mit sehr schlechten Karten für den Arbeitnehmer)!! Also: Keine Furcht vor dem Arbeitsplatzverlust.

    Kommentar von GottLiebtUns GottLiebtUnsGottLiebtUns

    Vielen dank für deine Antwort.

    Das hört sich alles sehr logisch und nachvollziehbar an. Alle Punkte würden von dir beleuchtet und wiedergegeben. Man konnte kein Platz für Verletzung der Menschenrechte finden.

    Das ist wirklich so dass wir in einer Gesellschaft Leben die Multikulti ist, genauso viele Glauben gibt es.

    Wenn die Kirche sich so auf diesen eigentlich "undmenschlichen" Paragraphen stützen würde. Würden sie nicht dieses Qualifizierte personal haben können um wettbewerbsfähig zu sein. Denn dann würden die Qualifizierten Kräfte in Private Einrichtungen gehen und die Kirche würde irgendwann auf der Strecke bleiben, deswegen wird sich die Kirche auch da öffnen müssen, was sie auch tut. Da in der Einrichtung auch muslimisch Gläubige arbeiten, was bei 6 Millionen oder so, Moslime in Deutschland ja auch nicht grade unvorstellbar ist.

    Kommentar von geige geigegeige

    Und warum ein Zeuge Jehovas nicht in einer kirchlichen Einrichtung arbeiten soll, erschließt sich mir nicht,

    Weil die Kirchen der Glaubensauslegung der ZJ nach als satanisch besetzte 'große H.u.r.e Babylons' bezeichnet und betrachtet wird, die in der baldigen Schlacht von Harmagedon bald von ihrem Gott Jehova vernichtet werden wird.

    Dies kann in den ZJ-hauseigenen Machwerken zu Haufe nachgelesen werden.

    Welcher Arbeitgeber ließe sich als solches beschimpfen, ohne daß dies zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führte?

    Kommentar von KWOLFKWOLF KWOLFKWOLF

    Deswegen sage ich ja: "Missionieren und öffentliche Bekundungen der eigenen religiösen Auffassungen" am Arbeitsplatz bitte unterlassen. Sonst könnte es zu einer Kündigung führen, zumindest zu einer Abmahnung.

    Kommentar von GottLiebtUns GottLiebtUnsGottLiebtUns

    Komm doch nicht damit das alle vernichtet werden. das stimmt doch gar nicht.

    Dann würden die Eltern der ZJ die nicht in der Glaubensgemeinschaft leben, laut deiner Meinung sterben müssen, am Jungesten Gericht.

    Jehova sagt, das die guten und bösen auferstehen und gerichtet werden. Er selbst wird dann entscheiden wer das ewige Leben erlangen wird/kann.

    Alles andere was behauptet wird stimmt nicht, so/das haben die ZJ am Anfang ihrer Geschichte geglaubt. Das dürfen die Zeugen Jehovas nicht die mit den Status Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestattet würden.

    Kommentar von KWOLFKWOLF KWOLFKWOLF

    Danke für den Stern und das Kompliment; man sagt nur was, wenn man was zu sagen hat!

  • 13
    Antwort von KatzeNini KatzeNini

    Diese Situation ist extrem unwahrscheinlich, da ein Zeuge Jehovas nicht in einer kirchlichen Einrichtung arbeiten würde :-)

    Kommentar von RosaSchelfeis RosaSchelfeisRosaSchelfeis

    genau das denke ich auch, dadurch wird mir der Fragesteller und die Frage selbst immer suspekter??@ grübel

    Kommentar von pasmalle pasmallepasmalle

    Das scheint mir auch eine der typischen Fragen "Was wäre wenn?" zu sein. Ziemlich realitätsfremd!

    Kommentar von GottLiebtUns GottLiebtUnsGottLiebtUns

    Danke für eure Antworten,

    die Frage aber ist. Was sagt das Arbeitsrecht dazu! Nicht ob es sein kann das ein ZJ das machen würde, oder ob ein kirchlicher träger das verbieten oder nicht machen würde.

    lg gottliebtuns

  • 9
    Antwort von wender wender

    ..das ist einen Gedanken wert,darüber nachzudenken,und sich mit der Praxis zu beschäftigen,

    doch ein Zeuge Jehova wird nirgendwo auf dieser Erde bei einem kirchlichen Arbeitgeber arbeiten, ebensowenig wie in der Rüstungsindustrie. Dadurch hinkt dein Vergleich ein wenig.

    Kommentar von Abundumzu AbundumzuAbundumzu

    Lieber wender,

    Du beschreibst unseren Standpunkt korrekt - und wer mehr Details dazu lesen möchte, kann das hier tun:

    http://www.gutefrage.net/frage/was-machen-die-zeugen-jehovas-eig-beruflich#answer26184566



    Kommentar von GottLiebtUns GottLiebtUnsGottLiebtUns

    Es geht hier nicht um Gewissensfragen eines ZJ sondern um Menschenrechte.

    ZJ kommen aus allen Schichten und verschiedenen Ländern und nicht alle gewissen sind gleich, das hängt von der Erziehung an. Wie streng einer in seinen Glauben erzogen worden ist oder ob er Freiräume hatte Entscheidungen für sich selbst zu treffen.

