Arbeitsrecht: Darf Arbeitgeber gelöschte Emails seiner Angestellten wieder herstellen?

4 Antworten

da Deine Geschaeftsemail NICHT Dein privates Eigentum sind, haben da keinerlei privaten Emails und Kontakte etwas drauf verloren. Ja, im Normalfall koennen diese Emails wieder hergestellt werden und der Arbeitsgeber hat auch ein Recht drauf. Denn die Emails in diesem Account sollten ja mit Deiner Arbeit zu tun haben und es koennte somit sein, dass da etwas wichtiges dabei war. Also wiege Dich lieber nicht in Sicherheit, nur weil Du die Mails auf Deinem Outlook geloescht hast.

Es kommt drauf an.

Wurde dir die private Nutzung explizit untersagt, darf er das, da deine Emails dann nur unter das Telemediengesetz fallen. Hat er das erlaubt, fallen sie unter BDSG, er darf also gar keinen Zugriff darauf haben.

Abgesehen von den technischen Möglichkeiten: Wenn Dir die private Nutzung des Internets erlaubt war, darf er es nicht. War die private Nutzung hingegen ausdrücklich untersagt, muss der Chef nicht von einer Missachtung des Verbotes ausgehen und darf es. Es könnten ja wichtige geschäftliche Nachrichten sein...

rein technisch ist das bestimmt machbar, vom rechtlichen her würd ich sagen, dass er es nur darf, wenn er einen begründeten verdacht hat, dass da was nicht in ordnung ist.