    Wenn der ZJ dann Erwachsen ist macht das ein großen Unterschied, auf die Entscheidung die er trifft.

  • 7
    Antwort von Tiefgang Tiefgang

    Bei allem Respekt: da ist etwas oberfaul. Niemals würde ein echter Zeuge, der seinen Glauben ernst nimmt, für eine kirchlichen Einrichtung arbeiten. In deinem Fall könnte es sich höchstens um einen mehr als laschen "Mitläufer" handeln. Unmöglich so etwas.

    Kommentar von asteppert asteppertasteppert

    Hallo Tiefgang,

    das hast du sehr gut erkannt, niemals gibt es das. DH!

    Gruß Alfred

  • 5
    Antwort von asteppert asteppert

    Hallo GottLiebtUns,

    obwohl ich persönlich als aktiver Zeuge Jehovas nicht ganz glaube, dass es sich um eine/-n echte/-n Zeugin/Zeugen Jehovas handelt in deinem Fall, aber die fristlose Kündigung hält auf keinen Fall bei einem Arbeitsgericht.

    Es ist vollkommen irrelevant, was in den Regeln der "Großen Kirche" festgehalten ist, denn Tatsache ist, dass die / der Zeuge Jehovas darauf hingewiesen hat, dass sie/er nicht bei den Großen Kirchen ist, wenn also dieser Fall wirklich wahr wäre, was ich ganz persönlich nicht unbedingt glauben kann, dann hätte die Kirche nicht den längeren Hebel!

    Den Gleichheitsgrundsätzen widerspricht es sowieso, eine Arbeitsstelle von einer Glaubenszugehörigkeit abhängig zu machen. Nehmen wir an, der Fall ist so passiert, wie du es hier schilderst, dann ist eine fristlose Kündigung nie im Leben wirksam.

    Hoffentlich konnte ich dir ein wenig helfen,

    Gruß Alfred

  • 4
    Antwort von pasmalle pasmalle

    In erster Linie kommt es immer darauf ohne was im individuellen Arbeitsvertrag steht - Pflichten bzw. Auflagen und Rechte usw. - Solange dieser Vertrag nicht im Einzelnen, oder im Ganzen rechtswidrig ist, hat er allein Gülitigkeit auch für den Kündigungsgrund und die Kündigungsfrist.

    Darüber hinaus ist gut vorstellbar, dass der Vertrag bei einem kirchlichen Träger (Arbeitgeber) auch Klauseln zur entsprechenen Religionszugehörigkeit und Glaubenseinstellung enthält und diese wiederum an die Beschäftigung gekoppelt sind. Daran ist nichts anstössig.

    Schliesslich wird man auch nicht einem Tierhasser einen Job in einem Tierheim anbieten. Also wo ist jetzt der wirkliche Sinn deiner Frage?

    Kommentar von pasmalle pasmallepasmalle

    In der ersten Zeile muß es natürlich heißen .....kommt es darauf an, was.....

    Bin mir eigentlich sicher hier nicht "ohne" eingetippt zu haben und habe weitere vergleichbare Fehler in anderen Kommentaren von mir entdeckt.

    Daher meine Nebenfrage: Hat jemand schon ähnliche Fehler in seinen Texten entdeckt? - Dann nämlich wäre sowas ein Systemfehler und ich müsste mir nicht Gedanken über meine eigene "Zurechnungsfähigkeit" machen. Danke.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Kirchliche Träger schließen keine individuellen Arbeitsverträge. Sie sind an Arbeitsvertragsrichtlinien gebunden. Diese unterliegen den Satzungen der Diözesen durch die Bischöfe und diese widerum schreiben die Glaubenseinstellung eindeutig vor.

    Kommentar von pasmalle pasmallepasmalle

    Nur zur sprachlichen Klarstellung - bei meiner Antwort habe ich den Begriff "individuell" in Bezug auf alle Arbeitsverträge in der Arbeitswelt Deutschlands eingesetzt. Dies schließt spezielle, feststehende Formen der kirchlichen Träger nicht aus.

    Kommentar von GottLiebtUns GottLiebtUnsGottLiebtUns

    Das Beispiel mit den Tieren hingt ein wenig. Das heißt nicht das wenn einer ein Lieblingstier hat (z.B. Katze) das er alle anderen Tiere hasst. Genauso ist es mit den glauben, in grundegenommen glauben sie alle an einen Gott. Nur der Glaube der zu einen Menschen individuell am besten passt, entscheiden die Menschen selbst. Das heißt nicht das sie andersgläubige Menschen nicht schätzen. Das ist ein Irrglaube und wird vielleicht von der Kirche gefordert.

    Die Klausen ist das man während der Arbeitszeit nicht aus der Kirche austreten darf, weil dann ein Grund zu einer fristlosen Kündigung bestehen soll. Die Person ist aber nicht aus der Kirche ausgetreten sie war nie in ein Mitglied der Kirche nur der Träger der Einrichtung ist ein kirchlicher und die Person muss da auch nicht beten oder so, sondern soll die verte des christlichen Glaubens schätzen und sich danach richten das tut sie ja als Zeugen Jehovas, da dies eine Christliche Glaubensgemeinschaft ist.

    Kommentar von pasmalle pasmallepasmalle

    Der letzte Satz, mein Freund ist ein Irrtum. - Zeugen Jehovas sind keine Christen, also auch keine christliche Glaubensgemeinschaft. - Nicht von mir allein diese Meinung, sondern allgemein unter Theologen vertreten.

    Kommentar von KatzeNini KatzeNiniKatzeNini

    :-) dann überleg mal was einen Christen ausmacht :-)

    Kommentar von Abundumzu AbundumzuAbundumzu

    Werte(r) pasmalle

    Nicht die Aussage von GottLiebtUns sondern vielmehr DEIN letzter Satz, "mein Freund, ist ein Irrtum!!"

    Dass Theologen sich nicht damit anfreunden können, dass wir als Zeugen Jehovas eine christliche Religionsgemeinschaft sind, ist nicht neu.

    Doch weder Du noch die Theologen sind der Maßstab für die Klärung der Frage ob jemand ein Christ ist oder nicht, sondern allein das Wort Gottes.

    „Nicht jeder, der zu mir [Jesus Christus] sagt: ‚Herr, Herr‘, wird in das Königreich der Himmel eingehen, [also Gottes Anerkennung finden] sondern wer den Willen meines Vaters tut . . . “ ist einer der von Jesus Christus selbst festgelegten Maßstäbe in Matthäus 7:21.

    Theologen, hochgeachtete sogar, waren es, die unser Vorbild Jesus Christus durch Falschanklage hinrichten ließen - und die Bibel erinnert Dich daran, zum Beispiel in Markus 15:11-13 wenn sie berichtet:

    „Die Oberpriester aber wiegelten die Volksmenge auf, . . . [und] sie schrien nochmals: „An den Pfahl mit ihm!“

    Solche „Oberpriester“ gibt es auch heute - und es gibt auch heute blindgläubige Gefolgsleute, die sich aufwiegeln lassen, ohne sich die Mühe zu machen, den objektiven Sachverhalt anhand der heiligen Schrift zu prüfen.

    Versuche es zumindest einmal:

    http://www.gutefrage.net/frage/was-bedeuten-die-namen-christentum-oder-christenheit#answer15072115



    Kommentar von pasmalle pasmallepasmalle

    Werter Abundumzu,

    ein Satz an deinem Kommentar gefällt mir besonders:

    Doch weder Du noch die Theologen sind der Maßstab für die Klärung der Frage ob jemand ein Christ ist oder nicht, sondern allein das Wort Gottes. 
    

    Darin sind wir uns einig. - Ich antworte nur mit meinem heutigen Verständnis, welches, wie ich weiß, immer unvollkommen sein wird, bis zum jüngsten Tag.

    LG pasmalle

    Kommentar von anneliesa anneliesaanneliesa

    abundumzu und pasmalle. Mir gefällt der fettgedruckte Satz auch! Ich würde ihn abundumzu u.a. ZJ dringend empfehlen, zu beherzigen!. Aber es gibt auch heute blindgläubige Gefolgsleute, die sich aufwiegeln lassen, ohne sich die Mühe zu machen, den objektiven Sachverhalt anhand der heiligen Schrift zu prüfen, sondern unter Ausschaltung ihres Verstandes und logischen Denkvermögens einem so genannten "treuen und verständigen Sklaven" und seiner Wachtturm-Druckwerke kritiklos Loayalität und Nachfolge geschworen haben. Aber auch diese Zehn-Mann-Einheit ist nicht Maßstab und Klärung der Frage, ob jemand ein Christ ist oder nicht. auch wenn diese "Decität" diesen Maßstab für sich beansprucht.

    Kommentar von waldfrosch waldfroschwaldfrosch

    @KatzeNini

    • Passmalle hat recht !

    • Die ZJ sind keine Christen ,sie leugnen den Kern der christlichen Lehre ,die Göttliche Dreifaltigkeit und die Gottheit und Anbetung Jesu .

    • Das macht den Christen aus ,nichts anderes .

    Kommentar von sowas123 sowas123sowas123

    Waldfrosch, mir fehlen die Worte. Der Glaube an die Dreieinigkeit soll den Christen ausmachen? Danke, das genügt.

    Kommentar von pasmalle pasmallepasmalle

    @sowas123

    Ist dein Kommentar nicht ein typisches Beispiel dafür, wie man eine Aussage verzerren kann? - Bist du in der Politik, dass du so argumentierst? - Ich glaube du weißt genau was Waldfrosch auf die Frage bezogen ausdrücken wollte.

  • 3
    Antwort von anneliesa anneliesa

    Eine Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft hat das Recht, nichtchristliche Bewerber abzulehnen. Eindeutig war der Arbeitgeber zu leichtgläubig und so eine dreiste Lüge wohl kaum vermutet. Eine Z. J. würde bestimmt nicht eingestellt, denn sie ist ja durch ihre Sektenzugehörigkeit verpflichtet, ihren Arbeitgeber in beschämender Weise zu verunglimpfen. (Sie m u s s sowohl kath. wie auch evg. Kirche als die "große H. uuu. r e Babylons" beschimpfen . Die letzte Aufforderung, die ich dazu gelesen habe stand im vom Wachtturm 15. Sept. 2010!) Da deine Bekannte - wie du schreibst - eine ZJ. ist, hat sie bewiesen, dass auch Z J - entgegen ihrer Selbstdarstellung - vortreffliche Experten in Lügentechnik sind und zwar in mehrfacher Hinsicht: Sie hat ihrem Arbeitgeber nur gesagt, dass sie keiner Kirche angehört (Muslima werden bei guter Qualifikation eingestellt) . Das ist wahr und faustdicke Lüge zugleich, denn sie sagt nichts anderes als: "Ich gehöre keiner Kirche an und kämpfe stattdessen kräftig gegen die Kirche an. Aber das verschweige ich dir" Sie hat ihre eigene Sekte belogen, denn "bei geistiger Todesstrafe" ist dieser Arbeitgeber untersagt. Dass es private Geheimhaltung bei ZJ nicht gibt, sondern die Denunziation vortrefflich funktioniert, weiß sie doch. Sie weiß auch, dass sie aufgrund ihres Taufgelübdes sich öffentlich zu der Organisation der ZJ bekennen muss. Kann also auch sein, dass sie höchste "Sklavenerlaubnis" bekommen hat, hier mit ehrlich erscheinendem schlangenfrommem Augenaufschlag "Ernte einzubringen". Vielleicht ist sie aber verständlicherweise im Moment noch nicht mutig genug, der Sekte knallhart "good bye" zu sagen. Auf jeden Fall lügt sie nach allen Seiten.

    Kommentar von GottLiebtUns GottLiebtUnsGottLiebtUns

    Das ist schon Klasse wie sich die Kirchenmitglieder, die Menschenrechte zurecht biegen.

    Die Frau hat nicht gelogen, sie würde nicht danach gefragt und da der Glaube etwas persönliches ist, muss sie es auch nicht sagen (Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit). Bei einem normalen Arbeitgeber dürfte sowas noch nicht mal gefragt werden!

    Das die Kirche mit zweierlei mal misst ist schon seit Jahrtausenden bekannt und jeder sollte aus der großen ersten Sekte der Menschheit austreten.

    Natürlich sieht das die Kirche ganz anders wenn Christen in der Türkei bei Moslemischen Arbeitgeber gekündigt werden (damit auch diskriminiert werden, wegen ihren Glauben) weil sie sich entscheiden der Kirche beizutreten und die Kirche es als menschenrechtverletzend sieht und da natürlich nee andere Meinung hat. (Ihre Mitglieder natürlich aus).

    Aber nicht die Menschen Lügen, die sind meist unschuldig und wissen nicht wer dahinter steckt. Sondern die Kirche Lügt und biegt sich die Gesetze in einem Demokratischen Land auf Fundamentale Art und weiße zurecht.

    mfg gott liebt uns

  • 3
    Antwort von geige geige

    Die Mitarbeiterin verhält sich immer loyal...

    Nein, das tut sie eben nicht. Die Lehre der ZJ besagt, daß die Kirchen satanisch besetzt und 'die große H.u.r.e Babylons' sind, als solches sind sie nicht nur zu verabscheuen, sondern auch zu hassen. Ihre Vernichtung durch Gott gilt in ihrer Lehre als gesichert und wird herbeigesehnt.

    Als Mitglied der ZJ hat sich die Arbeitnehmerin an diese 'Glaubenslehre' zu halten, in einem 'Heimbibelstudium' würde sie dies auch genauso öffentlich lehren, eine diesbezügliche Nachfrage im Rahmen des glaubenseigenen Haustürgeschäftes dürfte nicht verneint werden. Würde sie sich von diesem 'Glaubenssatz' distanzieren, wäre sie die längste Zeit ZJ gewesen.

    Insofern liegt hier eh ein Sonderfall vor, der den Arbeitgeber berechtigte, einem Mitarbeiter zu kündigen (auch fristlos), von welchem er als satanische H.u.r.e beschimpft und herabgewürdigt wird.

    Kommentar von asteppert asteppertasteppert

    Bitte liebe Community, so nehmt doch nicht an, dass jemals ein Glaubensbruder oder eine Glaubensschwester von mir in so einer Einrichtung arbeiten würde. Das ist sicherlich keine echte Frage, denn den / die möchte ich sehen, vor allem mit ihr reden, der / die das tut.

    Ich selbst habe das einmal unter Hinweis auf meine Glaubenszugehörigkeit abgelehnt.

    Bevor irgendwelche Kommentare zu mir kommen: Ja, ich will! Nämlich arbeiten, allerdings nicht bei einer Institution, die nicht wir als Zeugen Jehovas als satanisch bezeichnen, nein, das tut Jehovas Wort, die Bibel.

    Gruß Alfred

    Kommentar von geige geigegeige

    bei einer Institution die nicht wir als Zeugen Jehovas als satanisch bezeichnen, nein, das tut Jehovas Wort, die Bibel.

    So eindeutig zuordbar sind die Aussagen der entspr. Bibelaussagen diesbezügl. nicht. Es gibt da so einige Deutungsmöglichkeiten, umwas/wen es sich bei der H... handeln könnte.

    Die eindeutige Zuweisung erfolgt durch die WTG.

    Kommentar von anneliesa anneliesaanneliesa

    Anfangs hielt ich asteppert für einen ein ganz klein bisschen dialogfähigen Zeugen J. Das hat er gründlichst widerlegt! Wie alle Z.J. weiß er besser als "Jehova" selber, was in der Bibel steht. Bei Fragen, die er nicht mit "Wachtturm-Zitaten" beantworten kann, schweigt er stets, wie ihm vom tr. u. verst. Skl. verordnet! Richtig ist, dass kein Zeuge/Zeuging J.bei einem kirchlichen Arbeitgeber arbeiten würde; auch Ausbesserungsarbeiten an kirchlichen Bauten sind (zumindest war es vor einiger Zeit noch so) strikt verboten. Jeder Zeuge J. weiß, dass Zuwiderhandlung mit Ausschluss bestraft würde. "Versteckt zu arbeiten" ginge auch nicht, dazu funktioniert die Denunziationsausbildung bei den ZJ viel zu gut.

  • 3
    Antwort von Mucker Mucker

    " Arbeitsrecht: "Zeuge Jehova in einer kirchlichen Einrichtung denkbar?" nach §626 des BGBArbeitsrecht: "Zeuge Jehova in einer kirchlichen Einrichtung denkbar?" nach §626 des BGB"

    Beides verträgt sich nicht !

  • 3
    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Es ist ein riesen Unterschied ob man aus der Kirche austritt, oder nicht in der Kirche ist. Für einen Kirchenaustritt muß man erstmal in der Kirche sein. Bei den meisten Menschen ist die Kirchenzugehörigkeit eine Entscheidung der Eltern, die nicht explizit geändert wurde.

    Wäre eine Kündigung nach §626 des BGB möglich? Wäre sie anfechtbar? oder gerechtfertigt?

    Nein. BGB §626 sieht hier eine Frist von 2 Wochen ab Kenntniss vor. Da der Arbeitgeber schon aufgrund der Lohnsteuerkarte seit etwa einen Jahr davon weis und es auch im Bewerbungsgespräch erwähnt wurde das man in keiner der großen Kirchen ist, spielt es keine Rolle.

    oder kommt es drauf an wie sich der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber gegenüber verhält?

    Es kommt auf das Vetrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Dies kann durchaus durch einen Krichenaustritt nachhaltig gestört werden. Gleiches wäre z.B. der Fall, wenn der Arbeitnehmer anfängt ohne Genehmigung des AG, seine Mitarbeiter zu "missonieren"

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Es wundert mich doch sehr, dass die Religionszugehörigkeit nicht bereits bei der Einstellung gründlich hinterfragt und geprüft wurde. Der Glaubensgemeinschaft des Trägers nicht anzugehören mag bei dem ein oder anderen Dienstgeber noch durchgehen. Ist der Bewerber aber aus der Kirche ausgetreten - irgendwann im Laufe seines Lebens - darf er normalerweise überhaupt nicht eingestellt werden. Wird das später bekannt (also nach Einstellung) oder tritt er während des Dienstverhältnisses aus, ist das ein sofortiger Kündigungsgrund. Und kommt im Nachhinein noch die Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas raus, ist sie auch weg vom Fenster.

    Dies stellt keine Diskriminierung dar. Die Kirche ist ein Tendenzbetrieb mit Sonderstellung im Arbeitsrecht. Sie dürfen eine kirchenrechtliche Loyalität vom Arbeitnehmer fordern und einen Verstoß hiergegen mit Kündigung ahnden.

    Das ist grds. auch nicht anfechtbar.

    Kommentar von GottLiebtUns GottLiebtUnsGottLiebtUns

    Also ist es für dich in Ordnung wenn die Menschen durch die Kirche Diskriminiert werden?

    Was sagst du zu den Christen die in Irak gesteinigt werden oder ins Gefängnis müssen, das die selber schuld sind, da sie wussten das es sich in einem Muslimischen Land nicht gehört ein Christ zu werden?

    Sind das Menschenrechte die man sich auch in der Katholischen Kirche vorstellt? Vielleicht sollten man für die andersdenkenden auch die Hexenverbrennung wieder einführen.

    Kommentar von taigafee taigafeetaigafee

    mit diskriminierung hat das nix zu tun und mit steinigen auch nicht. lass mal die kirche im dorf!!!

    ein frauenhaus stellt auch keinen mann ein. deshalb wird noch lang kein mann ermordet, oder?

    gott liebt dich ;-)

    Kommentar von Ignatius IgnatiusIgnatius

    @ taigafee: Es stellt durchaus eine Diskriminierung dar. Allerdings eine erlaubte Diskriminierung.

    Ist der Bewerber aber aus der Kirche ausgetreten - irgendwann im Laufe seines Lebens - darf er normalerweise überhaupt nicht eingestellt werden.

    Das stimmt nicht. Niemand hindert die Kirche daran jemanden einzustellen, der nicht Mitglied dieser Kirche ist. Zudem gibt es jede Menge Leute, die niemals irgendwo ausgetreten sind und trotzdem nicht Mitglied der Religionsgemeinschaft des Arbeitgebers sind.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    @ ignatius. Bitte behaupte nicht Dinge, die definitiv nicht wahr sind: Es steht klar in den Satzungen der meisten Diözesen, dass die Einstellung von Ausgetretenen und Wiederverheirateten nicht erlaubt ist. Den Personalverantwortlichen vor Ort sind also die Hände gebunden, wenn sie nicht ihren eigenen Kopf riskieren wollen.

    @gottliebtuns: Es ist ausgesprochen unsachlich die Einstellungsmodalitäten kirchlicher Träger mit Steinigungen im Irak und Hexenverbrennungen in einem Atemzug zu nennen. Die Kirche hat diese Sonderstellung nun mal. Da kann man drüber denken wie man will. Jedes Unternehmen möchte von seinen Mitarbeitern dass sie sich mit dem Betrieb identifizieren. Wenn ich mich mit einem Glauben nicht identifizieren kann, warum will ich dann bei einem solchen Träger arbeiten und beschwere mich über angebliche Diskriminierung? Ich gehe auch nicht in die SPD und beschwere mich ernsthaft, dass ich bei der FDP nicht Staatssekretär werden kann. Die würden jemanden mit anderer Parteizugehörigkeit nämlich auch nicht einstellen.

    Kommentar von waldfrosch waldfroschwaldfrosch

    @GottLiebtUns

    Da wo ich lebe,arbeiten sogar ausgertretene Preister in Kirchlichen Einrichtungen .

    Auch widerverhieratete Geschiedene ,von diskriminierung kann hier keine Rede sein zumindesetens nicht hier in der Schweiz...eher von verleugnung der Kirche !!

  • 3
    Antwort von user1192 user1192

    Du hast keine Religionsfreiheit bei kirchlichen Trägern. Ob dein Chef dir kündigt, kann er bestimmen. Es kann aber sein, dass er dir kündigt.

    Das ist diskriminierend und da kann man sicher mit einem Anwalt hinterher. Allerdings haben die Kirchen in Deutschland eine Extrawurst, gegen die du nur schwer bis gar nicht ankommst.

  • 2
    Antwort von ischdem ischdem

    das kirchl. recht ist aktuell - wie der detusche staat das bestätigt.

    fristlose kündigung bei verschweigen - das zeuge jehovas -mitglied....

    • ist arglistige täuschung - im personalbogen steht : religion -

    auf der anderen seite das mitglied von zeuge jehovas darf nicht "dort" arbeiten

    Kommentar von GottLiebtUns GottLiebtUnsGottLiebtUns

    stimmt nicht,

    es gibt nicht in allen kirchlichen einrichtungen einen Fragebogen welchen glauben man angehört.

    Es gibt ein Fragebogen ob man einer Sekte angehört oder scientology mitglied ist. Nicht ob man einen anderen glauben hat.

  • 2
    Antwort von Ignatius Ignatius

    Gibt es bei einer kirchlichen Einrichtung, das Recht auf Glaubensfreiheit oder wird die mit Hilfe des stattest beschnitten?

    Bedauerlicherweise ist es tatsächlich so. In kirchlichen Einrichtungen gibt es kein Recht auf Glaubensfreiheit. Es handelt sich um so genannte "Tendenzbetriebe" in denen die Rechte der Arbeitnehmer beschnitten sind.(Das ist sicherlich ein Skandal, aber aufgrund einer ausgebauten Machtstruktur der großen Kirchen Tatsache.)

    Trotzdem kann man sich mit Hilfe eine Fachanwalts für Arbeitsrecht wehren. Ein Ansatzpunkt ist sicher der Umstand, dass die Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft des Arbeitgebers zum Zeitpunkt der Einstellung gar nicht bestand.

    Mein Rat: Grundsätzlich keine Arbeitsverträge mit Tendenzbetrieben anbahnen.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv
    > die Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft des Arbeitgebers zum Zeitpunkt der Einstellung gar nicht bestand
    

    Statt dessen hat der Mitarbeiter seine Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas verschwiegen, was das Zustandekommen eines Vertrages mit einem Katholischen Träger niemals zugelassen hätte und als arglistige Täuschung ausgelegt werden könnte.

    Kommentar von Ignatius IgnatiusIgnatius

    @ralosaviv: Laut Fragestellung wurde bei der Vertragsanbahnung wahrheitsgemäß die Nichtmitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft des Arbeitgebers angegeben. Eine solche ehrliche Angabe kann keine "arglistige Täuschung" sein.

    Kommentar von GottLiebtUns GottLiebtUnsGottLiebtUns

    Der Arbeitnehmer ist laut gesetzt nicht verpflichtet seine Religion und Politische sichten bei einen Vorstellungsgespräch preis zu geben.

    Damit ist es keine Täuschung sondern ein Recht auf Meinungsfreiheit in Deutschland. Auch gegenüber einen Kirchlichen Träger muss man es nicht sagen wenn er es nicht verlangt.

    Man kann den Arbeitnehmer weiterhin nicht vorwerfen da sie loyal die Interessen der Einrichtung vertätet mit Christlicher Nächstenliebe. In dieser Einrichtung arbeiten auch Muslimisch gläubige Menschen, was ich sehr begrüße und gut heiße, weich der Meinung habe das jeder Mensch für sich selber finden muss was richtig für ihn ist.

    Man darf auch nicht im 21 Jahrhundert von Seiten der kirchlichen Einrichtung Menschen die Moslime, ZJ oder Mormonen sind nicht diskriminieren.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    @gottliebtuns: FALSCH

    Kommentar von GottLiebtUns GottLiebtUnsGottLiebtUns

    @ralosviv

    Was ist den bitte schön Falsch. Bitte auch begrunden wenn man was schreibt.

    Also bist du der meinung das die Kirche es nicht nötig hat menschenrecht ernst zu nehmen, egal welcher rasse? Ich kann deine antwort nicht nachvollziehen.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    @ ignatius, auch wenn du es nicht verstehen willst, ändert es nichts daran, dass es so ist: ein katholischer Träger wird glaubhaft darlegen können, dass er unter der Kenntnis einer Zugehörigkeit zu den ZJ NIEMALS einen Vertrag mit dem Bewerber gemacht hätte. Die Frage nach der Religionszugehörigkeit ist den kirchlichen Trägern sehr wohl erlaubt und diese wurde hier verschwiegen. Das stellt nach dem BGB eine arglistige Täuschung dar und ist im Falle von Tendenzbetrieben so, als würde ich in einem anderen Unternehmer als finanzverantwortlicher Buchhalter die Fragen nach meinen Vermögensverhältnissen falsch beantworten und später käme eine Privatinsolvenz heraus. Ich weiß nicht wo du deine Kenntnisse her nimmst. Zum Arbeitsrecht der Kirchen sind sie jedenfalls sehr lückenhaft. Es gibt eigens Kirchliche Arbeitsgerichte..... Warum wohl?

    Kommentar von Ignatius IgnatiusIgnatius

    @ralosaviv: Warum so überheblich - ist das immer noch Tradition in den Kirchen?

    Lies bitte noch einmal die Frage:

    Der Zeuge Jehovas hat bei ihrer Einstellung ausdrücklich hingewiesen das sie keiner der großen Kirchen angehört. Denn Arbeitgeber war das nicht wichtig. Er hat auch nicht nachgefragt wieso und warum. Sodas die ZJ eingestellt würde.

    Niemand bei Verstand (und die weltlichen Arbeitsrichter, die hier zuständig sind, haben Verstand) käme auf die Idee hier von "arglistiger Täuschung" zu reden.

    Dass es für die Kirchen viele Sonderregelungen zu Ungunsten oder sogar zu Schaden der Arbeitnehmer gibt, ist mir bekannt. Dabei handelt es sich tatsächlich um einen Skandal und der Gesetzgeber sollte hier dringend bornierte Kirchenvertreter in die Schranken weisen.

    Dein Vergleich "Buchhalter verschweigt Privatinsolvenz" = "Arbeitnehmer glaubt nicht das selbe wie der Arbeitgeber (und sagt das sogar bei der Bewerbung)" lässt übrigens tief blicken. Mein Rat: Versuche selber einmal den Sachverhalt zu verstehen, halte dann noch ein paar Tage inne und wenn du dir sicher bist, dass du die Frage verstanden hast, dann äußere dich sachlich.

    Kommentar von anneliesa anneliesaanneliesa

    doch es ist arglistige Täuschung. Kein Arbeitgeber muss hinnehmen, sich von seinen Angestellten als " große H.uuu.re" beleidigen zu lassen. und ihrer Sekte verpflichtet, muss und wird sie das auch tun!. Ich denke, sie ist mit höchster Sektenbeauftragung in einen christlichen Betrieb eingeschleust worden! Sonst wäre die Fragestellung total unnötig, da die Dame längst aus iher Wachtturmgesellschaft "zur Reinerhaltung der Versammlung entfernt und ausgeschlossen wäre". Eine fristlose Kündigung - wegen Zugehörigkeit zu einer verleumderischen Organisation - wäre durchaus in Ordnung. Übrigens ein Beweis, wie vortrefflich ZJ. mit Lügen jonglieren.

    Kommentar von ischdem ischdemischdem

    90 % sind tendenzbetriebe......katholissssssch und evangelissssssch

  • 1
    Antwort von derErwachte derErwachte

    Hallo GottLiebtUns! Eine Superfrage! Zeigt, dass Du Dir sinnvolle Gedanken machst und objektiv ausarbeitest! Wenn es um Loyalität geht, so sind zwei Seiten zu sehen. In erster Linie ist die ZJ zur Loyalität der WTG gegenüber verpflichtet. Diese Loyalität ist oft einfach nur mit Angst vor 'rechtlichen' (WTG/ Rechtskommitees) Folgen, die ein Dienen in einer Einrichtung der 'Großen H... von Babylon' nach sich ziehen werden, entwickeln wird, was eine Folge der 'ideologischen' und deformierenden Einflußnahme auf die kontrollierten Schafe ist. Arbeitsrechtlich wäre eine Kündigung wie geschildert unwirksam, da eine Befragung während eines Einstellungsgespräches zu Religions.- oder Parteizugehöhrigkeiten unzulässig ist. Wenn die ZJ ihre Arbeit also loyal im Sinne der Zurverfügungstellund ihrer Arbeitskraft dem AG gegenüber und obendrein in diakonischem Sinne wirkungsvoll einsetzt, sollte sich der Arbeitgeber der Kirche eher freuen, eine gute Arbeiterin für Andere/ Hilfebedürftige verpflichtet zu haben. Immer Spr 15:3 im Sinn behaltend, kann man getrost davon ausgehen, dass ein ZJ seine Arbeit gut macht, aber 96% der arbeitenden Bevölkerung sicher ebenso. Die auf die ZJ / Verkündiger angewandten menschenverachtenden Maßregelungen, die den miserablen Ruf der WTG ausmachen, hat eine fleißige Beschäftigte, die für Bedürftige da ist, schließlich nicht zu verantworten. Es gibt seitens der WTG keine diakonischen Einrichtungen. Ich selbst bin als ausgeschlossener ZJ froh, seit dem in Pflegeeinrichtungen zur Betreuung Demenz Betroffener die direkte Arbeit für Menschen kennengelernt zu haben und diesen Beruf auszuüben. Das Vermitteln der guten Botschaft kann selbst unter diesen Gegebenheiten für Freude sorgen, wenn es in das Betreuungsprofil passt. Unser Herr Jesus möge im Auftrag Gottes dieser ZJ zur Seite stehen, bei dem, was sie seitens der 'Ältestenschaft' ihrer örtlichen Versammlung zu erwarten hat, wenn ''alles herauskommt''. Liebe Grüße- derErwachte

    Kommentar von GottLiebtUns GottLiebtUnsGottLiebtUns

    Danke für deine ehrliche Meinung.

    Ich bin mir sicher das Jesus für alle Menschen sein Leben gegeben hat egal welche schwächen sie haben auch wenn sie nicht an Jehova glauben können bin ich überzeugt das auch für die das Loskaufopfern gegeben worden ist.

    Ich wünsche dir alles Gute in deinem weiteren Leben auch wenn du kein ZJ mehr bist. Ich kann verstehen das du einen anderen Weg gehst da es nicht einfach ist als ZJ, denn da wird man ständig von der Gesellschaft und der fanatischen Kirche diskriminiert wird.

    Es gibt aber auch viele Menschen die verstehen das es ein glaube ist, eine Religion die diesen Menschen eine Hoffnung und Kraft gibt, so wie eine glaube des Judentums, Moslem oder Mormonen ist.

    Die Zeiten des alten Testament sind zum Glück vorbei, wo viele sterben mussten weil sie keine Juden waren und das durch die Hand Gottes, da ist das Geschenk von Gott, Jesus für alle Menschen zu opfern ein Segen für uns alle.

    Auch wenn dir Große Kirche es bis heute sicherlich bedauert das sie keine Menschen mehr verbrennen darf die einen anderen Glauben haben.

  • 1
    Antwort von lagrimas lagrimas

    Ich kann dir mit dem Beispiel kirchlicher Krankenhäuser antworten- wer direkt über z.B. die caritas angestellt ist, muss einer christlichen Kirche angehören. Angestellte, die über einen externen Arbeitgeber angestellt sind, z.B. Krankengymnasten über eine Praxis im Haus oder Kantinenmitarbeiter..... fallen nicht unter diese Regelung. Als Zeugin hätte sie dort im ersten Fall nicht anfangen dürfen zu arbeiten, da im Arbeitsvertrag unterschrieben wird, die "Werte seines kirchlichen Arbeitgebers zu teilen und zu respektieren". Das kann mit der "Prostituierten " Babylon" und der drohenden Vernichtung wohl kaum auf ein Level gebracht werden....

  • 1
    Antwort von Vollchaot Vollchaot

    Folgt der christliche Arbeitgeber millmetergenau seinem Recht als kirchlicher Tendenzbetrieb, so kann er kündigen.

    Aber: Im Kündigungschutzverfahren wird das Arbeitsgericht prüfen, ob hier nicht unverhältnismäßig gekündigt wurde, das der Glaubensstatus des Mitarbeiters ja seit einem Jahr bekannt war und der Arbeitsvertrag auch unter diesem Wissen abgeschlossen wurde. Der Mitarbeiter hat hier große Chanchen zu gewinnen. Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Rechtsprechung bereits das Kündigungrecht in Tendenzbetrieben bejaht aber zugleich eingeschränkt wenn "reilgionswidrige" Tatbestände bekannt waren und trotzdem eine Beschäftigung erfolgte.

    Aus Fachkräftmangel werden (ganz besonders in den neuen Bundesländern) bis zu 80 % Nichtkirchenmitglieder in der Diakonie beschäftigt. Zwingende Voraussetzung ist dort aber, dass die "Ungläubigen" den Auftrag der Kirche tolerieren und aktiv unterstützen.

  • 0
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Kirchen und ihre Einrichtungen gelten als Tendenzbetriebe und haben arbeitsrechtlich einen Sonderstatus.

    Sie können von ihren Mitarbeitern verlangen., dass sie Mitglied entweder ihrer Glaubensgemeinschaft oder, wie hier, einer anderen Kirche sind.

    Einmal hatte sie ja vor der Einstellung auf ihre Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas hingewiesen, war trotzdem eingestellt worden, sodass ihr hier gar nichts passieren kann, solange sie im Betrieb nicht zu missionieren beginnt und ausserdem ist sie ja damit auch Mitglied einer "Kirche".

    Kommentar von KWOLFKWOLF KWOLFKWOLF

    Fast richtig getroffen, lies mal meine Antwort auf die Urfrage! Kommt doch auch darauf an, as was man im entfernt kirchlichen Betrieb arbeitet!

    Kommentar von demosthenes demosthenesdemosthenes

    Als unsere Tochter sich als Hebamme bei einem Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft bewarb, wurde von ihr erwartet, in die Kirche einzutreten.

    Das hat sie dann gemacht und gut war's.

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